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Steuerfreies Stipendium
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| StefanZ |
Geschrieben am 27.09.2022 13:23:43
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Mitglied
Beiträge: 14
Registriert am: 12.08.2005
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Hallo zusammen,
in 2021 habe ich ein steuerfreies Stipendium erhalten. Dazu erklärt das Land NRW:
"Zahlungen aus dem nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfreien Künstlerstipendium sind in Zeile 15 der Anlage EÜR einzutragen. Die mit dem Stipendium beglichenen Betriebsausgaben sind – je nach Verwendung – in die entsprechende Betriebsausgabenzeile einzutragen. Da die Einnahmen steuerfrei sind und die damit in Zusammenhang stehenden Ausgaben steuerlich nicht abgezogen werden dürfen, müssen die Einnahmen zusätzlich in Zeile 92 und die Ausgaben zusätzlich in Zeile 95 eingetragen. Die Gewinnermittlung wird dadurch für steuerliche Zwecke korrigiert."
Wie kann ich im Kontorahmen neue Konten so anlegen, dass die Summe in den entsprechenden Zeilen landet?
(Zeile 15 ist kein Problem)
Aber wenn ich ein neues Konto anlegen will, finde ich eine Liste von Feldern, die mit 1111 beginnt und mit 1271 endet.
Wo finde ich die richtige Zuordnung?
Ich glaube, ich habe grundsätzlich nicht verstanden, wie das zu handhaben ist.
Kann mir jemand dabei helfen?
LG Stefan |
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| mielket |
Geschrieben am 27.09.2022 14:11:46
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Seiten Administrator
Beiträge: 2739
Registriert am: 08.02.2005
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Ja, sorry, dass das so kompliziert ist. Als das EÜR-Formular eingeführt wurde, hat das Finanzministerium ein paar Feld-Kennzeichen doppelt vergeben, so dass ich bei der EC&R-internen Nummerierung dem dreistelligen Feld-Kennzeichen den Formular-Abschnitt vorangestellt habe.
Das Feld-Kennzeichen von Zeile 15 ist 103, in EC&T 1103, als Beispiel. |
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| StefanZ |
Geschrieben am 27.09.2022 15:23:04
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Registriert am: 12.08.2005
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Verstehe: "das Feld-Kennzeichen" ist die grün eingefärbte Zahl, die mitten im Formular zu sehen ist ... somit weiß ich jetzt auch, dass das Feld-Kennzeichen von Zeile 92 die 241 und das von Zeile 95 die 244 sein muss ...
Nur: wo finde ich diese in der Liste, die aufpoppt, wenn ich in den Einstellungen ein neues Konto anlegen und dieses einem EÜR-Konto zuordnen möchte?
Ein Feld 2241 finde ich in der Liste nicht.
Wo ist mein Denkfehler??
Bearbeitet von StefanZ am 27.09.2022 17:07:05
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| Thomas R |
Geschrieben am 27.09.2022 17:10:26
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Beiträge: 1449
Registriert am: 07.03.2005
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Am Besten so. Optionen > Button Einstellungen. Dort auf Reiter E/Ü Konten gehen > links auf Ausgaben umstellen. Dann unten links auf grünes Kreuz klicken um ein neues eigenes Konto einzurichten. Oben einen eigenen Namen vergeben und darunter auf graues Feld E/Ü Rechnung klicken und entsprechende Feldnummer (also 1244 bzw 1245) auswählen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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| StefanZ |
Geschrieben am 27.09.2022 17:34:04
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Mitglied
Beiträge: 14
Registriert am: 12.08.2005
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Lieber Thomas R
danke für deine Antwort, die mir geholfen hat.
Eigentlich spricht die Behörde davon, dass man den Betrag als EINNAHME in Zeile 92 (also Feld 241) , und danach nochmal als Ausgabe in Zeile 95 (also Feld 244) verbuchen soll.
Aufgrund deines Tips habe ich es jetzt einfach mal als AUSGABE versucht ... und siehe da, in dieser Liste finde ich das Feld "1241: Gewinnminderung wegen steuerfreier Einnahmen au"
(mehr kann ich nicht lesen ... das Popup-Fenster lässt sich nicht vergrößern)
Jetzt passiert endlich das, was ich erreichen wollte: mein Gewinn reduziert sich entsprechend.
Ob das aber so im Sinne des Finanzamtes ist, wird sich noch rausstellen.
Herzlichen Dank! |
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| Lisl |
Geschrieben am 21.06.2026 16:49:34
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Beiträge: 2
Registriert am: 31.01.2025
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Hi zusammen, auch mich beschägtigt dieses Thema - ich habe recherchiert, dass ich das steuerfrei Stipendium unter "sonstiges steuerfreien Betriebseinnahmen" verbuchen muss. Wie kann ich dieses Konto und den Einnahmen anlegen?
Ich freue mich über Hilfe, danke.
Gruß! |
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| Thomas R |
Geschrieben am 21.06.2026 17:05:38
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Beiträge: 1449
Registriert am: 07.03.2005
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Wenn du damit eine Umsatzsteuer freie Einnahme meinst und wenn du dafür ein neues Kontoanlegen willst, dann trifft m.E. dafür die Zeile 16 = Feld 103 des EÜR Formulars zu. In den Einstellung zum Programm > Reiter E/Ü Rechnung > Einnahmen > dann auf + klicken und in der aufgehenden Auswahl unter E/Ü-Rechnung die Zeile 1103 "Umsatzsteuerfreie ..." auswählen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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| Lisl |
Geschrieben am 23.06.2026 18:57:09
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Registriert am: 31.01.2025
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Hi Thomas, danke für deine Antwort!
Nein, umsatzsteuerfrei meinte ich in diesem Fall nicht. Ich bin Künstlerin und habe habe eine steuerfreie Förderung des Bundes bekommen. Im Internet finde ich dazu, dass ich es unter "sonstige steuerfreie Betriebseinnahmen" buchen soll. Gibt es deiner Meinung nach dazu eine Möglichkeit bei EC&T? |
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| mielket |
Geschrieben am 24.06.2026 09:02:13
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Seiten Administrator
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Registriert am: 08.02.2005
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Implizit wird meist eine doppelte Buchführung unterstellt. Im SKR03-Kontenrahmen gibt es das Konto 2747 "Sonstige steuerfreie Betriebseinnahmen".
EC&T ist eine "einfache Buchführung" in dem Sinne, dass nur eine Gewinnaufstellung gemacht wird und keine Bilanzierung, was Eigen- und was Fremdkapital ist. Es gibt also keinen SKR03-Kontenrahmen, sondern per default nur einen Kontenrahmen, der 1:1 dem EÜR-Formular entspricht.
Jetzt gibt es zwei Fälle. Einmal: Du bist umsatzsteuerpflichtig, dann Buchst Du auf Feld (1)103 "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet" -- oder Du hast Dich für die Kleinunternehmer-Regelung entschieden. Dann buchst Du auf Feld (1)111.
Im ersten Fall, stelle sicher, dass Dein Einnahmenkonto zusätzlich mit dem Feld 48 des USt.-Voranmeldungsformulars verknüpft ist.
Die Kleinunternehmer-Regel nimmt man regelmäßig dann in Anspruch, wenn Du Produkte oder Leistungen vorwiegend an Privatleute oder andere Kleinunternehmer verkaufst und wenig Betriebsausgaben (mit MWSt. drauf) hast. Bei Deinem Stipendium kann man den Bund auch unter die Kategorie "Privatleute" fassen, in dem Sinne, dass er natürlich nicht verlangt, dass Du eine Rechnung schreibst und er Dir einen Teil des Geldes in Form von Umsatzsteuer gleich wieder abnimmt. Du sparst Dir damit auch die USt.-Voranmeldung und -Erklärung.
Für mich riecht Dein Fall nach Kleinunternehmer-Regel falls das Stipendium < ~20k€ ist. Erschöpfend kann die Details aber am Besten ein Steuerberater klären. Beachte auf jeden Fall mögliche Implikationen, z.B. gab es da, meine ich, eine Frist von fünf Jahren, bevor Du freiwillig wieder in die USt.-pflichtige Schiene zurückkannst.
Bearbeitet von mielket am 24.06.2026 09:58:15
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| Thomas R |
Geschrieben am 24.06.2026 15:37:59
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Noch einen Nachfrage. Wenn das Stipendium in direktem Zusammenhang mit der künstlerischen Tätigkeit, für die die EÜR erstellt wird, steht, dann würde ich das über das Feld (1)103 wie erläutert regeln.
Wenn es (inhaltlich) unabhängig ist, dann wäre m.E die in die sowie abzugebende Einkommensteuererklärung als Sonstige Einnahme aufzunehmen. Was im Endergebnis auf die selbe Einkommensteuer kommen sollte (wenn überhaupt).
Nachtrag: Übrigens war das bei den sog. Coronahilfen 2020 auch so. Das wurde in der Zeile (1)103 gebucht.
Bearbeitet von Thomas R am 24.06.2026 15:44:51
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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