habe mit Entsetzen festgestellt, dass ich in den letzten Jahren leider nie die ans Finanzamt abgeführte Umsatzsteuer als Ausgabe gebucht habe.
In einem anderen Thread habe ich gelesen, dass die UVA für das 4. Quartal 2007 auch 2007 "abgegrenzt werden muß".
Verstehe ich das richtig? Die Vorauszahlung für das 4. Quartal 2007 buche ich dann zum Beispiel am 31.12.07 und nicht beim tatsächlichen Abgang vom Konto um den 11.01. ?
Das wäre in meinem Fall tragisch, denn ich verdiene 60% meines Einkommens im letzten Quartal. Könnte ich die Vorauszahlung, die ich im Januar 2007 für Quartal 4/2006 getätigt habe als Ausgabe buchen, so würde mir das sehr helfen....
In einem anderen Thread habe ich gelesen, dass die UVA für das 4. Quartal 2007 auch 2007 "abgegrenzt werden muß".
Verstehe ich das richtig? Die Vorauszahlung für das 4. Quartal 2007 buche ich dann zum Beispiel am 31.12.07 und nicht beim tatsächlichen Abgang vom Konto um den 11.01. ?
Das wäre in meinem Fall tragisch, denn ich verdiene 60% meines Einkommens im letzten Quartal. Könnte ich die Vorauszahlung, die ich im Januar 2007 für Quartal 4/2006 getätigt habe als Ausgabe buchen, so würde mir das sehr helfen....
Gruß
Peter
Also, es ist nun mal so, bei Zahlung bis zum 10.01.2007 gehört die USt-VA IV/2006 ins Wirtschaftsjahr 2006 als Betriebsausgabe, ab dem 11.01.2007 ins Wirtschaftsjahr 2007. Das sollte auch bei den meisten der Fall sein, die z.B. Dauerfristverlängerung haben und ihre USt-VA nicht vor dem 10. des Anmeldungsmonats einreichen.
Die andere Sache ist da schon blöder, die Sachbearbeiter vom FA haben da wohl auch geschlafen, als sie die Zahlungen nicht mitberücksichtigt haben, mittlerweile dürften die Steuerbescheide bestandskräftig sein, als Korrekturvorschrift fiele mir nur der § 129 AO ein, Korrektur wegen offensichtlicher Unrichtigkeit, die auch dem FA-Sachbearbeiter hätte auffallen müssen, aber diesen Einsprüchen/Einwendungen wird sehr selten abgeholfen.
Also, es ist nun mal so, bei Zahlung bis zum 10.01.2007 gehört die USt-VA IV/2006 ins Wirtschaftsjahr 2006 als Betriebsausgabe, ab dem 11.01.2007 ins Wirtschaftsjahr 2007.
Handelt es sich hier um ein Wahlrecht, oder ein "Muss"?
2) Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.
(2) 1Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind.2Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend.
Aus der Formulierung "gilt" ergibt sich die Pflicht der Anwendung.
Bearbeitet von joey am 13.01.2008 12:03:46
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?