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Rechnung ausbuchen
chrisS
Hallo,

seit 4 wochen stehe ich auf eigenen Beinen als Kleingewerbetreibener.

Soweit komme ich mit EC&T ganz gut parat.

Nun habe ich aber eine Rechnung, die fälschlicherweise gestellt wurde, auszubuchen.
Wie mache ich das richtig??

Noch eine Frage
Muss ich jeden Monat das Journal ausdrucken?

Danke schnonmal im Voraus für eure Hilfe

Gruss ChrisS
 
robert wiegner
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, daß Du als Kleingewerbler Ist-Versteuerung machst, also Zahlungseingänge und -abgänge buchst (nicht Rechnungen).
Wenn Du jetzt eine Rechnung bezahlt hast, die nun storniert wird, kannst Du entweder (auf dem gleichen Konto) den Betrag mit vorgestelltem Minus buchen oder auf einem Einnahmekonto "Sonstiges" den Stornobetrag als regulären Eingang buchen.
Entsprechendes gilt, wenn Du selbst eine Rechnung stornierst, nach einem Zahlungseingang Geld zurücküberweist.
Mir erscheint die Variante mit dem Extrakonto sauberer.

Ausdruck: Das kannst Du halten, wie Du lustig bist. Ich würde einfach regelmäßig eine Datensicherung vom ECuT-Verzeichnis machen. Ab- und an ein Ausdruck sollte reichen. Aber eine Pflicht zur monatlichen Listenerstellung gibt es imho nicht. Außer Deine Bank will sowas. Das FA will Deine bzw. einen Teil Deiner Daten ja nur einmal im Jahr (anders, wenn Du umsatzsteuerpflichtig wärest).
 
chrisS
Hallo,

bedanke mich für die schnelle Antwort.

Das mit dem Rechnungsausbuchen, bei der Ist-Versteuerung ist mir jetzt klar.

ich hatte vegessen anzugeben, dass ich umsatzsteuerpflichtig bin,
also monatlich eine Voranmeldung abgeben muss.
Monatlicher Journalausdruck nötig oder sinnvoll?
 
robert wiegner
Wenn Du monatlich die UmsSt.-VA machst, generierst Du dafür ja schon einen ganzen Schwung Daten. Und es macht sicher Sinn, immer mal wieder sich anzuschauen, wo man eigentlich wieviel Geld wofür einnimmt und wo die Ausgaben eigentlich liegen. Aber dafür würde schon der Blick auf den Bildschirm reichen. Keiner zwingt Dich, regelmäßig was auszudrucken.

Grundsätzlich gilt ja: Du hast ein Wirtschaftsjahr. Und wichtig ist, was zum Schluß rauskommt. Das muß belegbar und nachvollziehbar sein.

Die Idee, daß man monatlich entweder zeitrahmenbezogene oder kumulierte Werte hat, die man zur Geschäftslenkung mit Vormonat oder Folgemonat vergleicht (ggf. mit Vorjahr) ist grundsätzlich natürlich sinnvoll, aber ich kann mir nicht recht vorstellen, daß ein Kleingewerbe davon profitiert.

Andererseits: Es kostet nichts und braucht kaum Zeit, ab und an einen Ausdruck zu machen, abheften in einem Ordner ECuT-Journale. Und wenn Du Dich dabei wohler fühlst, dann mach es einfach. Aber -- und so habe ich Deine Frage verstanden -- es gibt keinen formalen Zwang dazu.

Und wenn Deine Überlegung eher dahingeht: monatliche UmsSt.-VA, also monatliche Belegliste ... Du gehtst als Unternehmer, auch als Kleingewerbler, die Verpflichtung ein, Deine steuerrelevanten Daten selbst zu errechnen und bereitzustellen. Das schließt auch mögliche Irrtümer und notwendige Korrekturen deinerseits mit ein. Die VAs dienen ja nur dem kurzfristigen Geldfluß. Abgerechnet, einschließlich Fehlerkorrekturen, wird dann ja erst nach Ende Deines Wirtschaftsjahrs mit der tatsächlichen Umsatsteuererklärung.

Grundsätzlich bist Du gehalten, wahrhaftig zu sein (und haftest natürlich auch wahrlich). Aber Du bist immer auf der sicheren Seite, wenn Du für Dich klarstellst: Ich kann jederzeit auf Verlangen die von mir angegebenen Einzelbeträge und Aufsummierungen belegen. Ob Du dafür regelmäßige Listen vorhältst oder lediglich auf Zuruf Rechnung X und Zahlungsbeleg Y aus dem Ordner ziehst, bleibt vollkommen Dir überlassen.

Das sind die Vorteile und Bequemlichkeiten, die wir kleinen Gewerbler und Kleinstgewerbler haben. Und die sollten wir auch nutzen.
Bearbeitet von robert wiegner am 10.05.2006 11:12:45
 
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation
der Firma Codeweavers drum herum.

Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.

thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke

thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?

mielket
01.10.2025 17:36:13
... bzw. "reverse charge", z.B. hier

Thomas R
01.10.2025 17:23:24
@olip In der Forensuche mal "Auslandsbuchung" eingeben.

olip
01.10.2025 13:09:03
Hallo brauche hilfe , waren einkauf B2B aus eu ausland wo kann ich das verbuchen laut steuerberater muss das seperat angegeben werden . grss oliver

mielket
29.09.2025 11:14:40
Mehr dazu hier: https://easyct.de/
news.php?readmore=
181
PS: Hast Du auch einen Druckertreiber installiert? (Auch wenn Du nur PDFs brauchst!)

mielket
29.09.2025 11:13:13
@thomas_stahl Ich nehme an, dass Du per Plugin-Manager geupdatet hast. Brauchst aber das komplette Mac-Paket.

thomas_stahl
28.09.2025 12:19:33
@mielke...ich habe ECT v3.3 und iOS Mac OS Sequoia 15.6.1 ...und wenn ich als PDF sichere haben diese immer 0 byte

mielket
25.09.2025 16:50:02
@thomas_stahl Um wieder drucken zu können, musst Du das neue MacOS-Paket mit EC&T v3.x installieren. Updaten hilft nix.

Thomas R
21.09.2025 20:33:42
@thomas_stahl Hast du über Druck > Druckerauswahl nicht verschiedene Möglichkeiten? Wie Microsoft (Office) zu oder Adobe zu PDF?

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