Mit der Mietkaution verhält es sich prinzipiell genauso wie mit der Instandhaltungsrücklage nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Zahlung an den Vermieter ist keine Betriebsausgabe!
Sollte die Kaution später verbraucht werden, für z.B. Schönheitsreparaturen, tapezieren und sonstiges, dann kann im Moment der Verausgabung der Betrag als BA angesetzt werden, auch wenn das Gewerbe dann vielleicht schon aufgegeben wurde. Dann wären die Ausgaben nachträgliche Betriebsausgaben.
Sollte die Kaution unverbraucht zurückerstattet werden, dann wäre das insofern auch keine Betriebsseinnahme, Betriebseinnahmen wären aber die vom Vermieter auf dem Kautionskonto erzielten und weitergeleiteten Zinserträge, die wären nicht in der Anlage KAP, sondern als gewerbl., bzw. freiberufliche Betriebseinnahmen in der Anlage EÜR auszuweisen.
Bearbeitet von joey am 30.05.2007 13:59:24
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?