ich bin gerade an dem Thema Investitionsabzugsbetrag und Gewinnzuschlag von 6 %. Es heißt: "Der Investitionsabzugsbetrag wird "außerbilanziell", also außerhalb der Buchführung durchgeführt."
So soll es auch mit den 6% Gewinnzuschlag sein, wenn man die Investition nicht getätigt hat bzw. den Betrag zu hoch angesetzt hatte.
Meine Frage an Euch: wie handhabt man das in der Praxis? Wenn man diese 6% nicht auf irgendein Konto bucht, wie halte ich den Vorgang fest? Es heisst ja andereseits auch, dass alles klar nachvollziehbar sein muss. Es reicht ja dann wohl nicht aus, wenn ich mir nur einen Erinnerungszettel schreibe, damit ich nächstes Jahr in die Anlage EÜR ins Feld 123 den Gewinnzuschlag von 6% eintrage. Oder doch?
Der Hinweis "außerhalb der Buchhaltung" macht mir noch Probleme.
Kann mir jemand sagen, wie er das ganz konkret in seiner Praxis macht?
Würde mich sehr freuen!
Herzlichen Dank schon mal und
die Verzinsung, praktisch hat das wohl noch keiner im Abschluss berücksichtigt, den Abzugsbetrag konnte man das erste mal 2008 bilden und eine vorzeitige Auflösung ist frühest ens 2009 möglich. Das Formular EÜR 2009 gibt es noch nicht. Wer sollte dir sagen, was da jetzt einzutragen ist?
Die Verzinsung übernimmt das Finanzamt nach § 233 a AO ohne die ansonsten nötige Karenzzeit von 15 Monaten zu beachten. Was willst du denn da buchen? Du musst die Zinsen nicht selbst berechnen und ausserhalb der Einnahmenrechnung dem Gewinn hinzuaddieren, das war nur bei der alten Ansparabschreibung notwendig, die Arbeit macht sich jetzt das Finanzamt, wenn es die alten Bescheide abändert. Die Zinsen sind dann auch tatsächlich zu bezahlen und erhöhen nicht fiktiv den Gewinn, wie wolltest du denn überhaupt berechnen, welche Steuerentlastung dir der Investitionsabzug gebracht hat und was du daher nachzuverzinsen hast? Ansonsten, lass das alles mal ein bisschen auf dich zukommen.
Bearbeitet von joey am 06.05.2009 14:39:56
ich meine nicht die Zinsen!! Das ist ein anderer Punkt. Die berechnet in der Tat das FA.
Es geht um den Gewinnzuschlag von 6%. Die musst Du selbst berechnen und eintragen.
Das gab es auch schon im EÜR 2008. Seite 3-Zeile 71-Feld 123.
(hatte ich ja dazu geschrieben)
Ich frage mich, wie das in Easy C&T mit diesen ganzen Feldern, die außerhalb der Buchführung ins EÜR eingetragen werden müssen, laufen soll. Andere Buchhaltungsprogramme bieten da schon Lösungen an.
Macht Ihr das mit Merkzettel und dann handschriftlich eintragen, oder wie?
nee, da liegst du zum Glück daneben, die Sollverzinsung des § 233 a AO ersetzt den bisherigen Gewinnzuschlag von 0,5 % p.m. auf den Gewinn des Kalenderjahres der Rücklagenauflösung.
In dem Punkt unterscheidet sich der Investitionsabzugsbetrag von der alten Ansparabschreibung, da musst du dann auch nichts mehr in der Anlage EÜR eintragen.
Deren Tage könnten übrigens auch gezählt sein, nach einer Entscheidung des FG Münsters, die dem BFH jetzt zur Prüfung vorliegt, darf die Anlage EÜR nicht durch die Finanzbehörden erzwungen werden, die Ermächtigungsgrundlage im Gesetz (§ 60 EStDV) ist wohl nicht korrekt augeübt worden und die Ungleichbehandlung zu den Bilanzierern auch nicht mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar.
Falls der BFH sich auch dieser Ansicht anschliesst, werde ich für das Jahr 2009 überhaupt keine Anlage EÜR mehr abgeben, muss man aber auch alles abwarten.
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?
kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.
BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen.
Besser einen Thread im Forum eröffnen.
kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“.
Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung.
Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer.
Die angelegten Konten
mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur- zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.
mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...
fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.
mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...
mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.