13.09.2026 21:52:13
Navigation
· Bugtracker
· Kontakt
· Web Links
· Suche
· Buchtipps
Login
Benutzername

Passwort



Noch kein Mitglied?
Klicke hier um dich zu registrieren

Passwort vergessen?
Um ein neues Passwort anzufordern klicke hier.
Mitglieder Online
· Gäste Online: 2

· Mitglieder Online: 0

· Mitglieder insgesamt: 15,337
· Neuestes Mitglied: pandi12
Foren Themen
Neueste Themen
· Version 3.11
· Registriercode nicht...
· ECT 3.9 (Mac): Druck...
· §13b / Reverse Char...
· Programmfehler im EÃ...
Heißeste Themen
Keine Themen erstellt
Thema ansehen
   Thema drucken
Vorbetriebliche Ausgaben - Jahreswechsel
dnns
Hallo,

in den letzten Wochen war ich dabei, ein Gewerbe vorzubereiten. Hierfür sind diverse Ausgaben (z.B. Gebühren für Genehmigungen beim Landkreis, ohne dessen eine Gewerbeanmeldung nicht möglich wäre etc.) angefallen.
Das Gewerbe möchte ich zum 01.01.2022 anmelden.

Wie verbuche ich jetzt diese Ausgaben, bzw. wie hole ich mir die MwSt. wieder? Im selben Jahr hätte ich die Ausgaben einfach im Monat der Gründung verbucht, aber bei einem Jahreswechsel?
Oder einfach die Ausgaben am 01.01.2022 buchen und bei einer Prüfung dann entsprechend argumentieren?


Viele Grüße
 
mielket
Bei der Genehmigungen beim Landkreis sind MWSt. angefallen? :-/

Ich würde es einfach so machen wie in Deinem letzten Satz.

Korrekt wäre es, eine extra USt.-Erklärung für 2021 einzureichen. Die Vorsteuern würdest Du dann einfach erstattet bekommen. Die Betriebsausgaben würde ich als Verlustvortrag in 2022 geltend machen. Eine extra EÜR für 2021 würde ich dabei aber wirklich nicht einreichen, sondern die Ausgaben einfach nur am 1.1.2022 mit "Gebühren für Genehmigung aus vorigem Jahr als Verlustvortrag" vermerken.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
dnns
Nein, MwSt. sind da natürlich keine angefallen. Das war auch nur eine Ausgabe, bei anderen sind MwSt. angefallen. Eine Ust.-Erklärung abgeben, obwohl noch kein Gewerbe angemeldet ist? Geht das?
Aber ja, am einfachsten wäre wohl die Buchung am 01.01.22 und zur Not kann man es begründen.

Bzw. wie würdest Du andere Betriebsausgaben buchen, sprich keine Gebühren? Gibt es da ebenfalls etwas bzgl. Verlustvortrag aus dem Vorjahr?
 
mielket

Zitat

dnns schrieb:

Nein, MwSt. sind da natürlich keine angefallen. Das war auch nur eine Ausgabe, bei anderen sind MwSt. angefallen. Eine Ust.-Erklärung abgeben, obwohl noch kein Gewerbe angemeldet ist? Geht das?


Ja, USt. ist nicht abhängig von einer Gewerbeanmeldung (siehe Freiberufler). USt. ist ja der Standard, von dem ausgegangen wird und die Befreiung erfolgt nur auf Antrag bzw. sollte man das zumindest Ankündigen. Das Finanzamt ist sogar in der Lage Fälle zu handhaben, wo man unberechtigt, z.B. bei einem Privatverkauf, 'aus Versehen' MWSt. ausgewiesen hat.

Zitat

Aber ja, am einfachsten wäre wohl die Buchung am 01.01.22 und zur Not kann man es begründen.

Bzw. wie würdest Du andere Betriebsausgaben buchen, sprich keine Gebühren? Gibt es da ebenfalls etwas bzgl. Verlustvortrag aus dem Vorjahr?


Du kannst meines Wissens alle Netto-Beträge von Ausgaben, die Du im Zusammenhang mit Deinem Gewerbe getätigt hast, als Verlustvortrag ins neue Jahr hineinnehmen.

Es ist prinzipiell auch möglich eine EÜR für dieses Jahr zu machen. Nach meiner Erfahrung wartet das Finanzamt erst mal ein paar Jahre ab, bevor es Dir mangelnde Gewinnorientierung unterstellt, also dass Du praktisch Dein Hobby von der Steuer absetzt. Ist empfehlenswert, wenn Du 2021 mehr steuerpflichtiges Einkommen hast als voraussichtlich 2022. Würde ich beim Finanzamt einfach mal anfragen, ob sie es rückwirkend akzeptieren, auch wenn Du Dein Unternehmen erst später im Jahr angemeldet hast.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Springe ins Forum:
Forensuche


Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.

Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

34,059,654 eindeutige Besuche