Ich habe ein Problem. Ich - Rechtsanwalt - erhalte regelmäßig Geld von Leuten, die nicht meine Mandanten sind. Z.B. wenn die Gegenseite ihre Schulden zahlt. Ein separates Ander- oder Fremdgeldkonto klappt nicht. Das ist denen nicht beizubringen.
Wie kann ich denn dieses Geld und den Abgang dann zu meinem jeweiligen Auftraggeber verbuchen ? Belege gibt es dazu logischerweise nicht, lediglich Eingänge auf dem Konto, wenn ich zur Zahlung von Fremdgeldern auffordere.
Kann mir jemand helfen ? Es wäre wichtig, dass das nicht als Gewinn/Einnahme erscheint, da es ja gar nicht mein Geld ist.
[1] Jetzt mal ganz unabhängig von evtl. standesrechtlichen Pflichten oder Gepflogenheiten. Wenn ich als Nicht-RA versuche, mich in die beschriebene Situation hineinzuversetzen, würde ich auf alle Fälle trotzdem mit zwei versch. Bankkonten arbeiten. Und wenn die zahlende Gegenseite nun das reguläre Konto benutzt, würde ich es von da weiter überweisen. Um für mich klar zu haben: Die Töpfe sind getrennt. Und die dabei entstehenden zusätzlichen Bankgebühren sind halt Allgemeinkosten, die durch die Struktur Deiner Arbeit, Deines Berufes entstehen.
btw: Da Du ja explizit zur Zahlung aufforderst, wie Du schreibst, wieso gibt es da ein Problem mit einem Zielkonto?
[2] Belege: gibt es immer, muß es immer geben. In Deinem Fall halt "Fremdgeld aus X ./. Y" (oder was auch immer) als Eigenbeleg.
[3] Bei ECuT: Wenn diese Gelder nicht als Gewinn/Einnahmen dem FA gegenüber auftauschen sollen, würde ich ein Konto "Fremdgeld" einrichten, dort Eingänge normal und Ausgänge mit vorgestelltem Minus (geht bei ECuT) buchen. Das sorgt erstmal dafür, daß Du den Geldfluß belegen kannst. Und bei der (ja nötigen) Zuordnung der Konten zu den Konten des EUeR-Formulars dieses Fremdgeldkonto einfach nicht berücksichtigen. Dem FA gegenüber taucht es also erstmal gar nicht auf.
[4] Ob das eine steuerlich korrekte Behandlung solcher Gelder ist, weiß ich natürlich nicht.
[5] Aus reiner Neugier: Gibt es bei der RA-Kammer nicht irgendeine Infostelle für solche Fremdgeld-Probleme? Ich hätte zwar nicht gedacht, daß daraus Probleme entstehen können, aber wenn, dann wirst Du doch sicherlich nicht der einzige sein, der sich damit rumschlagen muß.
Bearbeitet von robert wiegner am 18.05.2006 11:50:29
Dringend anzuraten ist dir ein neues Privatkonto, wenn sich deine Mandanten schon nicht umgewöhnen wollen.
In Ergänzung zu Robert würde ich jedoch mit EasyCash & Tax eine zweite Datenbank einrichten, die dann eben nur zur Verwaltung dieser Fremdgelder dient. Diese könnte man sogar in den Kontenbezeichnungen Mandantenbezogen führen.
Quasi als Kassenbuch. Was mich auf die Idee bringt, das hier vielleicht das PlugIn "Kassenbuch2" deine Probleme auch lösen könnte.
Bearbeitet von Thomas R am 18.05.2006 15:10:42
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?