ich hätte mal eine kleine Frage an die Profis hier im Forum.
Geht nicht direkt/ausschliesslich um Buchungen aber da ich in den letzten 2 Stunden beim Stöbern durchs Forum doch einige sehr gute Infos und Antworten gefunden habe, hoffe ich dass mir ggfs. hier jemand helfen kann.
Es geht um folgendes - für Software die entwickelt habe, wird von verschiedenen Firmen/Vertriebspartnern im Ausland (USA) vertrieben und ich erhalte einen prozentualen Anteil der Einnahmen in Form von Schecks oder Zahlungen auf mein PayPal Konto.
Diese Zahlungen hab ich bisher bei der UStErklärung als Sonstige, im Inland nicht steuerbare Umsätze angegeben was nach meiner Recherche soweit auch stimmen müsste? Es wurde lediglich Software übers Internet an die Vertriebspartner (nur Unternehmer) geschickt.
Meine grössere Frage betrifft jedoch das Thema Rechnung. Ich erhalte umsatzabhängig mehr oder weniger häufig die Schecks/Zahlungen ohne dass ich hierfür Rechnungen ausstellen musste oder diese nachgefordert wurden. Da ich jedoch dazu verpflichtet bin aufeinanderfolgende eindeutige Rechnungsnummern zu vergeben, bin ich mir nicht 100% sicher wie ich das zu handhaben habe. Da ich auch ganz normale Aufträge aus dem Inland habe und hierfür auch die Rechnungen schreiben muss, bin ich bzgl. der eindeutigen Rechnungsnummer nun verunsichert.
Bisher habe ich für diese Einnahmen nach Erhalt der Schecks eine Rechnung für meine eigenen Unterlagen erstellt, ausgedruckt und abgeheftet. Eine Nachfrage bei einem Steuerberater ergab auch nur eine für mich eher leicht "unsicher" klingende Antwort "Empfehlung: Stellen Sie eine Rechnung aus, dann kann Ihnen der deutsche Fiskus keine Nachlässigkeit vorwerfen.".
Was sind eigentlich denkbare Konsequenzen für einen Leistungsbringer, im Falle von Fehlern bei der Rechnungsstellung? Primär sind davon zumindest in Deutschland ja eher die Leistungsempfänger betroffen die sich z.B. durch fehlende Angaben die Vorsteuer nicht zurückerstatten lassen können.
Es ist selbstverständlich, dass ich sämtliche Einnahmen als solche verbucht und dafür auch die anfallenden Steuern bezahlt habe.
Nur zu dem Punkt: Rechnung ja/nein/wie ...
Ich weiß nicht, ob es dafür irgendwelche Bestimmungen gibt, aber ich käme überhaupt nicht auf die Idee, dafür eine Rechnung zu schreiben, geschweige denn sie krampfhaft in meinen Nummernkreis zu integrieren.
Sofern ich Dich richtig verstanden habe, daß der Zahlende in den USA keine Rechnung von Dir benötigt und der Ablauf so ist, wie von Dir beschrieben, würde ich entweder:
1. schlicht und einfach einen Einnahmebeleg schreiben, buchen und fertig.
oder
2. am 31.12. (oder wann auch immer klar ist, daß in dem Jahr nichts mehr in der Richtung kommt) eine Sammelrechnung schreiben. Dann hast Du das Problem mit den Rg.-Nrn nicht.
Ich sebst habe als vergleichbaren Eingang nur VG-Wort-Zahlungen, die irgendwann im Sommer als V-Scheck eintrudeln. Dann wird ein Einnahmebeleg geschrieben, gebucht, abgeheftet und das wars dann. Bearbeitet von robert wiegner am 29.10.2007 08:51:39
Weiss Du, oder evlt. sonstjemand, ob es irgendwelche Nachteile für mich gibt mit den Rechnungen die ich bisher für diese Zahlungen geschrieben habe. Rein theoretisch könnte ich sie ja einfach schreddern da sie sich ausschliesslich in meinen unterlagen befinden, aber da der Nummernkreis meiner Rechnungen dann Lücken aufweisen würde, ist das vermutlich nicht besonders schlau und es wäre evlt. besser, das System einfach bis zum Jahresende beizubehalten und es im nächsten Jahr besser zu machen?
Kann ich als Eingangsbeleg dann z.B. einfach eine Kopie des Schecks + Abrechnungsinfos (meist eine Excel-Tabelle per eMail oder die ausgedruckt mit dem Scheck ankommt) oder muss ich hierfür noch weitere Infos festhalten?
Natürlich hab ich auch ausführlich versucht mich schlau zu googeln, wenn in dem Fall aber nicht 100% weiss wonach man im Detail suchen sollte, findet man nur unzählige Seiten mit den Standardinfos zu Rechnungen (notwendige Informationen, Zeiträume usw.).
Über Literaturhinweise würde ich mich auch sehr freuen, habs schon mit Büchern versucht hatte damit aber das selbe Problem dass Fragen die von den einfacheren Dingen abweichen eher selten ausreichend behandelt werden.
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?