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Anzahlung, Restzahlung Abschreibung
schnecke
Hallo erstmal,

habe ein Problem, dass ich so nicht ergoogeln konnte oder im Forum zu finden wäre und mein FA hab ich schon mit der Abschreibungsdauer genervt, ohne eine befriedigende Antwort erhalten zu haben...
("Sie können gar nicht so buchen, dass wir bei einer Aussenprüfung nix finden...."Wink

Ich habe einen gebrauchten Mobilbagger zum Ausbau der Werkstatt gekauft.
Gesamtpreis 12000 Euro zzgl MwSt. Ich habe 10000 Euro plus MwSt angezahlt und nach 20 Betriebsstunden "Erprobung" bezahle ich die restlichen 2380 Euro. D.h. insgesamt fließen 14280 Euro, über wahrscheinlich 2 Quartale verteilt.
Die Abschreibung startet aber sofort bei der Anzahlung bzw. mit Rechnungstellung, richtig?
Wie buche ich dann die Restzahlung?????

Kann ich auf der Rechnung bei der Restzahlung einen Querverweis zur Bankbuchung mit der selben Buchungsnummer von ec&t machen und Teil 1 und Teil 2 dazu schreiben?

Bin mit meinem Latein am Ende....
Freue mich über LösungsansätzeSad
 
joey

Zitat

schnecke geschrieben:

Ich habe einen gebrauchten Mobilbagger zum Ausbau der Werkstatt gekauft.
Gesamtpreis 12000 Euro zzgl MwSt. Ich habe 10000 Euro plus MwSt angezahlt und nach 20 Betriebsstunden "Erprobung" bezahle ich die restlichen 2380 Euro. D.h. insgesamt fließen 14280 Euro, über wahrscheinlich 2 Quartale verteilt.
Die Abschreibung startet aber sofort bei der Anzahlung bzw. mit Rechnungstellung, richtig?
Wie buche ich dann die Restzahlung?????



Ist nicht so schwer, aber jeder der steuerlich abschreiben muss, sollte mal was von den EStR (Einkommensteuer-Richtlinien) gehört haben. Einschlägig ist:

R 7.4 EStR 2005 Abs. 9 S. 3

nachträgliche Anschaffungskosten werden so behandelt, als wären sie zu Beginn des Jahres (wenn WG dann schon vorhanden) oder zum Zeitpunkt der Lieferung des WG angefallen. Abschreibungsbeginn ist der Zeipunkt der Lieferung und nicht der Rechnungserstellung oder der Zeitpunkt der Anzahlung oder Restzahlung. § 9 a EStDV.

P.S: rein technisch sind es keine nachträglichen Anschaffungskosten, mit zwei unterschiedlichen Rechnungen sondern einfach eine Rechnung mit angeforderter Abschlagszahlung und Restzahlung, aber abgeschrieben wird trotzdem mit Datum der Lieferung, also bei Verschaffung der Verfügungsmacht.

Die Restzahlung wird auch zum Lieferdatum gebucht und damit beginnt die Abschreibung, der Zeitpunkt der Zahlung ist nicht massgeblich, die Vorsteuer kann man sowieso bereits im Voranmeldungszeitraum der Rechnungstellung abziehen.


Bearbeitet von joey am 07.09.2009 16:24:43
 
schnecke
Hab das auch selbstherrlich so gemacht, aber nach meiner Betriebsprüfung bin ich ein bisschen weniger mutig.
Dankeschön für die Antwort!

Schnecke
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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