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U-St. auf 80% Privatanteil - immer?
wewe
Hallo zusammen,

seit kurzem teste ich auch ect. Bisher kam ich relativ gut damit zurecht und deshalb möchte ich mich bei Thomas Mielke und bei den anderen aktiven Mietglieder für den Einsatz bedanken.

Eine Frage ist bei mir noch offen:
Bei der Berechung der USt für den Anteil der Privatnutzung wird von 80% ausgegangen. Laut BMF-Schreiben vom 27.08.2004 wird dies für die 1%-Regelung vorgegeben, nicht aber für die Fahrtenbuchregelung. Ist dieses Schreiben veraltet, oder berücksichtigt das Fahrtenbuch nur die 1%-Regelung?

Hoffe dass jemand kurz Zeit für eine kompetente Antwort findet.

Schöne Grüße

Zitat:
<<<2.2 Fahrtenbuchregelung
Setzt der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke die private Nutzung mit den auf die Privat-fahrten entfallenden Aufwendungen an, indem er die für das Fahrzeug insgesamt entstehen-den Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweist (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG), ist von diesem Wert auch bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung auszugehen.
Seite 4
Aus den Gesamtaufwendungen sind für Umsatzsteuerzwecke die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten in der belegmäßig nachgewiesenen Höhe auszuscheiden.>>>
 
mielket
Wenn Du die 1%-Regelung nutzt, brauchst Du das Fahrtenbuch nicht zu führen.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
wewe
ich benutze die 1%-Regelung nicht, deshalb frage ich mich, warum nur 80% des Privatanteils berücksichtigt werden bei der Berechnung der USt, wenn im BMF-Schreiben vom 27.08.2004 bei der Fahrtenbuchregelung steht:

<<Aus den Gesamtaufwendungen sind für Umsatzsteuerzwecke die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten in der belegmäßig nachgewiesenen Höhe auszuscheiden.>>

Da steht also gar nichts über 80%.
 
joey
Hallo,

also irgendwie wird nicht ganz klar, was du meinst. 80 % Privatnutzung?

Was die Umsatzsteuer betrifft, so gilt, dass bei Anwendung der 1 %-Regel, die Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Leistungsabgabe pauschal ermittelt wird, dieser Anteil wird mit dem Regelsteuersatz, derzeit 19 %, versteuert.

Es gibt Kosten, die nicht vorsteuerentlastungsfähig sind, z.B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Schutzbriefe etc.

Um diese Kosten auszuscheiden zieht man eine Pauschale von 20 % von dem Betrag der 1 %-Regel ab. Das meinst du wahrscheinlich mit den 80 %.


Da du ein Fahrtenbuch führst, kannst du also die unentgeltliche Wertabgabe nach dem tatsächlich angefallenen privaten Aufwand ermitteln und die nicht vorsteuerentlastungsfähigen Kosten einzeln abziehen. Da hast du Recht, nehme an, du wolltest das bestätigt haben.
Bearbeitet von joey am 11.04.2007 15:45:34
 
wewe
ok, ich war etwas ungeschickt.

Im Register "monatliche Kosten" des Fahrtenbuchs findet ihr das was ich meine: hier wird auch die Umsatzsteuer für den Anteil der Privatnutzung ermittelt, und zwar für 80% der Privatnutzung <unten rechts unter "Umsatzsteuer">. Danach wird eine entsprechende Buchung (als Einnahme)in ect generiert.
Diesen Vorgang kann ich anhand der Unterlagen die ich habe so nicht nachvollziehen. Demnach müßten aus 100% der Privatnutzung die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten ausgeschieden und den Rest voll angesetzt werden.


Bearbeitet von wewe am 11.04.2007 23:04:10
 
joey

Zitat

wewe geschrieben:

Im Register "monatliche Kosten" des Fahrtenbuchs findet ihr das was ich meine: hier wird auch die Umsatzsteuer für den Anteil der Privatnutzung ermittelt, und zwar für 80% der Privatnutzung <unten rechts unter "Umsatzsteuer">. Danach wird eine entsprechende Buchung (als Einnahme)in ect generiert.
Diesen Vorgang kann ich anhand der Unterlagen die ich habe so nicht nachvollziehen. Demnach müßten aus 100% der Privatnutzung die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten ausgeschieden und den Rest voll angesetzt werden.




nimm alle Kfz-Kosten, ziehe die nicht vorsteuerentlastungsfähigen Kosten ab und multipliziere den Rest mit dem prozentualen Anteil deiner Privatfahrten, dann hast du die Bemessungsgrundlage für die umsatzsteuerpflichtige unentgeltiche Wertabgabe, nämlich die private Kfz-Nutzung. That`s it.

Diese Bemessungsgrundlage ist aber nicht identisch mit der Betriebseinnahme, die du in deiner EÜR einsetzen musst (Privatentnahme Kfz-Kosten), denn dazu zählen natürlich auch die nicht mit Vorsteuer belasteten privaten Kostenanteile.
Bearbeitet von joey am 12.04.2007 10:26:05
 
wewe
Dann bist Du auch der Meinung dass das Fahrtenbuch-Plugin die Umsatzsteuer für den Privatanteil nicht korrekt berechnet?
 
joey
Ich benutze es nicht, aber wenn es dir nicht ermöglicht, abweichend von der 1 %-Regel deinen privaten Nutzungsanteil für die Umsatzsteuer zu ermitteln, dann ist es wohl für dich nicht geeignet. Da sollte dir aber mielket weiter Auskunft erteilen.
 
wewe
Eigentlich wollte ich den Plugin nur dazu benutzen die Buchungen in ect zu generieren. Für die Errmittlung des Privatanteils hatte ich zwei fiktive Eintragungen in das Fahrtenbuch gemacht. DAnn ist mir aufgefallen, dass das Programm möglicherweise die USt für den Privatantei nicht korrekt berechnet. Mich würde es schon interessieren, warum nicht nach den Vorgaben des BMF berechnet wird (künstlerische Freiheit oder steckt mehr dahinter?)

DAnke joye für die kompetenenten und schnellen Antworten.
 
mielket
Die Option 100% Vorsteuerabzug - 80% UST habe ich auf diesen Thread hin eingebaut:

https://www.easyct.de/forum/viewthread.php?forum_id=6&thread_id=304

Sollte sich da was geändert haben?
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
wewe
Ich habe den Threaed durchgelesen und bleibe dabei, dass die Berechnung im Fahrtenbuch nicht korrekt ist:
"100% Vorsteuer und Umsatzsteuer auf 80% der Kosten" gilt bei der 1%-Regelung.
Bei der Fahrtenbuch Variante gilt "100% Vorsteuer und Umsatzsteuer auf alle Kosten, die NICHT mit Vorsteuer belastet sind".
Die Grundlage dafür liefert das BMF-Schreiben vom 27.08.2004 (weiter unten habe ich einen Ausschnitt eingefügt und das ganze Schreiben Dir per E-Mail geschickt). Joey's Aussage deckt sich mit diesem Schreiben (siehe Thread weiter oben).

<<2.1 1 % - Regelung
Ermittelt der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke den Wert der Nutzungsentnahme nach der sog. 1 % - Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, kann er von diesem Wert aus Verein-fachungsgründen bei der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der nichtunternehmeri-schen Nutzung ausgehen. Für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten kann er einen pau-schalen Abschlag von 20 % vornehmen. Der so ermittelte Betrag ist ein sog. Nettowert, auf den die Umsatzsteuer mit dem allgemeinen Steuersatz aufzuschlagen ist.
2.2 Fahrtenbuchregelung
Setzt der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke die private Nutzung mit den auf die Privat-fahrten entfallenden Aufwendungen an, indem er die für das Fahrzeug insgesamt entstehen-den Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweist (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG), ist von diesem Wert auch bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung auszugehen.
Seite 4
Aus den Gesamtaufwendungen sind für Umsatzsteuerzwecke die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten in der belegmäßig nachgewiesenen Höhe auszuscheiden.>>
 
joey
Und, wie sieht es denn 13 Monate später aus?
 
joey
Und, wie sieht es denn 33 Monate später aus.Cool
 
joey
Und, wie sieht es denn 48 Monate später aus?Sad
 
joey
Und, wie sieht es denn 86 Monate später aus?Wink
 
mielket
Wow. Ganz schön hartnäckig bis Du! Grin

Hast Du mal eine aktuellere Version des Fahrtenbuchs installiert? Da gibt es in den Einstellungen unten einen Punkt "Vorsteuerabzug". Den kann man auf 100% stellen. Das ist schon seit Ewigkeiten eingebaut. Wink
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

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