Hallo, wir haben zum 01.07. 2 Laptops aus dem Privatvermögen in eine GbR eingebracht, 350 und 300 € die ich nun als GWGs ansetzen wollte...
dazu gab es einen Drucker für 50 €, soweit ja eigentlich kein Problem, aber nun haben wir die Laptops mit Vista aufgerüstet (je 85 €) und eines mit Speicher für 45 € nachgerüstet, damit liegt mindestens 1 Laptop über der GWG-Grenze... nun meine beiden Fragen:
1. wenn ich den Wert der Laptops so senke, dass sie inkl. Software unter 400 € bleiben, kann ich die Software (die ja erst im November gekauft wurde) dann zu den GWGs buchen? Eigentlich ist sie nicht eigenständig nutzbar, aber ich schreibe doch Vista nicht einzeln über 5 JAhre ab, oder doch?
2. wenn ich die Laptops in Anlagevermögen übernehme und über ggf. 2 Jahre abschreibe, was ist dann mit Vista? Abschreibung über 2 Jahre wie die Laptops (nur mit 4 Monaten Verzögerung), oder nur über 20 Monate (da 4 Monate später angeschafft) oder auch über 5 Jahre...
Ich habe schon das ganze Internet durchforstet, aber richtig fündig werde ich da nicht..
Danke,
Mini
Bearbeitet von mini am 01.01.2008 18:14:53
Systemsoftware
"Systemsoftware ist ein eigenständig zu aktivierendes, immaterielles Wirtschaftsgut mit einer Nutzungsdauer von 2-3 Jahren.
Wird die Software ohne gesonderte Rechnung zusammen mit der Hardware (= Bundling) erworben, kann sie einheitlich mit der Hardware als materielles Wirtschaftsgut aktiviert und abgeschrieben werden."
D.h. aber Abschreibung von Vista, da unabhängig von der Hardware erworben, als eigenständiges immaterielles Wirtschaftsgut über die Nutzungsdauer lt. AfA-Tabelle, unabhängig von den Laptops. Daneben hat die Rechtsprechung freigelassen, ob man Vista oder andere Systemsoftware bei Voraussetzung der Wertuntergrenze < 410 € als Trivialsoftware abschreiben kann.
Der Drucker und die Laptops werden über ihre betriebsgewöhnliche ND abgeschrieben, d.h., wenn sie älter als 2 Jahre sind, können sie im Jahr der Einlage/Anschaffung voll abgeschrieben werden, unabhängig von der GWG-Grenze! Die Speichererweiterung stellt nachträgliche Anschaffungskosten dar, die aber wohl zu keiner Verlängerung der ND führen.
Ihr denkt manchmal echt kompliziert.Bearbeitet von joey am 14.01.2008 13:47:21
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?