U-St. auf 80% Privatanteil - immer?
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wewe |
Geschrieben am 11.04.2007 03:14:01
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Hallo zusammen,
seit kurzem teste ich auch ect. Bisher kam ich relativ gut damit zurecht und deshalb möchte ich mich bei Thomas Mielke und bei den anderen aktiven Mietglieder für den Einsatz bedanken.
Eine Frage ist bei mir noch offen:
Bei der Berechung der USt für den Anteil der Privatnutzung wird von 80% ausgegangen. Laut BMF-Schreiben vom 27.08.2004 wird dies für die 1%-Regelung vorgegeben, nicht aber für die Fahrtenbuchregelung. Ist dieses Schreiben veraltet, oder berücksichtigt das Fahrtenbuch nur die 1%-Regelung?
Hoffe dass jemand kurz Zeit für eine kompetente Antwort findet.
Schöne Grüße
Zitat:
<<<2.2 Fahrtenbuchregelung
Setzt der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke die private Nutzung mit den auf die Privat-fahrten entfallenden Aufwendungen an, indem er die für das Fahrzeug insgesamt entstehen-den Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweist (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG), ist von diesem Wert auch bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung auszugehen.
Seite 4
Aus den Gesamtaufwendungen sind für Umsatzsteuerzwecke die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten in der belegmäßig nachgewiesenen Höhe auszuscheiden.>>> |
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mielket |
Geschrieben am 11.04.2007 04:23:42
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Seiten Administrator
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Wenn Du die 1%-Regelung nutzt, brauchst Du das Fahrtenbuch nicht zu führen. |
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wewe |
Geschrieben am 11.04.2007 10:21:15
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ich benutze die 1%-Regelung nicht, deshalb frage ich mich, warum nur 80% des Privatanteils berücksichtigt werden bei der Berechnung der USt, wenn im BMF-Schreiben vom 27.08.2004 bei der Fahrtenbuchregelung steht:
<<Aus den Gesamtaufwendungen sind für Umsatzsteuerzwecke die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten in der belegmäßig nachgewiesenen Höhe auszuscheiden.>>
Da steht also gar nichts über 80%.
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joey |
Geschrieben am 11.04.2007 16:40:16
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Hallo,
also irgendwie wird nicht ganz klar, was du meinst. 80 % Privatnutzung?
Was die Umsatzsteuer betrifft, so gilt, dass bei Anwendung der 1 %-Regel, die Bemessungsgrundlage für die unentgeltliche Leistungsabgabe pauschal ermittelt wird, dieser Anteil wird mit dem Regelsteuersatz, derzeit 19 %, versteuert.
Es gibt Kosten, die nicht vorsteuerentlastungsfähig sind, z.B. Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Schutzbriefe etc.
Um diese Kosten auszuscheiden zieht man eine Pauschale von 20 % von dem Betrag der 1 %-Regel ab. Das meinst du wahrscheinlich mit den 80 %.
Da du ein Fahrtenbuch führst, kannst du also die unentgeltliche Wertabgabe nach dem tatsächlich angefallenen privaten Aufwand ermitteln und die nicht vorsteuerentlastungsfähigen Kosten einzeln abziehen. Da hast du Recht, nehme an, du wolltest das bestätigt haben.
Bearbeitet von joey am 11.04.2007 16:45:34
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wewe |
Geschrieben am 11.04.2007 23:55:06
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ok, ich war etwas ungeschickt.
Im Register "monatliche Kosten" des Fahrtenbuchs findet ihr das was ich meine: hier wird auch die Umsatzsteuer für den Anteil der Privatnutzung ermittelt, und zwar für 80% der Privatnutzung <unten rechts unter "Umsatzsteuer">. Danach wird eine entsprechende Buchung (als Einnahme)in ect generiert.
Diesen Vorgang kann ich anhand der Unterlagen die ich habe so nicht nachvollziehen. Demnach müßten aus 100% der Privatnutzung die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten ausgeschieden und den Rest voll angesetzt werden.
Bearbeitet von wewe am 12.04.2007 00:04:10
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joey |
Geschrieben am 12.04.2007 11:22:50
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wewe geschrieben:
Im Register "monatliche Kosten" des Fahrtenbuchs findet ihr das was ich meine: hier wird auch die Umsatzsteuer für den Anteil der Privatnutzung ermittelt, und zwar für 80% der Privatnutzung <unten rechts unter "Umsatzsteuer">. Danach wird eine entsprechende Buchung (als Einnahme)in ect generiert.
Diesen Vorgang kann ich anhand der Unterlagen die ich habe so nicht nachvollziehen. Demnach müßten aus 100% der Privatnutzung die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten ausgeschieden und den Rest voll angesetzt werden.
nimm alle Kfz-Kosten, ziehe die nicht vorsteuerentlastungsfähigen Kosten ab und multipliziere den Rest mit dem prozentualen Anteil deiner Privatfahrten, dann hast du die Bemessungsgrundlage für die umsatzsteuerpflichtige unentgeltiche Wertabgabe, nämlich die private Kfz-Nutzung. That`s it.
Diese Bemessungsgrundlage ist aber nicht identisch mit der Betriebseinnahme, die du in deiner EÜR einsetzen musst (Privatentnahme Kfz-Kosten), denn dazu zählen natürlich auch die nicht mit Vorsteuer belasteten privaten Kostenanteile.
Bearbeitet von joey am 12.04.2007 11:26:05
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wewe |
Geschrieben am 12.04.2007 14:08:24
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Dann bist Du auch der Meinung dass das Fahrtenbuch-Plugin die Umsatzsteuer für den Privatanteil nicht korrekt berechnet? |
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joey |
Geschrieben am 12.04.2007 14:37:33
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Ich benutze es nicht, aber wenn es dir nicht ermöglicht, abweichend von der 1 %-Regel deinen privaten Nutzungsanteil für die Umsatzsteuer zu ermitteln, dann ist es wohl für dich nicht geeignet. Da sollte dir aber mielket weiter Auskunft erteilen. |
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wewe |
Geschrieben am 12.04.2007 15:19:30
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Eigentlich wollte ich den Plugin nur dazu benutzen die Buchungen in ect zu generieren. Für die Errmittlung des Privatanteils hatte ich zwei fiktive Eintragungen in das Fahrtenbuch gemacht. DAnn ist mir aufgefallen, dass das Programm möglicherweise die USt für den Privatantei nicht korrekt berechnet. Mich würde es schon interessieren, warum nicht nach den Vorgaben des BMF berechnet wird (künstlerische Freiheit oder steckt mehr dahinter?)
DAnke joye für die kompetenenten und schnellen Antworten. |
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mielket |
Geschrieben am 15.04.2007 10:37:47
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Die Option 100% Vorsteuerabzug - 80% UST habe ich auf diesen Thread hin eingebaut:
http://www.easyct.de/fusion_forum/viewthread.php?forum_id=6&thread_id=304
Sollte sich da was geändert haben? |
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wewe |
Geschrieben am 16.04.2007 17:58:34
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Ich habe den Threaed durchgelesen und bleibe dabei, dass die Berechnung im Fahrtenbuch nicht korrekt ist:
"100% Vorsteuer und Umsatzsteuer auf 80% der Kosten" gilt bei der 1%-Regelung.
Bei der Fahrtenbuch Variante gilt "100% Vorsteuer und Umsatzsteuer auf alle Kosten, die NICHT mit Vorsteuer belastet sind".
Die Grundlage dafür liefert das BMF-Schreiben vom 27.08.2004 (weiter unten habe ich einen Ausschnitt eingefügt und das ganze Schreiben Dir per E-Mail geschickt). Joey's Aussage deckt sich mit diesem Schreiben (siehe Thread weiter oben).
<<2.1 1 % - Regelung
Ermittelt der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke den Wert der Nutzungsentnahme nach der sog. 1 % - Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG, kann er von diesem Wert aus Verein-fachungsgründen bei der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der nichtunternehmeri-schen Nutzung ausgehen. Für die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten kann er einen pau-schalen Abschlag von 20 % vornehmen. Der so ermittelte Betrag ist ein sog. Nettowert, auf den die Umsatzsteuer mit dem allgemeinen Steuersatz aufzuschlagen ist.
2.2 Fahrtenbuchregelung
Setzt der Unternehmer für Ertragsteuerzwecke die private Nutzung mit den auf die Privat-fahrten entfallenden Aufwendungen an, indem er die für das Fahrzeug insgesamt entstehen-den Aufwendungen durch Belege und das Verhältnis der privaten zu den übrigen Fahrten durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachweist (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3 EStG), ist von diesem Wert auch bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der nichtunternehmerischen Nutzung auszugehen.
Seite 4
Aus den Gesamtaufwendungen sind für Umsatzsteuerzwecke die nicht mit Vorsteuern belasteten Kosten in der belegmäßig nachgewiesenen Höhe auszuscheiden.>> |
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joey |
Geschrieben am 26.05.2008 19:02:53
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Und, wie sieht es denn 13 Monate später aus? |
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joey |
Geschrieben am 17.02.2011 18:53:35
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joey |
Geschrieben am 24.05.2012 21:46:21
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joey |
Geschrieben am 07.07.2015 18:50:48
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mielket |
Geschrieben am 08.07.2015 12:17:24
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Wow. Ganz schön hartnäckig bis Du! 
Hast Du mal eine aktuellere Version des Fahrtenbuchs installiert? Da gibt es in den Einstellungen unten einen Punkt "Vorsteuerabzug". Den kann man auf 100% stellen. Das ist schon seit Ewigkeiten eingebaut.  |
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