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Einkommensteuer Voranmeldung
rtom
Hallo,

ich habe eine Frage.
Wie erfasse ich meine Beträge aus der vierteljärlichen Einkommensteuer Voranmeldung in ECT?

Ich hatte das bisher bei Ausgaben als "Gezahlte Vorsteuerbeträge" drin, mir ist das leider gerade erst aufgefallen.

Habe meine Steuererklärung schon abgegeben und bin nun etwas verunsichert, dass dadurch alles falsch ist (ist ja in der EÜ Rechnung gewinnmindernd drin). Gewinnmindernd müssten die Zahlungen aber sein, oder?

Hat jemand einen Rat? Frown
 
Cowboy
Howdie,
Das passt schon so.
Ich buche im laufenden Jahr die gezahlen Vorsteuerbeträge.
Also die Vorsteuer für Dezember oder das 4. Quartal vom Vorjahr, ist die erste Buchung für das laufende Jahr.
Die Vorsteuer für November oder das 3. Quartal des laufenden Jahres ist die letzte Buchung. Wenn Du im laufenden Jahr noch Nachzahlungen oder Erstattungen aus Umsatzsteuerbescheiden von Vorjahren hattest, werden die ebenso gebucht. Entweder als Einnahme oder als Ausgabe.

So long,
Jack
 
rtom
Hey Cowboy. Danke für deine Antwort!

Ich habe nochmal etwas gegoogelt und bin irgendwie zu dem Schluss gekommen das "Gezahlte Vorsteuerbeträge" ja eigentlich nur die Mehrwertsteuer ist, die auf Ausgabenrechnungen für mein Gewerbe anfällt.

Meine 4x Einkommstenssteuer Voranmeldungen sind jedoch etwas ganz anderes, soweit ich das verstehe.

Ist denn die im Vorraus gezahlte Einkommensteuer wirklich eine Betriebsausgabe die sich bei der Einnahme/Überschuss Rechnung Gewinnmindernd auswirkt?

Ich habe sonst kaum Beiträge dazu hier gefunden und frage mich daher, ob meine EKSt-Voranmeldungsbeträge überhaupt mit Easy Cash&Tax erfasst werden dürfen.

Zur Erklärung:
Ich mache die Einnahme/Überschuss Rechnung über das ECT Formular. Dann trage ich im Steuerprogramm "Wiso" den Gesamtgewinn für das Jahr aus der EÜ-Rechnung ein.

Die gezahlten Beträge (Einkommensteuer Voranmeldung, 4x pro Jahr) trage ich ebenfalls in Wiso in das entsprechende Feld. Allerdings nur, damit sie von der gesamt zu zahlen Einkommensteuer für das Jahr abgezogen werden, da sie ja bereits bezahlt wurden.
 
Cowboy
Howdie,

Sorry, da hab ich mich vertan.
Einkommensteuervorauszahlungen haben in der EÜR nichts verloren.
Nur Umsatzsteuer kannst Du gegeneinander verrechnen.
Ich war da wohl etwas irritiert, weil Du das Ganze als Vorsteuer gebucht hast.

Wenn Du Deine Erklärung schon abgegeben hast, solltest Du das dem FA nochmal nachreichen.

So long,
Jack
 
rtom
Ok, super mhh dann muss ich nochmal alles machen :-)

Eine Frage noch:
Kann ich mir ein eigenes Konto anlegen, das aber nichts zugeordnet ist, was in der EÜ Rechnung auftaucht?

Also einfach ein Konto, um die EKST-VZ mit ECT erfassen zu können, damit ich alles übersichtlich in einem Programm habe. Aber eben ohne, dass damit in EÜ Rechnung oder sonstigen Berechnungen etwas angestellt wird.
 
Cowboy
Howdie,
im Menü "Einstellungen" unter Konten, wenn man auf das "+" klickt, kann man neue Konten erstellen und diese dann den Feldern des EÜR-Formulars zuweisen. Wenn man diese Zuweisung wegläßt, könnte das funktionieren.
Hab ich aber nicht getestet.

So long,
Jack
 
rtom
Muss dir echt danken für deine schnellen Ratschläge.
Bin noch dran und muss das heut ja irgendwie fertig bekommen.

Mir ist gerade noch eine Frage gekommen.

Und zwar.
EKST-VZ: 1. bis 4. Quartal 2008 habe ich nun bei ECT rausgenommen und dafür in Wiso eingetragen. Damit es am Ende von der zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen wird.

Nun habe ich noch eine Einkommensteuerzahlung (Beispielbetrag 1000€) an das Finanzamt für das Vorjahr (2007). Trage ich diese ebenfalls bei Wiso als gezahlte Einkommensteuer ein? Die 1000€ habe ich 2008 für das Jahr 2007 "nachgezahlt".

Frage mich nun, ob das dann da mit rein zählt oder ob nur die Quartalszahlungen der EKST-VZ für 2008 dort erfasst werden dürfen.
Bearbeitet von rtom am 21.10.2009 19:55:14
 
Cowboy
Howdie,
meines Wissens zählt das nicht da rein, weil jedes Jahr steuerlich alleine betrachtet wird. Das was Du bei WISO einträgst, ist ja letztendlich nur, um Dir anzuzeigen, was noch nachzuzahlen ist, oder mit welcher Erstattung zu rechnen ist. Aber halt nur für 2008.
Ich hoffe ich konnte Dir soweit helfen.
So long,
Jack
 
rtom
Ja klingt auch plausibel. :-)

Letztes Problem... (herje)

EKST-VZ:
1. Quartall 2008 habe ich am 17.12.2007 vorsorglich bereits gezahlt
4. Quartal 2008 habe ich erst am 14.01.2009 gezahlt

Also 2x Beträge die aber nicht in 2008 fallen (aufm Kontoauszug).
Laut Wiso Hilfe dürfen nur in dem Jahr gezahlte EKST-VZ angegeben werden, mit Ausnahme einer EKST-Sondervorrauszahlung (da geht das).

Tjo, nur dann kann ich ja nur 2. und 3. Quartal eintragen und die anderen Zahlungen fallen unter den Tisch?

Will dich auch nicht als Steuerberater hier ausbeuten Wink
Werd alternativ morgen beim Amt anrufen und die dazu befragen.
 
Cowboy
Howdie,

ich bin ja auch kein Steuerberater und versuche Dir nur zu helfen, sofern es mir möglich ist. Ob das stimmt, was ich von mir gebe, will und kann ich nicht unbedingt garantieren.

Zurück zur EhSt-VZ: Ich meine für WISO es ist egal, wann Du das Geld konkret bezahlt hast. Letztendlich zählt doch, daß Du etwas gezahlt hast und wofür der überwiesene Betrag ist. WISO benutzt die Beträge denke ich nur, um Dir am Ende einen vorläufigen "Steuerbescheid" anzuzeigen und damit Du weißt, was auf dich zu kommt.
So seh´ich das und mach für heute Schluß hier.

So long,
Jack
 
joey
@rtom: wie lange brauchst du denn so im Schnitt für eine Steuererklärung? Wink

easy buchen ist ja so eine Sache, aber easy Steuerrecht, das wird es nie geben, glaubs mir.Grin
 
rtom
ich brauch dafür bestimmt 3 monate und 3 tage.

2 monate und 3 wochen wo ich es vor mir herschiebe.
eine woche bis ich wieder in der thematik bin und meine unterlagen sortiert habe.
3 tage, die ich in foren nach antworten suche auf komische steuerrechtliche buchungsfragen, um dann die steuererklärung endlich, 3 tage verspätet fertig zu haben.

für mich ist das jedesmal echt schlimm. Grin
Bearbeitet von rtom am 23.10.2009 18:03:57
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

33,284,280 eindeutige Besuche