Umsatzsteuerjahreserklärungen - bin ich zu doof?
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DonCool |
Geschrieben am 16.02.2016 14:35:58
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Ich befürchte ja dass ich mich zu doof anstelle oder was übersehe...
Ich habe die letzten Tage meine Steuererklärungen für die vergangenen Jahre endlich fertig gemacht, hänge ordentlich hinterher.
Nun ist die erste fertig, ich wollte zuerst per Elster die Umsatzsteuerjahreserklärung 2013 einreichen.
Zuerst kam eine Fehlermeldung - Formular fehlt.
Also Formulare heruntergeladen und installiert.
Dann kam eine seltsame Fehlermeldung (Keine korrekte Antwort vom Server oder so ähnlich). Also erst mal alles auf den neuesten Stand gebracht. (Programm 2.19, Elster Plugin 2.7.0.1)
Jetzt kann ich Umsatzsteuer-Voranmeldungen für alle Monate und Quartale von 2011 bis 2016 abgeben - aber das will ich nicht. Ich will 2 Umsatzsteuer-Jahreserklärungen 2013 und 2014 abgeben!
WTF mach ich falsch?
Gruß, Dominic |
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mielket |
Geschrieben am 23.02.2016 11:53:21
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Im Moment kann EC&T nur Voranmeldungen direkt versenden.
USt-Erklärung und EÜR-Fomrular musst Du leider noch manuell in ElsterFormular machen. |
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DonCool |
Geschrieben am 23.02.2016 20:03:23
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Ah, nun ja, ich will nichts fordern sondern bin froh dass es diese Software gibt. Aber ich finde diese Einschränkung sollte klarer ersichtlich sein, dann sucht man sich nicht den Wolf danach und verschwendet endlos Zeit...
Ich werde erst mal meine Kopie registrieren und was spenden, vielleicht wird das Elster-Modul ja demnächst im Funktionsumfang erweitert :-)
Gruß, Dominic
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mielket |
Geschrieben am 24.02.2016 12:10:27
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Danke!
Die Funktion ist jedenfalls ziemlich weit oben auf der Liste -- aber leider nicht ganz ohne Aufwand einzubauen... |
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f_sirena24 |
Geschrieben am 27.03.2017 17:29:30
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Hallo,
Ich bin auch bei Umsatzsteuererklärung.. Ich habe mir es ausgedruckt über easycash.. Kann ich so beim Finanzamt einreichen? In Papierform halt? |
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Platinprinter |
Geschrieben am 28.03.2017 01:21:06
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Hallo f_sirena24,
dass ist leider nicht zulässig. Die Finanzverwaltung hat veranlasst, dass Selbständige ab 2011 nicht mehr nur die Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch abgeben müssen - unabhängig vom Vorliegen von Gewinneinkünften besteht die gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung auch für die Umsatzsteuererklärungen für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2010 enden.
Das sollte aber eigentlich kein Problem sein. Einfach in ECT Formular / Umsatzsteuererklärung 2016 aufrufen. Das übertragen von 4 Zahlen (wenn du zu 19% und 7% verkaufst) sollte nicht länger als 5 Minuten dauern. Bei Elster Online sind die anderen Daten schon eingetragen bzw. werden berechnet. Bei Elster-Formular (Offline) ist es ebenso einfach.
LG Heinz. |
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Thomas R |
Geschrieben am 28.03.2017 17:09:09
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Nur mal als Gedankenanstoss. Ich finde es persönlich ganz gut, dass man die Werte in Elster (noch) manuell eintragen muss. Im Laufe der Jahre habe ich dabei festgestellt, dass ich Kleinigkeiten wohl falsch verbucht hatte. Man kommt einfach etwas stärker zum Denken.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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