Beendigung meiner unternehmerischen Tätigkeit
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BernhardT |
Geschrieben am 02.04.2025 12:56:48
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Moin,
das Finanzamt scheint nun ernst zu machen. Die werfen mir keine Gewinnerzielungsabsicht vor.
In der Tat habe ich die letzten Jahre kaum Einkünfte erzielt, aber mehr als werben und einen Internet-Auftritt kann ich nicht machen. Soll ich mir Kunden aus dem Finger schneiden?
Mir bleibt scheinbar nur eine Konsequenz: Ich schließe mein Unternehmen.
Das wirft für mich ein paar Fragen auf:
- Wann ist der beste Zeitpunkt, "das Handtuch zu werfen"? Immerhin muß ich noch einen Jahresabschluß machen.
- Das Unternehmens-eigene Fahrzeug muß ich ja "raus nehmen". Darf ich die Abschreibung für dieses Jahr noch machen? Oder muß ich es auch sofort "raus nehmen"?
- Was ist mit den sonstigen laufenden Kosten? Auch sofort beenden, diese zu buchen?
Munterbleiben... Bernhard
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Thomas R |
Geschrieben am 02.04.2025 21:20:07
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Lege erst einmal Widerspruch ein und weise denen deine Werbeaktivitäten einfach nach. Ansonsten solltest du rechnen (lassen) was hinsichtlich der "Kfz. raus" die günstigste Option ist. Und bis zur Entscheidung: buchen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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BernhardT |
Geschrieben am 02.04.2025 21:26:34
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Das ist leider nicht das erste Schreiben dieser Art. Und gegen die vorherigen habe ich auch immer fleißig Widerspruch eingelegt. Aber nun meinen die es wirklich ernst.
Ich habe also mein Gewerbe abgemeldet!
Bis ich das schriftlich habe, buche ich fleißig weiter.
Das mit dem Fahrzeug muß ich recherchieren.
Munterbleiben... Bernhard
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BernhardT |
Geschrieben am 03.04.2025 10:00:00
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Mache ich nicht einfach auf der bald anstehenden jährlichen Abschreibung mit Rechtsklick ein "Anlagengut auscheiden lassen" und verkaufe das Fahrzeug dann an mich selber als Einnahme?
Munterbleiben... Bernhard
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BernhardT |
Geschrieben am 03.04.2025 14:13:10
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So, meine unternehmerische Tätigkeit endet am 30.04.2025.
Das bedeutet, ich muß noch am 10.04.2025 eine Vorsteuererklärung machen.
Daraus werden wieder Verluste generiert, also bekomme ich eine (kleine) Erstattung.
Diese muß ich ja noch buchen; und alles, was bis zum 30.04.2025 anfällt.
- Ist das dann die letzte Vorsteuererklärung? Oder muß ich weitere machen?
- Was ist mit der Jahres-Umsatzsteuererklärung und EÜR 2025? Wann mache ich die?
Ich weiß, viele Fragen, aber ich hatte den Fall noch nie...
Munterbleiben... Bernhard
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Thomas R |
Geschrieben am 03.04.2025 20:08:08
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Also hinsichtlich des Kfz würde ich dringend einen Steurberater konsultieren. Denn da gibt es ja noch die Umsatsteuer (abzüglich 20%), die du ja bei der 1% Regelung abführen mußt.
Die letzte Vorsteuererklärung wäre bei monatlich: 10.05., wenn du 1x im Quartal meldest der 10.07. für das II. Quartal. Die Jahresmaldung 2025 würde ich danach mit abgeben. Aber das kann man ja gleich den Steuerberater auch fragen. So teuer dürfte eine Beratung nicht sein.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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BernhardT |
Geschrieben am 03.04.2025 21:20:22
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Ich führe ein Fahrtenbuch, das ich aber zum 30.04. schließen werde.
Und die Vorsteuererklärung mache ich quartalsweise. Also die letzte am 10.07.
Die anderen Erklärungen bedürfen doch neuer Formulare für 2025, oder?
Edit: Bei mir daheim habe ich keinen Steuerberater gefunden. Die nehmen alle keine Kunden mehr auf.
Munterbleiben... Bernhard
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Thomas R |
Geschrieben am 04.04.2025 17:59:58
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Eine für einen Steuerberater einfache Frage, die man ja auch per E-Mail formulieren kann, sollte eigentlich jeder Steuerberater beantworten.
Und die Jahresmeldung, die ja erst im Mai des Folgejahres spätestens fällig ist, kann man natürlich erst dann abgeben, wenn die Ministerium das Formular veröffentlicht hat.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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BernhardT |
Geschrieben am 04.04.2025 18:01:26
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Ich werde es versuchen. Vielen Dank für Deine Hilfe!
Munterbleiben... Bernhard
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