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Bankeinzahlungen buchen
MichaelM
Hallo und guten Abend!

Ich bin absolut blutiger Anfänger, versuche mich seit heute durchzukämpfen. Habe einen kleinen Friseurbetrieb und möchte EÜR nutzen.
Einnahmen buchen ist ja recht einfach. Manche Ausgaben auch.
Nur:
Wie bzw. wo verbuche ich Zahlungen an die Bank, also wenn ich meine Einnahmen zur Bank bringe?
Desweiteren:
Habe hier im meinem Geschäft ein EC Gerät, da wird Ende jeder Woche der Kassenschnitt ausgelöst und Montags ist das Geld auf meinem Geschäftskonto.
Wie bzw. wo buche ich denn das?

Könnt ihr mir helfen???Sad

Vielen Dank im voraus!

Gruß

MichaelM
 
Thomas R
In EC&T wird, wie in jeder anderen EÜR auch, keine Zahlungen an oder von Bank gebucht. Genausowenig wie auch "Barentnahmen". hierfür kann man das Kassenbuch nutzen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
MichaelM
Hi!

O.k, alles klar, eigentlich auch logisch Grin

Trotzdem noch ein ppar Fragen zu Buchungen allgemein:

Bei den Einnahmen trage ich also brav jeden Tag ein was die Kunden bei mir so an Geld lassen. Das sind dann die "Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer"....richtig? Ich habe dem ganzen den Namen "Tageseinnahmen" verpasst.

Unten, bei den Ausgaben, kommt also, wenn ich es richtig verstanden habe, nur rein, was ich bar bezahlt habe oder übers Konto gelaufen ist wenn z.b. eine Rechnung bezahlt wurde.

Barentnahmen werden dort also nicht geführt, richtig?

Muss ich dafür denn ein extra Kassenbuch führen oder wie?

Sorry wenn sich die Fragen blöd anhören, ich hab das zwar alles vor Jahren auf der Meisterschule gelernt aber wie heißt es so schön "Aus den Augen aus dem Sinn"....... Grin

Vielen dank im voraus!

Ciao

Michael

 
joey
hi.

die Entnahmen, ob jetzt Waren, Nutzungsentnahmen oder Barentnahmen solltest du in geeigneter Weise aufzeichnen und sei es eigenhändig, die beiden erstgenannten musst du ja auch als Betriebseinnahmen erfassen..

Die Verpflichtung zur Aufzeichnung von Barentnahmen ergibt sich aus dem § 4 (4a) EStG, der den Schuldzinsenabzug regelt, hierbei spielen die Entnahmen und die Einlagen eine Rolle und für den Zweck sollten sie auch aufgezeichnet werden. Leider verpflichtet der letzte Satz der Vorschrift auch die EÜR-Rechner zur Aufzeichnung, unabhängig davon, ob sie Schuldzinsen abziehen oder nicht. Da ist man nach meiner Ansicht über das Ziel hinausgeschossen, aber dass man die Vorschrift teleologisch reduziert ist wohl nicht zu erwarten, also schön aufzeichnen das Ganze.
Bearbeitet von joey am 27.04.2007 18:26:38
 
MichaelM
Und nochmal vielen Dank!!

O.k, Barentnahmen werden nicht aufgeführt, müssen aber aufgezeichnet werden.

Dazu kann ich ja wie oben erwähnt das Kassenbuch nutzen.

Ob schriftlich oder elektronisch sollte meines Wissens nach egal sein, oder?

Ciao

Michael
 
joey
Korrekt, viel Glück mit deinem Geschäft, das ist die Hauptsache, die Buchführung und die Steuer kriegt man schon irgendwie auf die Reihe.
 
Thom@s

Zitat

MichaelM schrieb: ... Muss ich dafür denn ein extra Kassenbuch führen oder wie? ...
In seinem Beschluss vom 16.2.2006, Az. X B 57/05, führt der Bundesfinanzhof (BFH) aus, dass es keine gesetzliche Regelung gibt, wonach Einnahmen-Überschuss-Rechner verpflichtet sind, ihre Bareinnahmern gesondert in einem Kassenbuch aufzuzeichnen.
Zitat aus:
http://tinyurl.com/2d4tp3
Gruß Thom@s
[color=darkgray]PS. Meine Beiträge geben lediglich meine persönliche Sichtweise wieder und sollten ausschließlich als Diskussionsgrundlage verstanden werden![/color]
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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