Fahrtkosten
|
saartransfair |
Geschrieben am 19.10.2007 12:17:30
|

Mitglied
Beiträge: 19
Registriert am: 21.09.2007
|
hallo,
1.)eine bekannte hat ein kfz im privatvermögen und möchte die fahrtkosten für geschäftl. fahrten mit brutto 0,30 cent/km abrechnen.sie ist kleinunternehmerin (nicht vorsteuerabzugsberechtigt) . ich hab ihr für die buchungen ECT empfohlen. nur: wo muss sie die geschäftl gefahrenen km buchen und wann (1x im jahr oder monatl.???) und muss sie als nachweis ein fahrtenbuch führen ?
2.) kann oder muss sie afa-kosten ansetzten?
dankeschön!
lg,
i.A. saartransfair  |
|
|
|
Tomy |
Geschrieben am 06.11.2007 17:04:54
|

Mitglied
Beiträge: 101
Registriert am: 03.08.2007
|
1. Reisekosten je km o. Mwst,. unabhängig von Kleinunternehmerregelung!! EÜR-Formular 1173. 2. Bei Privatvermögen sind natürlich keine AfA-Kosten ansetzbar. Entweder das eine , oder das andere.
Dazu ist kein Fahrtenbuch nötig, aber Reisespesenabrechnung. |
|
|
|
conviva |
Geschrieben am 07.11.2007 21:44:20
|

Mitglied
Beiträge: 75
Registriert am: 07.11.2007
|
Hallo zusammen,
bin neu hier und beschäftige mich seit kurzem mit ECuT als Alternative.
Das in diesem Thread behandelte Thema hätte ich anders gebucht.
Auszug aus der Anleitung zur EÜR:
Zeile36:
'..Tragen Sie hier ..Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungs-
kosten und Reisenebenkosten ein. Fahrtkosten sind bereits in Zeile 25
erfasst...'
Zeile 25:
'...Ebenso sind hier die Aufwendungen für alle weiteren betrieblich
veranlassten Fahrten (z.B. Fahrten mit dem privaten Kfz und mit
öffentlichen Verkehrsmitteln)einzutragen...'
|
|
|
|
Tomy |
Geschrieben am 08.11.2007 12:11:25
|

Mitglied
Beiträge: 101
Registriert am: 03.08.2007
|
Hallo Conviva,
du hast natürlich Recht. Kilometergeld wird in 1140 eingetragen.
Gruß
Tomy |
|
|
|
Daniel-IT |
Geschrieben am 11.11.2007 22:04:28
|

Mitglied
Beiträge: 5
Registriert am: 06.04.2007
|
Oh, dann hab ich das immer falsch gemacht. Hab bei EC&T meine Bahn- und ÖPNV-Fahrkarten immer unter "Reisekosten" gebucht. Die sind dann in im EÜR-Feld 36 gelandet, und nicht in 25. Also muß man Fahrtkosten unter "Laufende und feste Kraftfahrzeugkosten (ohne AfA und Zinsen)" buchen, und die Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand etc. unter "Reisekosten".
Hätte mir diese Anleitung zur EÜR (http://www.tiny.cc/IDQ2H) schon längst mal ziehen sollen... Sollte ich das korrigieren für die letzten Monate?
Viele Grüße
Daniel |
|
|
|
starter08 |
Geschrieben am 09.05.2008 23:45:39
|

Mitglied
Beiträge: 23
Registriert am: 09.05.2008
|
Zitat Tomy geschrieben:
Kilometergeld wird in 1140 eingetragen.
Tomy
Was ist damit gemeint? Welche 1140? |
|
|
|
robert wiegner |
Geschrieben am 12.05.2008 23:21:06
|

Mitglied
Beiträge: 552
Registriert am: 12.02.2005
|
Zitat Was ist damit gemeint? Welche 1140?
Bezieht sich auf das Feld 140 in Zeile 25 im EÜR-Formular.
Da aber diese Feldnummer auf dem Formular 2x auftaucht (Zeile 7 bei den Einnahmen und eben Zeile 25 bei den Ausgaben) sind bei ECuT einzelne Ziffern vorgesetzt, damit das Programm die Felder unterscheiden kann. Gleiches gilt für andere Felder.
Diese Bezeichner siehst Du auch, wenn Du Dir bei ->Ansicht ->Einstellungen ->EÜ-Konten die Kontonamen anzeigen läßt. |
|
|