Hallo!
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Ich mache die Buchhaltung für das Cafe meines Mannes und bin da noch recht neu. Das einzige was mir Probleme bereitet, sind die ganzen Regelungen für PKWs.
Wir haben mit der Geschäftsaufnahme einen zweiten PKW gekauft, der ausschließlich fürs Cafe genutzt wird. Beide PKWs (der private sowie der geschäftliche) sind aus Kostengründen jedoch auf mich angemeldet und die Versicherung läuft auch für beide auf meinen Namen. Der Geschäftswagen ist ein Gebrauchtwagen (nur 2800 EUR).
Nun zu meinen Fragen:
Wir führen kein Fahrtenbuch (wie gesagt, der Wagen wird ausschließlich geschäftlich genutzt, für private Fahrten ist das andere Auto da) und die 1%-Regelung lohnt sich bei uns auch nicht (wie gesagt, das Auto hat nur 2800 EUR gekostet und somit wären die monatlichen Einnahmen bei 1% des Listenpreises höher als die monatliche Abschreibung). -wenn ich hier einen Denkfehler habe, bitte sagen!!-
Aus diesen Gründen haben wir den Kaufpreis des Autos gar nicht in der Buchhaltung erfasst.
Kann ich dennoch die Benzinkosten für den Geschäftswagen komplett erfassen (wenn nicht, habe ich das bis jetzt falsch gemacht)? und wie sieht es mit der Versicherung aus?
oder muss ich das über die km-Pauschale machen?
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen! Bin für jeden Hinweis dankbar!
In eurem Fall (wie in jedem anderen Fall auch!) gibt es drei Lösungen - wobei ich bei der ersten Lösung (A)) nicht ganz sicher bin, ob man sie so auch handhaben könnte.
Grundsätzlich.
1) Ein Auto, das bis 50% betrieblich genutzt wird bleibt zu 100% (bezogen auf die Jahresfahrleistung) im Privatvermögen. Hier sind pro betrieblichen Km die 0,30 € als Pauschale als Aufwand zu buchen.
2) Wird das Kfz mit 50% und mehr betrieblich genutzt ist es Betriebsvermögen und muß verbucht werden. Hierzu ist ein händisch geführtes Fahrtenbuch absolut notwendig und Voraussetzung.
Das folgende gilt für euch, wenn ihr verheiratet seid und die normale Zugewinngemeinschaft mit gemeinsamer jährlicher Steuerveranlagung habt. Bei getrennter Veranlagung könnte man sicherlich mit Leihgebühren arbeiten, das solltet ihr aber mit einem Steuerberater klären.
Für euch gilt also 2), dann gibt es drei Fälle:
A ) Das Auto existiert betrieblich nicht. Weder als Abschreibung noch als Kostenstelle. Nichts wird geltend gemacht. Geht eigentlich m.E. nicht, das FA wird das merken und dann einfach die 1%-Regelung anwenden.
Für 2 und 3 ist, wie schon gesagt, die Führung eines händisch geführten Fahrtenbuches absolut notwendig und Voraussetzung.
B ) 1%-Regelung
- Fahrtenbuch mindest 3 Monate geführt um Durchschnittswerte für über 50% betriebliche Km zu erhalten
- die weiteren Regelungen haben wir hier schon oft beschrieben und du kennst sie ja. Ist für euch absolut unwirtschaftlich.
C) Über das Fahrtenbuch weist ihr die 100% Nutzung nach - wenn es ein PKW und kein echter Lieferwagen ist, würde ich dies aber mit eurem FA nochmals besprechen - die glauben das einem sonst nicht! Damit könnt ihr dann die 2800 Anschaffung auf 8 Jahre per Abschreibung verteilen und alle Kosten als Betriebsausgaben absetzen.
Wie aber gesagt. Denn Fall würde ich grundsätzlich mit eurem FA besprechen - und vorher schön ein gut geführtes Fahrtenbuch anlegen . ansonsten droht bei einer Prüfung die Nachversteuerung für den 1%-Eigenanteil aus den früheren Neuwagenpreis. Und das wäre in eurem Fall fatal.
Bearbeitet von Thomas R am 22.12.2006 08:50:11
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Hallo,
ich habe einen so ähnlich gelagerten Fall und hier ist ein Tip dazu: Da das Auto gar nicht Deinem Mann gehört, kann der Wagen auch nicht als Betriebsvermögen gebucht werden und damit kann auch nicht die 1% Regelung zur Anwendung kommen.
Du mußt also entweder alle Kosten prozentual (doch Fahrtenbuch), was bei 100% ja aber auch wieder keinen Sinn macht, oder die 30 cent Pauschale ansetzen, alles Andere trifft Euch gar nicht, weil das Auto nicht auf den Firmeninhaber gemeldet ist!
Wenn Du damit ganz sicher gehen möchtest, dann frag im FA nach; am besten einen Prüfer finden und fragen!!!
Ich denke es ist so, wie bei der ersten Antwort oben auch beschrieben, dass es bei Eheleuten und gemeinsamer Veranlagung egal ist, auf wen der Wagen nun zugelassen ist.
Genauso wie mit dem Laden selbst, auch wenn er auf den einen Namen läuft, sind doch beide die Besitzer und die die für alles Haften.
oder bin ich da auf einem flaschen Pfad??
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?