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Viele Fragen zum KFZ-Kauf
Terry
Wir haben einen Transporter gekauft, 3000 Euro gezahlt, Rest ist finanziert - wie muss das alles verbucht werden, die Umsatzsteuer kann ja sofort abgesetzt werden und wie ist es mit der Abschreibung???
 
Thomas R
So einfach lästt sich das nicht beantworten, da wir hier nicht sehen, wie die Rechnung für den Transporter aussieht (wg Umsatzsteuer) und wie die Finanzierung geregelt ist.

Der Regelfall wäre ja, du hast zwei Verträge. einen Kaufvertrag über den Transporter, der den Gesamtpreis und die USt enthält. Dieser Kaufvertrag wird durch Bezahlung der Rechnung erfüllt. Damit kannst du in einem ersten Schritt den Betrag voll (mit der USt) buchen; in einem zweiten Schritt buchst du mit Minus den Nettobetrag dagegen. Als Ergebnis hast du nun nur noch den Betrag der gezahlten Umsatzsteuer als Vorsteuer in der Buchhaltung, denn die bekommst du ja sofort vom FA zurück.

Denn Nettobetrag des Transporters musst Du nun monatsgenau über 6 Jahre abschreiben. Den anteiligen Jahresbetrag nimmst du jeweils im Dezember über die Afa-Liste in die Buchhaltung. Ein Beispiel. Transporter kostet Netto 6.000 € und du hast ihn im April gekauft: Für dieses Jahr kannst du denn Transporter dann in Höhe von 1.000 € geteilt durch 12 Monate mal 9 Monate = 750 € als Ausgabe abschreiben.

Davon getrennt ist die Finanzierung des Transporters zu buchen. Da ja der Transporter als Aufwand/Kosten wie oben schon beschrieben bereits "verbucht" ist, können die Finanzierungsraten quasi nicht nochmals gebucht werden. Als Ausgaben gebucht werden können nur die sogenannten Finanzierungskosten = Zinsen der Ratenzahlung. Deine Bank kann dir in der Regel genau schriftlich mitteilen, was die Rate und was die darin enthaltenen Zinsen sind. Nur diese kannst du dann als zusätzlichen Aufwand und damit als Betriebsausgabe buchen.
Bearbeitet von Thomas R am 11.06.2012 19:49:35
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Terry
oh Danke, das ist ja optimal - also ich brauche dann von der Bank sozus. eine Tilgungsaufstellen mit ausgewiesenen Zinsen?
 
joey

Zitat

Thomas Riemann geschrieben:
Davon getrennt ist die Finanzierung des Transporters zu buchen. Da ja der Transporter als Aufwand/Kosten wie oben schon beschrieben bereits "verbucht" ist, können die Finanzierungsraten quasi nicht nochmals gebucht werden. Als Ausgaben gebucht werden können nur die sogenannten Finanzierungskosten = Zinsen der Ratenzahlung. Deine Bank kann dir in der Regel genau schriftlich mitteilen, was die Rate und was die darin enthaltenen Zinsen sind. Nur diese kannst du dann als zusätzlichen Aufwand und damit als Betriebsausgabe buchen.


Genau das wird sie in der Regel nicht machen. Man muss diese Aufteilung nach Zins und Tilgung selbst vornehmen, geht nach der Zinsstaffelmethode, ist nur ein bisschen Rechenzirkus.
 
JBors

Mal in die Afa Tabellen schauen:

Je nach alter des Transporters kann man auch linear auf 2 Jahre abschreiben. Länger geht in der Regel aber immer.

Grüße
Jochen
 
Terry
es dürfte kein Problem sein eine Ratenzahlungsaufstellung der Bank zu bekommen, da ich daß von meinem Betrieb mit den Firmen-PKWS kenne.....

Eine Frage noch, wir zahlten 3000 € an für den Transporter, der Rest wurde finanziert... Der Kaufvertrag lautet über den Gesamtbetrag des Transporters abzgl. der Anzahlung von 3000 €, über den Rest gibt es einen Finanzierungsvertrag!

Kann mir jemand mal genau sagen auf welches Konto ich das buchen muss damit alles passt???

Danke...
 
joey

Zitat

Terry geschrieben:
Eine Frage noch, wir zahlten 3000 € an für den Transporter, der Rest wurde finanziert... Der Kaufvertrag lautet über den Gesamtbetrag des Transporters abzgl. der Anzahlung von 3000 €, über den Rest gibt es einen Finanzierungsvertrag!

Kann mir jemand mal genau sagen auf welches Konto ich das buchen muss damit alles passt???

Danke...


Die Anzahlung entspricht in der Regel bei solchen Kfz-Finanzierungs-geschäften der Umsatzsteuer aus dem Kaufvertrag, der Verkäufer hat nämlich keine Lust, diese Umsatzsteuer jetzt schonmal vorab ans FA zu überweisen und das Geld bekommt er von dir über einen Zeitraum von 4 Jahren oder so abgestottert. Das hätte er gerne vorab. Manchmal ist da auch schon ein Teil Bearbeitungsgebühren für den Kredit mit drin, da muss man halt etwas aufpassen.

Ansonsten hat man dir alles gesagt, Anschaffungskosten abschreiben (ohne die Vorsteuer, die gehört nach § 9b EStG nicht zu den AK sondern sie ist, bei vorliegen der Rechnung, Betriebsausgabe, egal ob du sie abstotterst oder nicht) und die Zinsen und sonstigen Finanzierungsnebenkosten, die darfst du allerdings nur für den Zeitraum, für die du sie bezahlst abziehen, d.h. z.B. Fiananzierungsanteil aus den Raten 05/2012-12/2012 für das Jahr 2012. Da gibt es fertige Konten für, sollte man leicht finden können. Wenn sie noch so freundlich sind, dir die Zinsen auszurechnen, kenne ich so eigentlich nicht, dann ist doch auch alles klar.
Bearbeitet von joey am 30.06.2012 13:10:21
 
Terry
habe mich inzwischen bei einem Steuerberater erkundigt, die Vst aus der Kaufsumme kann im Monat des Kaufes sofort angesetzt werden !
 
joey

Zitat

Terry geschrieben:
habe mich inzwischen bei einem Steuerberater erkundigt, die Vst aus der Kaufsumme kann im Monat des Kaufes sofort angesetzt werden !


Na, du bist ja ein echter Glückspilz.Grin

Solche einfachen Entdeckerfreuden liegen bei mir "leider" schon 20 Jahre zurück, wird halt alles Routine. StB ist ne gute Idee, ziemlich naheliegend, gibt genug davon und du kannst dich immer auf ihren Rat berufen.
Bearbeitet von joey am 02.07.2012 18:25:19
 
Terry

Zitat

joey geschrieben:

Zitat

Terry geschrieben:
habe mich inzwischen bei einem Steuerberater erkundigt, die Vst aus der Kaufsumme kann im Monat des Kaufes sofort angesetzt werden !


Na, du bist ja ein echter Glückspilz.Grin

Solche einfachen Entdeckerfreuden liegen bei mir "leider" schon 20 Jahre zurück, wird halt alles Routine. StB ist ne gute Idee, ziemlich naheliegend, gibt genug davon und du kannst dich immer auf ihren Rat berufen.


tja und zu deiner antwort ja wohl recht abweichend.... must dich ab und zu updaten 20 Jahre ist lange her Grin
 
joey

Zitat

joey geschrieben:

Ansonsten hat man dir alles gesagt, Anschaffungskosten abschreiben (ohne die Vorsteuer, die gehört nach § 9b EStG nicht zu den AK sondern sie ist, bei vorliegen der Rechnung, Betriebsausgabe, egal ob du sie abstotterst oder nicht).


Mit dem Lesen hast du es nicht so, da steht nichts anderes als das, was der STB auch gesagt hat und ich bin seit 20 Jahren auf dem neuesten Stand du Flitzpiepe oder wer steht hier auf dem Schlauch von uns beiden?
 
Terry

Zitat

joey geschrieben:

Zitat

joey geschrieben:

Ansonsten hat man dir alles gesagt, Anschaffungskosten abschreiben (ohne die Vorsteuer, die gehört nach § 9b EStG nicht zu den AK sondern sie ist, bei vorliegen der Rechnung, Betriebsausgabe, egal ob du sie abstotterst oder nicht).


Mit dem Lesen hast du es nicht so, da steht nichts anderes als das, was der STB auch gesagt hat und ich bin seit 20 Jahren auf dem neuesten Stand du Flitzpiepe oder wer steht hier auf dem Schlauch von uns beiden?


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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
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kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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