Hallo,
wenn ich die 1%-Versteuerung für einen PKW nutze ist fogende Rechnung richtig?
1% vom Bruttolistenpreis
und dann 80 % davon mit Ust, 20% davon ohne Ust.
Folgendes Beispiel:
Bruttolistenpreis des Kfz: 30.000 Euro
Anschaffungszeitpunkt: 02.01.2005
Buchungszeitraum: jährlich.
Hieraus ergibt sich:
1% x 12 Monate x 30.000 Euro = 3.600,00 Euro
davon umsatzsteuerpflichtig (80%):
2.880 Euro + 16% USt (460,80 Euro) = 3.340,80 Euro
davon umsatzsteuerfrei (20%):
720,00 Euro.
Kann mir jemand sagen ob diese Rechnung richtig ist, oder mich ggf. korigieren bzw. wie macht ihr es in der Praxis? Was mich iritiert ist die Ust auf den Bruttopreis.
Hallo,
diese Rechnung scheint wohl richtig zu sein. Und ist nur mit einem Fahrtenbuch anders zu tätigen, wenn man den Privatanteil genau nachweisen kann. Da niemand begeistert ein Fahrtenbuch führt, gehe ich auf diese Sondersituation nicht näher ein.
Da ich denke das dieses Thema für viele von elementarer Bedeutung ist, möchte ich die Umsetzung in ECT aufzeichnen:
Bevor man mit der Journalbuchung beginnt, müssen die 2 folgenden Konten vom Typ Einnahmen angelegt werden:
a) Pkw-Nutzung durch Unternehmer 16% USt
Pkw-Nutzung durch Unternehmer ohne USt
Konto in EÜR-Rechnung bei beiden: Private PKW-Nutzung
Jetzt kann man die notwendigen Buchungen im Journal eingeben, wie oben in der Beispielrechnung angegeben. Die Zahlen muß man halt vorher ausrechnen. Dürfte ja kann Problem sein. Natürlich darauf achten, das bei beiden Konten das richtige Feld im EÜR-Formular angesprochen wird. Eben "Private PKW-Nutzung".Und natürlich monatsgenau.
Wichtig: Für die umsatzsteuerliche Behandlung der privaten Kfz-Nutzung kommt es darauf an, wann ihr das Fahrzeug angeschafft haben. Es gilt:
a) Anschaffung des Pkw nach dem 01.04.1999 bis zum 31.12.2003: Hier ist die Nutzung zu Privatfahrten umsatzsteuerfrei.
Anschaffung des Pkw vor dem 01.04.1999 und ab dem 01.01.2004: Hier ist die Nutzung zu Privatfahrten zu 80% umsatzsteuerpflichtig und zu 20% umsatzsteuerfrei.
joey geschrieben:
Ist man denn tatsächlich bei der umsatzsteuerlichen Behandlung der unentgeltlichen Wertabgabe an die ertragsteuerliche 1 %-Regel gebunden?
Nein, ist man nicht. Wenn z.B. das Fahrzeug weniger als 50% betrieblich genutzt wird. Aber ich glaube das Thema, wann die 1%-Regelung angewendet wird, ist genug durchgekaut worden.
Mir wäre lieber gewesen, du hättest nicht auf meinen Beitrag geantwortet, da ich dich für einen psychisch kranken Selbstdarsteller halte. Also laß es einfach.
Mal angenommen, die private Nutzung des PKW liegt bei 40 % und für Zwecke der ESt (!) wird die 1 %-Regel angewandt, dann kann es unter Umständen zu dem ungünstigen Ergebnis kommen, das, wenn bespielsweise der PKW schon abgeschrieben ist, die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind als der unterstellte Eigenverbrauch nach der 1 %-Regel.
Die Kostendeckelung im Ertragsteuerbereich kann aus EU-rechtlicher Sicht nicht für den Bereich der Umsatzsteuer übernommen werden!
Der Unternehmer kann dann geeignete Unterlagen vorlegen und den Umfang der betrieblichen gegenüber den privaten Aufwendungen s c h ä t z e n und diesen prozentualen Anteil dann, bezogen auf die vorsteuerentlastungsfähigen Ausgaben, als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterwerfen. Wohlgemerkt, nur für Zwecke der USt, wenn er kein Fahrtenbuch führt, muss er für die ESt den Wert gemäss der 1 %-Regel ansetzen.
Das mal zum Thema.
Bearbeitet von joey am 08.09.2007 08:50:37
Mir wäre lieber gewesen, du hättest nicht auf meinen Beitrag geantwortet, da ich dich für einen psychisch kranken Selbstdarsteller halte. Also laß es einfach.
Bitte versuche, eine anderer Form für Deine posts zu finden, weil das zum einen ein persönlicher Angriff ist, für den ein Forum nun wirklich nicht geeignet ist, weil sich die Persönlichkeit des users nun wirklich nicht sehr gut über seine Präsenz hier ableiten lässt und zum anderen weil es schlicht off topic ist ("Wie buche ich ...? (deutsches Steuerrecht)"). Wenn Du einen öffentlichen Beitrag schreibst, musst Du damit rechnen, dass ein jeder darauf antwortet.
Ich habe jetzt keinen Überblick über die Vorgeschichte von euch beiden, aber versucht mal, das hinter euch zu lassen und euch auf die reine Sachebene zu beschränken.
Bearbeitet von mielket am 20.09.2007 18:19:33
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?