Als Selbständiger mache ich natürlich eine EÜR. Wohnort Mainz, Büro in Frankfurt, folglich handelt es sich um Fahrten zw. Wohnung und Arbeitsstätte. Habe Jahreskarte für ÖPNV und fahre nie anders ins Büro.
Im Bereich Betriebsausgaben verlangt meine Steuersoftware die Eingabe
1. der einfachen Entfernung (45 km) sowie die Anzahl der Tage, die ich im Büro bin (263). Ergibt: € 3.550,50
2. „Nachgewiesene Aufwendungen für öffentliche Verkehrsmittel“. Dies sind € 1.647 für die Jahreskarte. (Beim Versuch, nur die nachgewiesenen Aufwendungen einzugeben, meldet sich das Programm und macht mich darauf aufmerksam, dass Angaben wie unter 1. Beschrieben, fehlen).
In Zeile 63 spukt das Programm jetzt € 3.550,50 aus, die ich geltend machen kann. Dies macht intuitiv aber - wie ich finde - wenig Sinn, weil
1. hier die tatsächlichen Aufwendungen (€ 1.647) geringer sind als die Entfernungspauschale (€ 3.550,50)
2. ich beim Kauf der Jahreskarte auch noch die Vorsteuer geltend gemacht und auch vom FA erstattet bekommen habe.
Wo ist mein Denkfehler?
Vielen Dank für Anmerkungen und Tipps, herzliche Grüße
Das mußt du eigentlich deine andere Steuersoftware fragen.
Der Denkfehler liegt m.E. in der Betrachtungsweise. Da für die Berechnung Wohnung - Büro nicht die tatsächlichen km Hin und Zurück gerechnet werden dürfen, sondern nur die sog. Entfernungs-km, muß eine Vergleichsrechnung gemacht werden
Für mich gehört die Jahreskarte netto, soweit der Betrag niedriger ist als die Berechnung Anzahl gearbeiteter Tage im Büro x Entfernungs-km x 0,30 € (Nachweis zu den Buchungsunterlagen!) dann in die Zeile 60 der EÜR
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
Es ist tatsächlich nicht eine Frage des Programms (da hatte ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt) sondern eine Frage der Steuergesetzgebung in dieser speziellen Frage. Ich habe bei der Hotline nachgefragt. Antwort: es erfolgt eine Günstigerprüfung. Deswegen resultiert auch ein höherer Betrag auf der Ausgabenseite. Beim FA nachgefragt: Die sagen, der geringere Betrag wird anerkannt. Nach allem was ich recheriert habe (Erläuterungen zu Zeile 60 EÜR, EStG und andere Quellen) meint die Formulierung "Nachgewiesene Aufwendungen ...": falls man mehr nachweisen kann (im Extremfall kann ich mir vortsellen: 1. Klasse-Jahresticket im ICE), als bei der Berechnung der Kilometerpauschale herauskommt, dann kann ich den höheren Betrag geltend machen. Dies ist bei mir ja gerade nicht der Fall: Die Kilometerpauschale ergibt einen höheren Wert als mein Jahresticket mit der S-Bahn/RE.
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?