Bahnfahrkarten bei Kreditkartenzahlung
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Daniel-IT |
Geschrieben am 06.04.2007 17:48:57
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Hallo,
ich buche gerade einige Fahrkarten: Bin mir nicht ganz sicher, ob ich das so richtig mache (war mein 1. Auftrag). Ich buche als Ausgaben z.B. "Fahrkarte Deutsche Bahn AG" und wähle als Konto "Reisekosten, Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung". Ist das das richtige Konto?
Beim Datum bin ich mir nun nicht sicher: Die Bahnfahrkarten hab ich nämlich meist mit Kreditkarte bezahlt. Aber die Kreditkartenabrechnung bekomme ich ja nur einmal im Monat, d.h. es gibt
1. Belegdatum (= Reisedatum)
2. Eingang bei Mastercard
3. Abbuchung von meinem Konto.
Wegen Istversteuerung müsste ich dann doch eigentlich das Sammelabbuchungsdatum vom Girokonto angeben, oder sehe ich das falsch?
Und muss ich dann für jeden Tag, wo ich wegen des Auftrags zu der Firma gefahren bin, ein Reisekostenformular ausfüllen und bei der EÜR-Abgabe einreichen?
Danke!
Frohe Ostern wünscht euch
Daniel |
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joey |
Geschrieben am 05.05.2007 19:40:37
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Hallo,
man hat dich hier ziemlich lange warten lassen. Ich versuchs mal dir dann doch noch zu antworten. Die Bahnfahrkarten sind gut auf dem Konto "Reisekosten" aufgehoben.
Für die EÜR gilt der § 11 EStG, der die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben im jeweiligen Wirtschaftsjahr regelt. Wann ist das jetzt bei einer Kreditkartenzahlung? Dann, wenn der Empfänger die Verfügungsgewalt erhält, das ist dann, wenn du die Karte durch das EC-Gerät ziehst und es angenommen wird, bzw. wenn der Fahrkartenautomat deine Karte annimmt oder wenn du online bezahlt hast, wie auch immer. Die Datenannahme beim Kartenunternehmen, bzw. das Abbuchungsdatum bei der Bank, spielen keine Rolle.
Wenn du also am 29.12.2006 beim Fahrkartenautomat mittels deiner Kreditkarte eine Karte ziehst, der Vorgang am 30.12.2006 bei Mastercard (Beispiel) eingeht und am 10.01.2007 von deinem Konto abgebucht wird, dann ist das eine Ausgabe des Jahres 2006, da das erste Datum zählt.
Achja, Reisekostenabrechnungen erstellst du zeitnah, kannst auch mal einen Sammelbeleg für mehrere gleichartige Reisetage machen, nimmst sie zu deinen Fibu-Unterlagen, die du generell nicht bei deiner Steuererklärung miteinreichen musst, es sei denn, man fordert dich auf, etwas vorzulegen. Ich hoffe dir damit weitergeholfen zu haben.
Bearbeitet von joey am 06.05.2007 10:41:42
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Thom@s |
Geschrieben am 10.05.2007 03:55:31
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Zitat joey schrieb:
...Für die EÜR gilt der § 11 EStG, der die Erfassung von Einnahmen und Ausgaben im jeweiligen Wirtschaftsjahr regelt. Wann ist das jetzt bei einer Kreditkartenzahlung? Dann, wenn der Empfänger die Verfügungsgewalt erhält, das ist dann, wenn du die Karte durch das EC-Gerät ziehst und es angenommen wird. Im übertragenen Sinne würde dies bedeuten, dass bei einer PayPal- Zahlung ausschließlich die Geldbewegung auf dem PayPal- Konto gebucht wird - die entsprechende Geldbewegung auf dem Geschäftskonto würde unberücksichtigt bleiben - richtig?
Gruß Thom@s
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joey |
Geschrieben am 10.05.2007 11:13:33
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Paypal, kenne ich mich nicht aus, neumodischer Kram, vielleicht kannst du ja mal kurz das Prinzip erläutern, vielleicht kann ich mir dann eine Meinung bilden. |
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Thom@s |
Geschrieben am 10.05.2007 11:51:58
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In erster Linie ist es ein Treuhandkonto (Einsatzmöglichkeit: eBay- Käufe etc.).
Vorteil bei eBay-Käufen: Der Käufer erhält einen Käuferschutz - bei groben Störungen des Kaufvertrags erhält der Käufer bis zu 500,00 EUR zurück.
Dieses Treuhandkonto kann per Vorkasse aufgeladen werden - wesentlich bequemer (und von mir bevorzugt), den Geldtransfer zw. Geschäftskonto und PayPal-Konto nach Kauf per Bankeinzug durchführen zu lassen.
Nachtrag - siehe auch:
http://tinyurl.com/224kfh
Bearbeitet von Thom@s am 10.05.2007 12:06:30
Gruß Thom@s
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joey |
Geschrieben am 10.05.2007 12:04:25
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aha, verstehe, das mit dem Treuhandkonto leuchtet ein, entscheidend ist hier sicherlich der erste Mittelabfluss, sei es jetzt vom Paypal-Konto oder vom Geschäftskonto, scheint da ja gemäss Wikipedia verschiedene Verfahren zu geben.
Sehe da auch eine gewisse Ähnlichkeit zu Kautionskonten von Handelsvertretern, hierbei sind Erlöse auch dann zugeflossen, wenn sie wegen möglicher Kundenstornos erst einmal auf einem Kautionskonto landen.
Bearbeitet von joey am 10.05.2007 12:06:07
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Thom@s |
Geschrieben am 10.05.2007 12:23:59
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Danke für die schnelle Rückinfo.
... ja genau, Wikipedia ist wirklich eine sehr gute Wissensqelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Paypal
Gibt es bestimmte Aufzeichnungspflichten, hinsichtlich der über das PayPal-Konto laufenden Transaktionen, oder ist der Ausdruck der jeweiligen Transaktions-E-Mail für die EÜR-Buchhaltung ausreichend?
Gruß Thom@s
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Daniel-IT |
Geschrieben am 11.11.2007 21:36:41
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Hatte nach drei Wochen nicht mehr damit gerechnet, daß nochmal jemand antwortet, und bin erst heute mal wieder hier im Forum. Hab das ja dann intuitiv richtig gemacht mit den Fahrkarten.
Hab nun das erste Mal einen Mietwagen genommen, um wegen eines Projekts zur Firma zu fahren. Kann ich die Mietwagen-Rechnung und Benzinquittung auch einfach auf dem Konto "Reisekosten" buchen?
Und wie läuft das eigentlich mit den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand? Hab das noch nie geltend gemacht. Rechnet man die Pauschalen (6 € für 8h < 14h, 12 € für 14h<24h, 24 € pro ganzen Tag) auch einfach bei der USt-Voranmeldung auf dem Konto "Reisekosten" ohne MwSt. ab, oder wie macht man das? Und die Dauer der Anfahrtszeiten zählen doch zur Dienstreise dazu, oder?
Könnt ihr mir ein Formular für Reisekostenabrechnungen empfehlen?
Vielen Dank und
viele Grüße
Daniel
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Daniel-IT |
Geschrieben am 11.11.2007 22:09:22
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Zitat joey hat geschrieben:
Die Bahnfahrkarten sind gut auf dem Konto "Reisekosten" aufgehoben.
Hab gerade im Thread "Fahrtkosten" (www.easyct.de/forum/viewthread.php?fo...ead_id=699) gelesen, daß die unter "Laufende und feste Kraftfahrzeugkosten (ohne AfA und Zinsen)" gehören, damit sie im EÜR-Feld Zeile 25 landen, falls ich es richtig verstanden habe... Mann, das ist aber auch kompliziert alles... 
Gruß
Daniel
Bearbeitet von Daniel-IT am 11.11.2007 22:10:37
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joey |
Geschrieben am 12.11.2007 20:08:53
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Die Ursprungsfrage ging um Bahnfahrkarten, die du anlässlich einer Dienstreise gekauft hast, die gehören auf das Konto "Reisekosten" und im EÜR Formular in die Zeile 36. In dem von dir genannten thread steht auch nichts anderes.
Viele Grüsse |
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joey |
Geschrieben am 12.11.2007 20:11:44
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Zitat Daniel-IT geschrieben:
BERICHTIGUNG:
1.)Hab nun das erste Mal einen Mietwagen genommen, um wegen eines Projekts zur Firma zu fahren. Kann ich die Mietwagen-Rechnung und Benzinquittung auch einfach auf dem Konto "Reisekosten" buchen?
2.)Und wie läuft das eigentlich mit den Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand? Hab das noch nie geltend gemacht. Rechnet man die Pauschalen (6 € für 8h < 14h, 12 € für 14h<24h, 24 € pro ganzen Tag) auch einfach bei der USt-Voranmeldung auf dem Konto "Reisekosten" ohne MwSt. ab, oder wie macht man das?
3.) Und die Dauer der Anfahrtszeiten zählen doch zur Dienstreise dazu, oder?
4.) Könnt ihr mir ein Formular für Reisekostenabrechnungen empfehlen?
Vielen Dank und
viele Grüße
Daniel
Hallo dann auch,
Zu 1.) gehört zu den Fahrtkosten und in die Zeile 25 der Anlage EÜR
Zu 2.) Ja
Zu 3.) Ja
Zu 4.) kann dir da kein spezielles empfehlen, googel einfach mal herum, wo du was kostenlos herbekommst.
Bearbeitet von joey am 14.11.2007 15:25:22
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Daniel-IT |
Geschrieben am 14.11.2007 14:14:49
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Zitat joey geschrieben:
Die Ursprungsfrage ging um Bahnfahrkarten, die du anlässlich einer Dienstreise gekauft hast, die gehören auf das Konto "Reisekosten" und im EÜR Formular in die Zeile 36. In dem von dir genannten thread steht auch nichts anderes.
Ach so, also doch. Also sind das Reisenebenkosten?
In der Anleitung zu Zeile 25 steht: "Ebenso sind hier die Aufwendungen für alle weiteren betrieblich veranlassten Fahrten (z.B. Fahrten mit dem privaten Kfz und mit öffentlichen Verkehrsmitteln) einzutragen." Also wird unterschieden zwischen betrieblich veranlassten und nicht betrieblich veranlassten Fahrten? Aber was ist denn eine betrieblich veranlasste Fahrt? Ich meinte eine Fahrt zum Kunden und hatte sie, weil es am besten passte, unter "Reisekosten" eingeordnet.
Danke und
viele Grüße
Daniel |
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joey |
Geschrieben am 14.11.2007 15:22:37
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Hallo,
Und wieder hat einer was gelernt, nämlich ich , hab den Beipackzettel jetzt gelesen und muss muss dir da rechtgeben, in die Zeile 25 gehören auch die Fahrtkosten anlässlich von Dienstreisen, in die Zeile 36 nur noch die Verpflegungsmehraufwendungen, obwohl in den LStR der Begriff der Reisekosten natürlich beides umfasst, das ist aber nicht das einzig unsystematische an dem Formular. Wieder so eine Sache, die man nicht verstehen, sondern einfach nur hinnehmen muss.
Mach dass dann bitte so, wie es denn nun vorgeschrieben ist, aber haften muss man als Steuerpflichtiger für "Falscheinträge" in der Anlage EÜR sicherlich nicht, die Masse der Experten empfindet das Formular immer noch als Zumutung, der Staat wälzt da seine Statistikarbeit auf den unschuldigen Bürger ab, aber mach mal was dran.
Bearbeitet von joey am 14.11.2007 15:26:31
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thilo |
Geschrieben am 22.11.2007 12:18:18
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Registriert am: 13.03.2005
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Liebe Leute,
ich bin mir da nicht sicher, ob wir da richtig liegen, zumindest, was die Freiberufler angeht. Goetz Buchholz schreibt im "Ratgeber Freie":
"Buchungsdatum ist für Freiberufler immer der Tag der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum".
So habe ich es auch immer gehalten. Und das ist ja auch das PRinzip der Ist-Besteuerung. Das heißt, wenn eine Rechnung mit Abbuchungsauftrag kommt, wird für den Tag gebucht, an dem das Geld vom Konto weggeht. So müsste man es auch mit Visa-Belegen halten, demnach.
Grüße
Thilo |
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joey |
Geschrieben am 22.11.2007 13:50:34
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Mitglied
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Registriert am: 14.03.2007
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Zitat thilo geschrieben:
Liebe Leute,
ich bin mir da nicht sicher, ob wir da richtig liegen, zumindest, was die Freiberufler angeht. Goetz Buchholz schreibt im "Ratgeber Freie":
"Buchungsdatum ist für Freiberufler immer der Tag der Zahlung, nicht das Rechnungsdatum".
So habe ich es auch immer gehalten. Und das ist ja auch das PRinzip der Ist-Besteuerung. Das heißt, wenn eine Rechnung mit Abbuchungsauftrag kommt, wird für den Tag gebucht, an dem das Geld vom Konto weggeht. So müsste man es auch mit Visa-Belegen halten, demnach.
Grüße
Thilo
Hallo,
Der Satz von Buchholz kann so isoliert nicht gelesen werden. Der Grundsatz stimmt, aber die gesetzlichen Bestimmungen des § 11 EStG müssen eingehalten werden! Ich nenne dir mal ein paar Urteile aus den EStH (Einkommensteuer-Hinweise zu den Einkommensteuerrichtlinien).
Scheck, Scheckkarte, Kreditkarte
Zufluss grundsätzlich mit Entgegennahme; sofortige Bankeinlösung darf jedoch nicht durch zivilrechtliche Vereinbarung eingeschränkt sein. (BFH v. 30.10.1980 - BStBl. 1981 II S. 305)
Abfluss bei Scheckübermittlung: Übergabe an Post bzw. Einwurf in den Briefkasten des Zahlungsempfängers ausreichen. (BFH v. 24.09.1985 - BStBl. 1986 II S. 284)
Überweisung
Abfluss im Zeitpunkt des Eingangs des Überweisungsauftrages bei der Überweisungsbank. (BFH v. 22.05.1987s - BStBl. II S. 673)
Glaub mir, der BFH hat sich da schon seine Gedanken gemacht, das Zahlungsdatum mag die Regel sein, aber gerade die Ausnahmen machen das Steuerrecht ja nicht so leicht verständlich. |
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thilo |
Geschrieben am 23.11.2007 10:58:06
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Registriert am: 13.03.2005
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Moin Joey,
aha, danke dir. Das heißt, bei Überweisungen oder Abbuchungen gilt tatsächlich der Buchungstag auf meinem Kontoauszug, bei der Kreditkarte dagegen der Tag des Leistungsempfangs, ja?
Gruß
Thilo |
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joey |
Geschrieben am 23.11.2007 13:34:08
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Zitat thilo geschrieben:
Moin Joey,
aha, danke dir. Das heißt, bei Überweisungen oder Abbuchungen gilt tatsächlich der Buchungstag auf meinem Kontoauszug, bei der Kreditkarte dagegen der Tag des Leistungsempfangs, ja?
Gruß
Thilo
Hi,
bei Lastschriften, z.B. bei Daueraufträgen, gilt der Buchungstag auf dem Kontoauszug, aber bitte die Ausnahmeregelung beachten bei regelmässigen Einnahmen und Ausgaben, die 10 Tage vor oder nach dem 31.12. anfallen, die gehören in das Jahr ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit. (s. § 11 EStG)
Beispiele: Die Büroraummiete in Höhe von 100,00 € wird am 29.12.2007 für den Monat Januar 2008 abgebucht. Dann gehört die Betriebsausgabe in das Jahr 2008.
Füllst du einen Überweisungsträger aus um eine Warenlieferung zu begleichen, reichst ihn bei der Bank ein und lässt ihn dir abstempeln mit dem Datum 29.12.2007, wird der Betrag dann am 03.01.2008 abgebucht, dann fällt die Betriebsausgabe ins Jahr 2007.
Bei der Kreditkarte ist wie gesagt das Datum der Annahme entscheidend. |
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