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Rechnung ausbuchen
chrisS
Hallo,

seit 4 wochen stehe ich auf eigenen Beinen als Kleingewerbetreibener.

Soweit komme ich mit EC&T ganz gut parat.

Nun habe ich aber eine Rechnung, die fälschlicherweise gestellt wurde, auszubuchen.
Wie mache ich das richtig??

Noch eine Frage
Muss ich jeden Monat das Journal ausdrucken?

Danke schnonmal im Voraus für eure Hilfe

Gruss ChrisS
 
robert wiegner
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, daß Du als Kleingewerbler Ist-Versteuerung machst, also Zahlungseingänge und -abgänge buchst (nicht Rechnungen).
Wenn Du jetzt eine Rechnung bezahlt hast, die nun storniert wird, kannst Du entweder (auf dem gleichen Konto) den Betrag mit vorgestelltem Minus buchen oder auf einem Einnahmekonto "Sonstiges" den Stornobetrag als regulären Eingang buchen.
Entsprechendes gilt, wenn Du selbst eine Rechnung stornierst, nach einem Zahlungseingang Geld zurücküberweist.
Mir erscheint die Variante mit dem Extrakonto sauberer.

Ausdruck: Das kannst Du halten, wie Du lustig bist. Ich würde einfach regelmäßig eine Datensicherung vom ECuT-Verzeichnis machen. Ab- und an ein Ausdruck sollte reichen. Aber eine Pflicht zur monatlichen Listenerstellung gibt es imho nicht. Außer Deine Bank will sowas. Das FA will Deine bzw. einen Teil Deiner Daten ja nur einmal im Jahr (anders, wenn Du umsatzsteuerpflichtig wärest).
 
chrisS
Hallo,

bedanke mich für die schnelle Antwort.

Das mit dem Rechnungsausbuchen, bei der Ist-Versteuerung ist mir jetzt klar.

ich hatte vegessen anzugeben, dass ich umsatzsteuerpflichtig bin,
also monatlich eine Voranmeldung abgeben muss.
Monatlicher Journalausdruck nötig oder sinnvoll?
 
robert wiegner
Wenn Du monatlich die UmsSt.-VA machst, generierst Du dafür ja schon einen ganzen Schwung Daten. Und es macht sicher Sinn, immer mal wieder sich anzuschauen, wo man eigentlich wieviel Geld wofür einnimmt und wo die Ausgaben eigentlich liegen. Aber dafür würde schon der Blick auf den Bildschirm reichen. Keiner zwingt Dich, regelmäßig was auszudrucken.

Grundsätzlich gilt ja: Du hast ein Wirtschaftsjahr. Und wichtig ist, was zum Schluß rauskommt. Das muß belegbar und nachvollziehbar sein.

Die Idee, daß man monatlich entweder zeitrahmenbezogene oder kumulierte Werte hat, die man zur Geschäftslenkung mit Vormonat oder Folgemonat vergleicht (ggf. mit Vorjahr) ist grundsätzlich natürlich sinnvoll, aber ich kann mir nicht recht vorstellen, daß ein Kleingewerbe davon profitiert.

Andererseits: Es kostet nichts und braucht kaum Zeit, ab und an einen Ausdruck zu machen, abheften in einem Ordner ECuT-Journale. Und wenn Du Dich dabei wohler fühlst, dann mach es einfach. Aber -- und so habe ich Deine Frage verstanden -- es gibt keinen formalen Zwang dazu.

Und wenn Deine Überlegung eher dahingeht: monatliche UmsSt.-VA, also monatliche Belegliste ... Du gehtst als Unternehmer, auch als Kleingewerbler, die Verpflichtung ein, Deine steuerrelevanten Daten selbst zu errechnen und bereitzustellen. Das schließt auch mögliche Irrtümer und notwendige Korrekturen deinerseits mit ein. Die VAs dienen ja nur dem kurzfristigen Geldfluß. Abgerechnet, einschließlich Fehlerkorrekturen, wird dann ja erst nach Ende Deines Wirtschaftsjahrs mit der tatsächlichen Umsatsteuererklärung.

Grundsätzlich bist Du gehalten, wahrhaftig zu sein (und haftest natürlich auch wahrlich). Aber Du bist immer auf der sicheren Seite, wenn Du für Dich klarstellst: Ich kann jederzeit auf Verlangen die von mir angegebenen Einzelbeträge und Aufsummierungen belegen. Ob Du dafür regelmäßige Listen vorhältst oder lediglich auf Zuruf Rechnung X und Zahlungsbeleg Y aus dem Ordner ziehst, bleibt vollkommen Dir überlassen.

Das sind die Vorteile und Bequemlichkeiten, die wir kleinen Gewerbler und Kleinstgewerbler haben. Und die sollten wir auch nutzen.
Bearbeitet von robert wiegner am 10.05.2006 11:12:45
 
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

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