Hallo,
bin erst neu in dieser Materie und muss jetzt mein Jahr 2006 auf die Reihe kriegen (erstes Mal EÜR), daher ein paar Fragen:
Wohin buche ich die quartalsmäßigen Saldo der Abschlussposten meiner Bank?
Unter "Übrige Betriebsausgaben"?
Ein USB-Stick für 27,00 Euronen, kommt der unter "Aufwendungen für Geringfügige Wirtschaftsgüter" oder "Büromaterial"?
Ich habe einen Kellerraum zum Büro und Präsentationsraum ausgebaut (mein Eigentum), kann ich mir hierfür eine Miete ansetzen? Ich dachte Warmmiete incl. Telefon 3,00 Euronen pro qm. Wäre sowas steuerlich o.k. und wird dann gebucht unter: "Miete/Pacht für Geschäftsräume".
Wohin buche ich die quartalsmäßigen Saldo der Abschlussposten meiner Bank? Unter "Übrige Betriebsausgaben"?
Du meinst Kontoführungsgebühren? Wenn es ein (mehr oder weniger) reines Geschäftskonto ist, würde ich es unter "Übrige Betriebsausgaben" buchen. Falls Privat- oder Gemischtkonto nur als Pauschale in der Einkommensteuererklärung.
Zitat
Ein USB-Stick für 27,00 Euronen, kommt der unter "Aufwendungen für Geringfügige Wirtschaftsgüter" oder "Büromaterial"?
Wenn ich mich richtig erinnere, haben GWGs nicht nur eine Obergrenze (410 EUR), sondern auch eine Unergrenze (100 EUR ??). Irgendwo gabs hier auch schon Beiträge, in denen das auftauchte. Also: Büromaterial.
Zitat
Ich habe einen Kellerraum zum Büro und Präsentationsraum ausgebaut (mein Eigentum), kann ich mir hierfür eine Miete ansetzen? Ich dachte Warmmiete incl. Telefon 3,00 Euronen pro qm. Wäre sowas steuerlich o.k. und wird dann gebucht unter: "Miete/Pacht für Geschäftsräume".
Miete/Pacht ginge nur, wenn es einen eigenen Mietvertrag/eigene Mietzahlungen gäbe. Ist es ein Raum in Deinem eigenen Haus? Dann gilt das, was für Arbeitszimmer gilt. Bedingung: Nachweisbar ausschließlicher (bzw. größer 50%) Erwerbsort. AfA über die Räume selbst mit Anteil am Gebäude. Erwerbskosten, davon anteilig Gebäude, davon anteilig der Raum, davon 2% pro Jahr (Ich glaub, so war die Formel).
Was Du jedoch als Betriebsausgabe buchen kannst, sind quadratmetermäßige Anteile aller Betreiebskosten des Hauses (Strom, Wasser, Heizung (jeweils auch zugehörige Instandsetzungs u. Montagekosten), Müll, Gebühren etc.
Da gabs auch schon ein paar Beiträge zu. Zudem würde ich mich auch noch anders informieren. Für Arbeitszimmer eignet sich ganz gut das jähriche Steuerheft von "Stiftung Warentest" zum Beispiel. Oder Du fragst den FAler Deines Vertrauens.
Bearbeitet von robert wiegner am 16.01.2007 15:47:55
Also der Raum ist nachweisbar nur als Erwerbsort da.
Die Anschaffungskosten sind ja noch nachvollziehbar, wenn ich also den anteiligen Prozentsatz errechnet habe, wie wird dieser dann in EC&T gebucht.
Die anteiligen Betriebskosten buche ich dann unter "Übrige Betriebsausgaben"? Ist das korrekt?
Also der Raum ist nachweisbar nur als Erwerbsort da.
Das trifft nicht ganz das Problem. Es geht nicht in erster Linie darum, ob der Raum auch für was anderes genutzt wird/werden kann, sondern darum, ob er nachweislich Mittelpunkt Deiner Tätigkeit ist.
Bei Mietobjekten wäre das anders. Du könntest einen Showroom haben, den Du nur 3x im Jahr brauchst. Betriebliche Ausgabe. Kein Problem. Aber Arbeitszimmer im eigenen Haus/eigener Wohnung ist strenger.
Zitat
Die Anschaffungskosten sind ja noch nachvollziehbar, wenn ich also den anteiligen Prozentsatz errechnet habe, wie wird dieser dann in EC&T gebucht.
Ich weiß grad nicht, wie die Buchungskategorie in ECuT lautet, im Ergebnis muß es aber im EÜR-Formular in der Zeile 31 Abziehbare Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (einschl. AfA und Schuldzinsen) landen (Feld 172 ... zumindest im 2005er Formular).
Und was den Prozentsatz angeht: Das hängt natürlich von verschiedenen Faktoren ab. Direkter Kaufpreis des Hauses als Grundlage gilt sicher nur, wenn Kaufpreis zeitnah (also nicht 10 Jahre her und jetzt Arbeitszimmer eingerichtet). Dazu ist, wenn ich mich richtig erinnere, nicht wirklich eindeutig geklärt, in welchem Verhältnis Gebäude zu Grundstück steht. Und die AfA fürs Arbeitszimmer bezieht sich wirklich nur auf eine errechneten Gebäudeanteil an den Kosten.
Falls Neuerwerb gelten übrigens auch Notarkosten, Gerichtsgebühren und der ganze Schores mit zu den Erwerbskosten. Da wärs wirklich sinnvoll, für den konkreten Fall nochmal einen Profi zu fragen. Ich kann Dir halt nur als Anregung sagen, wie ich es kenne.
Und was die Anerkennung des Arbeitszimmers als Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit angeht: im Falle von Differenzen mit dem FA könnte es hilfreich sein, für den Raum eine Betriebsinhaltsversicherung (= Hausrat für Betrieb ... kann ggf. sogar innerhalb der privaten Hausratvers. angesiedelt sein, Vereinbarungssache) zu haben oder -- momentan ja aktuell -- eine GEZ-Zahlung für einen betrieblich genutzten PC ;o))
Zitat
Die anteiligen Betriebskosten buche ich dann unter "Übrige Betriebsausgaben"?
Die müssen auch darein -> Zeile 31, Feld 172.
Alles imho natürlich ;o)
Bearbeitet von robert wiegner am 16.01.2007 22:00:36
Danke für die umfangreichen Infos, haben mir schon mal sehr weitergeholfen.
Da werde ich mich mal noch einmal schlau machen müssen, betreffs Arbeitszimmer, Haus ist ja nun schon länger, mehr als 15 Jahre, in meinem Besitz.
Wie ist das eigendlich, wenn man den (hoffentlich) netten FA-Menschen danach befragt, wie so etwas sich wie verhält.
Oder haben die dann gleich mal neben deinen Namen ein kleines Kreuzchen, wegen besonderer Prüfungswürdigkeit oder so.
Hat da jemand mit Erfahrung?
Wenn noch jemand etwas zum Absetzen der Arbeitszimmer weiß, immer her mit den Infos, vorab schon mal vielen, vielen Dank.
Übrigens selten, dass man in einem Forum so schnelle und kompetente Hilfe erhält, finde ich Klasse und musste das jetzt auch mal sagen
Springe ins Forum:
Forensuche
Shoutbox
Du musst dich einloggen um eine Nachricht zu senden.
mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?