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Gewinnzuschlag von 6% bei Auflösung eines Investitionsabzugsbetrages
Neuling
Hallo zusammen,

ich bin gerade an dem Thema Investitionsabzugsbetrag und Gewinnzuschlag von 6 %. Es heißt: "Der Investitionsabzugsbetrag wird "außerbilanziell", also außerhalb der Buchführung durchgeführt."

So soll es auch mit den 6% Gewinnzuschlag sein, wenn man die Investition nicht getätigt hat bzw. den Betrag zu hoch angesetzt hatte.

Meine Frage an Euch: wie handhabt man das in der Praxis? Wenn man diese 6% nicht auf irgendein Konto bucht, wie halte ich den Vorgang fest? Es heisst ja andereseits auch, dass alles klar nachvollziehbar sein muss. Es reicht ja dann wohl nicht aus, wenn ich mir nur einen Erinnerungszettel schreibe, damit ich nächstes Jahr in die Anlage EÜR ins Feld 123 den Gewinnzuschlag von 6% eintrage. Oder doch?

Der Hinweis "außerhalb der Buchhaltung" macht mir noch Probleme.
Kann mir jemand sagen, wie er das ganz konkret in seiner Praxis macht?
Würde mich sehr freuen!
Herzlichen Dank schon mal und
Schöne Grüße!
Neuling
 
joey
Hallo,

die Verzinsung, praktisch hat das wohl noch keiner im Abschluss berücksichtigt, den Abzugsbetrag konnte man das erste mal 2008 bilden und eine vorzeitige Auflösung ist frühest ens 2009 möglich. Das Formular EÜR 2009 gibt es noch nicht. Wer sollte dir sagen, was da jetzt einzutragen ist?

Die Verzinsung übernimmt das Finanzamt nach § 233 a AO ohne die ansonsten nötige Karenzzeit von 15 Monaten zu beachten. Was willst du denn da buchen? Du musst die Zinsen nicht selbst berechnen und ausserhalb der Einnahmenrechnung dem Gewinn hinzuaddieren, das war nur bei der alten Ansparabschreibung notwendig, die Arbeit macht sich jetzt das Finanzamt, wenn es die alten Bescheide abändert. Die Zinsen sind dann auch tatsächlich zu bezahlen und erhöhen nicht fiktiv den Gewinn, wie wolltest du denn überhaupt berechnen, welche Steuerentlastung dir der Investitionsabzug gebracht hat und was du daher nachzuverzinsen hast? Ansonsten, lass das alles mal ein bisschen auf dich zukommen.
Bearbeitet von joey am 06.05.2009 15:39:56
 
Neuling
Hallo Joey,

ich meine nicht die Zinsen!! Das ist ein anderer Punkt. Die berechnet in der Tat das FA.

Es geht um den Gewinnzuschlag von 6%. Die musst Du selbst berechnen und eintragen.
Das gab es auch schon im EÜR 2008. Seite 3-Zeile 71-Feld 123.
(hatte ich ja dazu geschrieben)

Ich frage mich, wie das in Easy C&T mit diesen ganzen Feldern, die außerhalb der Buchführung ins EÜR eingetragen werden müssen, laufen soll. Andere Buchhaltungsprogramme bieten da schon Lösungen an.

Macht Ihr das mit Merkzettel und dann handschriftlich eintragen, oder wie?
Schöne Grüße!
Neuling
 
joey
Hallo nochmal,

nee, da liegst du zum Glück daneben, die Sollverzinsung des § 233 a AO ersetzt den bisherigen Gewinnzuschlag von 0,5 % p.m. auf den Gewinn des Kalenderjahres der Rücklagenauflösung.

In dem Punkt unterscheidet sich der Investitionsabzugsbetrag von der alten Ansparabschreibung, da musst du dann auch nichts mehr in der Anlage EÜR eintragen.

Deren Tage könnten übrigens auch gezählt sein, nach einer Entscheidung des FG Münsters, die dem BFH jetzt zur Prüfung vorliegt, darf die Anlage EÜR nicht durch die Finanzbehörden erzwungen werden, die Ermächtigungsgrundlage im Gesetz (§ 60 EStDV) ist wohl nicht korrekt augeübt worden und die Ungleichbehandlung zu den Bilanzierern auch nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar.

Falls der BFH sich auch dieser Ansicht anschliesst, werde ich für das Jahr 2009 überhaupt keine Anlage EÜR mehr abgeben, muss man aber auch alles abwarten.
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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