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Rechnung ausbuchen
chrisS
Hallo,

seit 4 wochen stehe ich auf eigenen Beinen als Kleingewerbetreibener.

Soweit komme ich mit EC&T ganz gut parat.

Nun habe ich aber eine Rechnung, die fälschlicherweise gestellt wurde, auszubuchen.
Wie mache ich das richtig??

Noch eine Frage
Muss ich jeden Monat das Journal ausdrucken?

Danke schnonmal im Voraus für eure Hilfe

Gruss ChrisS
 
robert wiegner
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, daß Du als Kleingewerbler Ist-Versteuerung machst, also Zahlungseingänge und -abgänge buchst (nicht Rechnungen).
Wenn Du jetzt eine Rechnung bezahlt hast, die nun storniert wird, kannst Du entweder (auf dem gleichen Konto) den Betrag mit vorgestelltem Minus buchen oder auf einem Einnahmekonto "Sonstiges" den Stornobetrag als regulären Eingang buchen.
Entsprechendes gilt, wenn Du selbst eine Rechnung stornierst, nach einem Zahlungseingang Geld zurücküberweist.
Mir erscheint die Variante mit dem Extrakonto sauberer.

Ausdruck: Das kannst Du halten, wie Du lustig bist. Ich würde einfach regelmäßig eine Datensicherung vom ECuT-Verzeichnis machen. Ab- und an ein Ausdruck sollte reichen. Aber eine Pflicht zur monatlichen Listenerstellung gibt es imho nicht. Außer Deine Bank will sowas. Das FA will Deine bzw. einen Teil Deiner Daten ja nur einmal im Jahr (anders, wenn Du umsatzsteuerpflichtig wärest).
 
chrisS
Hallo,

bedanke mich für die schnelle Antwort.

Das mit dem Rechnungsausbuchen, bei der Ist-Versteuerung ist mir jetzt klar.

ich hatte vegessen anzugeben, dass ich umsatzsteuerpflichtig bin,
also monatlich eine Voranmeldung abgeben muss.
Monatlicher Journalausdruck nötig oder sinnvoll?
 
robert wiegner
Wenn Du monatlich die UmsSt.-VA machst, generierst Du dafür ja schon einen ganzen Schwung Daten. Und es macht sicher Sinn, immer mal wieder sich anzuschauen, wo man eigentlich wieviel Geld wofür einnimmt und wo die Ausgaben eigentlich liegen. Aber dafür würde schon der Blick auf den Bildschirm reichen. Keiner zwingt Dich, regelmäßig was auszudrucken.

Grundsätzlich gilt ja: Du hast ein Wirtschaftsjahr. Und wichtig ist, was zum Schluß rauskommt. Das muß belegbar und nachvollziehbar sein.

Die Idee, daß man monatlich entweder zeitrahmenbezogene oder kumulierte Werte hat, die man zur Geschäftslenkung mit Vormonat oder Folgemonat vergleicht (ggf. mit Vorjahr) ist grundsätzlich natürlich sinnvoll, aber ich kann mir nicht recht vorstellen, daß ein Kleingewerbe davon profitiert.

Andererseits: Es kostet nichts und braucht kaum Zeit, ab und an einen Ausdruck zu machen, abheften in einem Ordner ECuT-Journale. Und wenn Du Dich dabei wohler fühlst, dann mach es einfach. Aber -- und so habe ich Deine Frage verstanden -- es gibt keinen formalen Zwang dazu.

Und wenn Deine Überlegung eher dahingeht: monatliche UmsSt.-VA, also monatliche Belegliste ... Du gehtst als Unternehmer, auch als Kleingewerbler, die Verpflichtung ein, Deine steuerrelevanten Daten selbst zu errechnen und bereitzustellen. Das schließt auch mögliche Irrtümer und notwendige Korrekturen deinerseits mit ein. Die VAs dienen ja nur dem kurzfristigen Geldfluß. Abgerechnet, einschließlich Fehlerkorrekturen, wird dann ja erst nach Ende Deines Wirtschaftsjahrs mit der tatsächlichen Umsatsteuererklärung.

Grundsätzlich bist Du gehalten, wahrhaftig zu sein (und haftest natürlich auch wahrlich). Aber Du bist immer auf der sicheren Seite, wenn Du für Dich klarstellst: Ich kann jederzeit auf Verlangen die von mir angegebenen Einzelbeträge und Aufsummierungen belegen. Ob Du dafür regelmäßige Listen vorhältst oder lediglich auf Zuruf Rechnung X und Zahlungsbeleg Y aus dem Ordner ziehst, bleibt vollkommen Dir überlassen.

Das sind die Vorteile und Bequemlichkeiten, die wir kleinen Gewerbler und Kleinstgewerbler haben. Und die sollten wir auch nutzen.
Bearbeitet von robert wiegner am 10.05.2006 11:12:45
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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