seit dem 1.12.2011 bin ich selbstständig und gerade dabei mich in ect einzuarbeiten. Auch bin ich buchhalterich ein ziemlicher Neuling. Hier die Frage (eine eindeutige Erklärung habe ich leider im Forum nicht gefunden):
Von mir wurde für die USt eine IST-Besteurerung beantragt.
Also Rechnungen, die von mir im Dezember erstellt werden, rechne ich per Ust_Voranmeldung zum 10.2.12 ab und überweise an das Finanzamt am 10.2.2012 (Soweit richtig?).
Verbuche ich nun die Einnahnmen in der E/Ü für 2011 ohne vereinnahmte Umsatzsteuer und Vorsteuerbeträge als Einkommen?
Für eine Antwort bedanke ich mich und wünsche allen Forenmitglieder ein erfolgreiches Jahr 2012
Ist Versteuerung heißt im Endeffekt nur das du bei der IST Versteuerung die Beträge beim tatsächlichen eintreffen der Zahlung bzw. bei Überweisung das Betrages versteuerst bzw. Vorsteuer ziehst.
Die Abgabe des Anmeldezeitraumes (bei Neugründung i.d.R. monatlich) ist der 10. des Folgemonats (bei Überweisung 3 Tage Karrenzzeit) Empfehlen kann ich das ganze per Lastschrift abzuwickeln. Unser Finanzamt bucht eher 2-3 Tage später ab.
Dies kann mit der Dauerfristverlängerung um einen Monat verlängert werden. (Antrag Formfrei beim Finanzamt) ACHTUNG: Schweigen des Finanzamtes gilt normalerweise als Zustimmung. Manche Bestätigen es auch. Im Zweifelsfalle gibt es ein Telefon.
Im 2. Jahr musst du dann 1/11 des Vorjahressteuerbetrages als "Pfand" hinterlegen das mit der letzten Meldung im Jahr wieder verrechnet wird.
Sinn dahinter ist das du keinen Zinsvorteil gegenüber den Unternehmern hast die ohne Dauerfristverlängerung Anmelden.
Sollversteuerung bedeutet das die Umsatzsteuer mit Rechnungsstellung bereits fällig wird. Auch wenn du das Geld erst 3 Monate später auf dem Konto hast.
Im Gegenzug kannst du bei Rechnungserhalt auch schon Vorsteuer ziehen obwohl du erst 3 Monate später bezahlen musst.
Allgemein würde ich die Umsatzsteuer gleich auf ein seperates Konto (Tagesgeld) legen und so behandeln als wär es nicht da. Falls du am Jahresende noch etwas Übrig hast (Vorsteuerbeträge) hast du ein nettes Weihnachtsgeld.
Hoffe es hilft dir etwas in den schweren ersten Monaten bzw. Jahren.
prometheus schrieb:
.....Von mir wurde für die USt eine IST-Besteurerung beantragt......
Die Ist-Besteuerung wird auch als "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten" bezeichnet.
Im Klartext bedeutet das, daß Du die Umsatzsteuer auf Deine Lieferungen/Leistungen erst dann zu entrichten brauchst, wenn Du Deine Kralle auf das Geld legen konntest, d.h. sobald Dein Kunde bezahlt hat.
Im Gegenzug kannst Du dann jedoch den Vorsteuerabzug für bezogene L/L erst dann geltend machen, wenn Du die Rechnung bei Deinem Lieferanten bezahlt hast.
Ganz einfach betrachtet, ist die Ist-Besteuerung mit Deinem Portemonnaie vergleichbar: erst dann, wenn was reinkommt, hast Du eine Einnahme, die in Deiner Steueranmeldung angegeben werden muß. Dabei spielt es keine Rolle, ob Deine Ausgangsrechung schon ein halbes Jahr zurückliegt. Außerdem buchst Du auch nur den Betrag, den Du tatsächlich erhalten hast (Portemonnaie-Prinzip), also z.B. auch Skontoabzüge oder sonstige Abzüge von Deiner ursprünglichen Rechnung.
Bei den Ausgaben ist es genauso: Du buchst Deine Ausgabe erst dann, wenn Du die Zahlung geleistet hast - wiederum das Portmonnaie. Spielt dabei keine Rolle, wieviele Jahre Du unter Umständen bereits in Zahlungsverzug gegenüber Deinem Lieferanten bist
Bei der Ist-Besteuerung brauchst Du unbedingt lückenlose und up-to-date Kontoauszüge und/oder ein up-to-date Kassenbuch (wenn Du gegen cash verkaufst und gegen cash einkaufst).
Zitat
.....Also Rechnungen, die von mir im Dezember erstellt werden, rechne ich per Ust_Voranmeldung zum 10.2.12 ab und überweise an das Finanzamt am 10.2.2012 (Soweit richtig?)......
Richtig, wenn Deine ausgegangenen Dezember-Rechungen alle bis zum 31.01.2012 bezahlt worden sind, und zwar als Zahlungseingang auf Deinem Konto. Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Außenstände vorhanden sind, rechnest Du diese natürlich erst dann ab, wenn die Zahlung eingegangen ist = Kontoauszüge!
Zitat
....Verbuche ich nun die Einnahnmen in der E/Ü für 2011 ohne vereinnahmte Umsatzsteuer und Vorsteuerbeträge als Einkommen?...
Die Frage verstehe ich nicht so recht. In der EÜR stellst Du die Ausgaben den Einnahmen gegenüber. Die Differenz ist Dein Gewerbegewinn bzw. -verlust. Im Idealfall gilt: Einnahmen > Ausgaben
HTH,
Hans.
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?