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Zinsen auf Geschäftskontogthaben
dorota
Hallo,Pfft

neulich wollte ich Freistellungsauftrag für Kapitalerträge für mein neues Geschäftskonto erteilen. Die Bank aber hat es abgelehnt, weil es eben ein Geschäftskonto ist.
Ich bin eine Kleinunternehmerin und führe eine Einzellfirma nach § 19 UStG. Besitze also kein Betriebsvermögen, denn ich bin die Firma!Wink
Jetzt die Frage:
Sind die Guthabenzinsen auf meinem Geschäftskonto (mit einigen privaten Bewegungen) als Betriebseinnahmen zu sehen?
Bis jetzt habe ich geglaubt dass, mein Geld, unabhängig davon auf welchem Konto es liegt-mein Geld ist, und nicht das Geld der Firma!

Jetzt habe ich aber ein bisschen Zweifel.Angry

Danke für die Aufklärung.

dorota
 
Dicketreiber
Zinsen sind meiner Meinung ESt-pflichtig. Wenn man nicht ales täuscht nach § 20 EStG. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Grin

Aber wieso hast du ein Geschäftskonto. Hier hat man dich falsch beraten.
Ein weiteres privat Konto hätte es auch getan.
Das Geschäftskonto kostet nur richtig Geld.
Je nach Kreditinstitut sind Beträge die um die 50 Cent liegen fällig.

Des Weiteren machst du hier meiner Meinung nach einen riesen Fehler.
Privatzahlung über`s Geschäftskonto abwickeln. Wie willst du das in ein paar Jahren noch wissen.

Mein Tipp:

Löse das Geschäftskonto auf. Eröffne ein privat Konto und ein weiters Privatkonto, das du inoffiziell als Geschäftskonto deklarierst.

Ich möchte jetzt nicht unverschämt wirken oder klingen. Wink
Lern bitte erstmal die Vokabeln bevor du sie benutzt. Smile

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du kein Betriebsvermögen (BV) hast.
Je nachdem welchen unternehmerischen Zweck du hast, hast du evtl auch Umlaufvermögen. Und das ist BV.

Und was der § 19 UStG damit zu tun hat, versteh ich nicht.
Der 19er sagt lediglich aus, ob du auf deinen Rechnungen die USt separat aufweist (erhebest) oder ob sie ihm Endpreis mit drin.

Bearbeitet von Dicketreiber am 05.02.2008 20:48:52
 
http://Chrissis-Bike-Parts.hood.de.
dorota

Zitat

DerDicketreiber geschrieben:
Zinsen sind meiner Meinung ESt-pflichtig.
Ist ja klar. Es war auch nicht meine Frage.

Zitat

Aber wieso hast du ein Geschäftskonto.
Hier hat man dich falsch beraten. Ein weiteres privat Konto hätte es auch getan.
Das Geschäftskonto kostet nur richtig Geld.
Je nach Kreditinstitut sind Beträge die um die 50 Cent liegen fällig.

Mein Geschäftskonto kostet nichts und zusätzlich gibts Zinsen auf das Guthaben. Ich glaube nicht dass, die Beratung falsch war.

Zitat

Des Weiteren machst du hier meiner Meinung nach einen riesen Fehler.
Privatzahlung über`s Geschäftskonto abwickeln. Wie willst du das in ein paar Jahren noch wissen.

Das sind nur die wenigen privaten Zahlungen, die auch die Firma tangieren. Vertraue mir, ich behalte Überblick.

Zitat

Mein Tipp:

Löse das Geschäftskonto auf. Eröffne ein privat Konto und ein weiters Privatkonto, das du inoffiziell als Geschäftskonto deklarierst.


Danke für deinen Tipp. Leider unbrauchbar und unseriös, darüber brauchen wir uns gar nicht unterhalten.

Zitat

Ich möchte jetzt nicht unverschämt wirken oder klingen. Wink
Lern bitte erstmal die Vokabeln bevor du sie benutzt. Smile


Hee? Wie soll ich das verstehen?


Zitat

Und was der § 19 UStG damit zu tun hat, versteh ich nicht.
Der 19er sagt lediglich aus, ob du auf deinen Rechnungen die USt separat aufweist (erhebest) oder ob sie ihm Endpreis mit drin.

Falsch, durchgefallen.

So, und wo ist jetzt Antwort auf meine Frage?

dorota
 
joey

Zitat

dorota geschrieben:


So, und wo ist jetzt Antwort auf meine Frage?

dorota



§ 20 Abs. 8 EStG.

Lies und dir wird geholfen.Frown
 
dorota

Zitat

joey geschrieben:

§ 20 Abs. 8 EStG.


Hmm..., gehören aber Zinsen auf mein privates Geld (auf meinem Geschäftskonto) zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb?

Ist hier nur der Name, (oder Art) des Kontos entscheidend, ob Zinsen Betriebseinnahmen sind oder nicht?
 
joey

Zitat

dorota geschrieben:



Hmm..., gehören aber Zinsen auf mein privates Geld (auf meinem Geschäftskonto) zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb?

Ist hier nur der Name, (oder Art) des Kontos entscheidend, ob Zinsen Betriebseinnahmen sind oder nicht?[/quote]


Wenn die Zinserträge aus auf dem Geschäftskonto angesammelten Betriebseinnahmen resultieren sind sie betrieblich veranlasst und Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Wenn du irgendwie, im Wege der Einlage, zusätzlich privates Geld auf dein Geschäftskonto geschaufelt hast, dann musst du in entsprechender Anwendung des BMF Schreibens vom 10.11.1993 BStBl. I S. 930 (Schuldzinsen) nach der Zinsstaffelmethode die Zinsen aufteilen, in privat und betrieblich verursachte Zinsen. Die privaten Zinsen wären dann Einkünfte aus § 20, die anderen aus § 15 EStG.

Diesen aufwendigen Schwachsinn macht aber niemand für die paar Zinsen auf einem Girokonto, die kommen dann halt komplett in die Einnahmenüberschussrechnung und fertig. Ihr habt echt Probleme.Grin


Bearbeitet von joey am 06.02.2008 20:17:34
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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