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Verpflegungsmehraufwand (wenn Auftraggeber Hotel + Frühstück übernimmt)
StephanP
Hallo zusammen,

ich habe hier im Forum ein paar Fragen und Antworten zum Thema Verpflegungsmehraufwand gefunden, aber so ganz sicher bin ich mir nicht, ob die Antworten auf meine Frage passen :-).

Wenn ich als Freiberufler (Vorsteuerabzugs-berechtigt) für einen Kunden unterwegs bin, der die Hotelkosten plus Frühstück übernimmt (geht also gar nicht erst durch meine Bücher), muss ich das bei den üblichen Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand irgendwie berücksichtigen?

Wenn ich *selber* das Hotel + Frühstück bezahle, dann muss ich doch die Kosten für das Frühstück aus dem Rechnungsbetrag für das Hotelzimmer herausrechnen, die reinen Übernachtungskosten ansetzen, und den jeweiligen 24/14/8 h Pauschbetrag ansetzen, oder?

Vielen Dank im Voraus für sachdienliche Hinweise :-),

Stephan
 
agieres
Hi,

aus meiner Erfahrung als Selbständiger ist das folgende Vorgehen am vorteilhaftesten (wenn man selber die Hotelrechnung bezahlen muss):

Lass dir vom Hotel anstatt des extra ausgewiesenen Frühstücks lieber neben den Übernachtungskosten einen Punkt "Business Paket" ausstellen. Dann kannst du anstatt der tatsächlichen Kosten für das Frühstück pauschal EUR 4,80 von der Verpflegungsspauschale abziehen (also 19,20 / 7,20 / 3,20 als Pauschale ansetzen). Also folgende Buchungen

1.) EUR 19,20 auf Verpflegungsmehraufwendungen mit 0% Vst
2.) aus der Hotelrechnung machst du 2 Buchungen: Die Übernachtungen mit 7% Vst und das Businesspakt mit 19% Vst (auf das Konto Reisekosten)

In deinem besonderen Fall bezahlt der Kunde direkt die Rechnung? Ist die dann auch auf ihn ausgestellt?

Du solltest um auf Nummer sicher zu gehen das Businesspakt ausweisen lassen und dann nur die Buchung 1.) machen.

Ausser du sagst, dass man die Hotelrechnung nicht mit dir in Verbindung bringen kann und setzt den vollen Verpflegungssatz an (eigenes Risiko)

Gruss
 
agieres
siehe auch:

http://www.spesen-ratgeber.de/reisekosten-fruehstueck/

 
StephanP
Hallo agieres,

vielen Dank für Deine Tipps!

Zitat

Lass dir vom Hotel anstatt des extra ausgewiesenen Frühstücks lieber neben den Übernachtungskosten einen Punkt "Business Paket" ausstellen. Dann kannst du anstatt der tatsächlichen Kosten für das Frühstück pauschal EUR 4,80 von der Verpflegungsspauschale abziehen (also 19,20 / 7,20 / 3,20 als Pauschale ansetzen). [quote]

Vielleicht irre ich mich, aber müsste das nicht 19,20 / 7,20 / 1,20 sein?

[quote]1.) EUR 19,20 auf Verpflegungsmehraufwendungen mit 0% Vst
2.) aus der Hotelrechnung machst du 2 Buchungen: Die Übernachtungen mit 7% Vst und das Businesspakt mit 19% Vst (auf das Konto Reisekosten)


Alles klar, das klingt gut.

Zitat

In deinem besonderen Fall bezahlt der Kunde direkt die Rechnung? Ist die dann auch auf ihn ausgestellt?


Das Problem ist dass ich die Rechnung typischerweise gar nicht zu sehen bekomme. Der Kunde rechnet selbst mit dem Hotel ab. Die Frage ist dann, was reche ich an Verpflegungsmehraufwand an? Wie würdest Du das machen? Also einfach, weil man es nicht besser weiß, einfach auch wieder die 4,80 abziehen?

Zitat

Ausser du sagst, dass man die Hotelrechnung nicht mit dir in Verbindung bringen kann und setzt den vollen Verpflegungssatz an (eigenes Risiko)


Naja, ich weiß nicht wie groß das Risiko ist, das wissen wohl nur die Buchprüfer :-). Ich denke aber schon, dass man das bei einer Buchprüfung überprüfen könnte.

Viele Grüße,

Stephan
 
agieres
Natürlich 1,20 - hatte den Fall noch nie, da ich immer mind. 14 Stunden weg bin... ;-)

Rechne am Besten mit den obigen Sätzen (19,20 / 7,20 / 1,20) deine Verpflegungspauschale ab...
 
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Thomas R
10.09.2026 15:41:15
@pandi12 Nein.

pandi12
01.09.2026 11:41:42
Hallo, muss ich nach jeder Eingabe von Einnahmen und Ausgaben die Speichertaste drücken?

mielket
24.08.2026 17:33:07
v4.0.21 mit Buchungsvorlagen- Bibliothek, siehe auch hier

mielket
23.07.2026 14:51:49
v4.0.18 behebt einen möglich Crash bei Formularen und enthält eine Währungs- Umrechnung mit Einstellungs- Seite!

mielket
22.07.2026 16:36:24
Sorry für den 503-Fehler auf der Seite. (Der blöde Malware-Scanner meines Webhosters hat wieder mal false positives geworfen.)

mielket
12.07.2026 14:21:55
@Isa: Du musst Details liefern, damit es die Chance gibt, dass Dir jemand helfen kann. Am Besten mit einem Forums-Beitrag.

mielket
12.07.2026 14:19:43
@Reiner: Wenn Du abgeschriebene Anlagegüter mit einem Erinnerungswert von 1 € beibehalten willst, stell auf degressiv mit 99 Jahren und 0% AfA-Satz.

Reiner S
11.07.2026 15:50:24
Frage zu AFA: PC Komponenten bzw. Erweiterungen (für einen bereits vollständig abgeschriebenen PC) tauchen im AFA Verzeichnis nicht auf, wenn die Abschreibungsdauer
auf 1 Jahr gelegt ist

Isa
10.07.2026 08:26:38
Bei der Umsatzstuererkläru
ng sind nur 19% aufegführt. Die Ausgaben zu 7% fehlen. Wie bekomme ich das hin?

mielket
06.07.2026 11:36:16
@Detlev Alaze: Update mal auf v3.10.

Detlev Alaze
26.06.2026 14:47:30
sorry - aber ich finde nirgends wie ich auf dem Mac mit Version 3.9 drucken kann - wo und was muss ich machen ?

mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...

mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.

dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?

mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?

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