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USt und E/Ü- Rechnung
prometheus
Hallo Forum,

seit dem 1.12.2011 bin ich selbstständig und gerade dabei mich in ect einzuarbeiten. Auch bin ich buchhalterich ein ziemlicher Neuling. Hier die Frage (eine eindeutige Erklärung habe ich leider im Forum nicht gefunden):

Von mir wurde für die USt eine IST-Besteurerung beantragt.

Also Rechnungen, die von mir im Dezember erstellt werden, rechne ich per Ust_Voranmeldung zum 10.2.12 ab und überweise an das Finanzamt am 10.2.2012 (Soweit richtig?).

Verbuche ich nun die Einnahnmen in der E/Ü für 2011 ohne vereinnahmte Umsatzsteuer und Vorsteuerbeträge als Einkommen?

Für eine Antwort bedanke ich mich und wünsche allen Forenmitglieder ein erfolgreiches Jahr 2012




 
peppi96
Hallo

Ist Versteuerung heißt im Endeffekt nur das du bei der IST Versteuerung die Beträge beim tatsächlichen eintreffen der Zahlung bzw. bei Überweisung das Betrages versteuerst bzw. Vorsteuer ziehst.

Die Abgabe des Anmeldezeitraumes (bei Neugründung i.d.R. monatlich) ist der 10. des Folgemonats (bei Überweisung 3 Tage Karrenzzeit) Empfehlen kann ich das ganze per Lastschrift abzuwickeln. Unser Finanzamt bucht eher 2-3 Tage später ab.

Dies kann mit der Dauerfristverlängerung um einen Monat verlängert werden. (Antrag Formfrei beim Finanzamt) ACHTUNG: Schweigen des Finanzamtes gilt normalerweise als Zustimmung. Manche Bestätigen es auch. Im Zweifelsfalle gibt es ein Telefon.
Im 2. Jahr musst du dann 1/11 des Vorjahressteuerbetrages als "Pfand" hinterlegen das mit der letzten Meldung im Jahr wieder verrechnet wird.

Sinn dahinter ist das du keinen Zinsvorteil gegenüber den Unternehmern hast die ohne Dauerfristverlängerung Anmelden.


Sollversteuerung bedeutet das die Umsatzsteuer mit Rechnungsstellung bereits fällig wird. Auch wenn du das Geld erst 3 Monate später auf dem Konto hast.
Im Gegenzug kannst du bei Rechnungserhalt auch schon Vorsteuer ziehen obwohl du erst 3 Monate später bezahlen musst.

Allgemein würde ich die Umsatzsteuer gleich auf ein seperates Konto (Tagesgeld) legen und so behandeln als wär es nicht da. Falls du am Jahresende noch etwas Übrig hast (Vorsteuerbeträge) hast du ein nettes Weihnachtsgeld.

Hoffe es hilft dir etwas in den schweren ersten Monaten bzw. Jahren.

LG

DennySmile
 
hans50
Moin,

Zitat

prometheus schrieb:
.....Von mir wurde für die USt eine IST-Besteurerung beantragt......


Die Ist-Besteuerung wird auch als "Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten" bezeichnet.
Im Klartext bedeutet das, daß Du die Umsatzsteuer auf Deine Lieferungen/Leistungen erst dann zu entrichten brauchst, wenn Du Deine Kralle auf das Geld legen konntest, d.h. sobald Dein Kunde bezahlt hat.

Im Gegenzug kannst Du dann jedoch den Vorsteuerabzug für bezogene L/L erst dann geltend machen, wenn Du die Rechnung bei Deinem Lieferanten bezahlt hast.

Ganz einfach betrachtet, ist die Ist-Besteuerung mit Deinem Portemonnaie vergleichbar: erst dann, wenn was reinkommt, hast Du eine Einnahme, die in Deiner Steueranmeldung angegeben werden muß. Dabei spielt es keine Rolle, ob Deine Ausgangsrechung schon ein halbes Jahr zurückliegt. Außerdem buchst Du auch nur den Betrag, den Du tatsächlich erhalten hast (Portemonnaie-Prinzip), also z.B. auch Skontoabzüge oder sonstige Abzüge von Deiner ursprünglichen Rechnung.

Bei den Ausgaben ist es genauso: Du buchst Deine Ausgabe erst dann, wenn Du die Zahlung geleistet hast - wiederum das Portmonnaie. Spielt dabei keine Rolle, wieviele Jahre Du unter Umständen bereits in Zahlungsverzug gegenüber Deinem Lieferanten bist Wink

Bei der Ist-Besteuerung brauchst Du unbedingt lückenlose und up-to-date Kontoauszüge und/oder ein up-to-date Kassenbuch (wenn Du gegen cash verkaufst und gegen cash einkaufst).

Zitat


.....Also Rechnungen, die von mir im Dezember erstellt werden, rechne ich per Ust_Voranmeldung zum 10.2.12 ab und überweise an das Finanzamt am 10.2.2012 (Soweit richtig?)......


Richtig, wenn Deine ausgegangenen Dezember-Rechungen alle bis zum 31.01.2012 bezahlt worden sind, und zwar als Zahlungseingang auf Deinem Konto. Wenn zu diesem Zeitpunkt noch Außenstände vorhanden sind, rechnest Du diese natürlich erst dann ab, wenn die Zahlung eingegangen ist = Kontoauszüge!

Zitat


....Verbuche ich nun die Einnahnmen in der E/Ü für 2011 ohne vereinnahmte Umsatzsteuer und Vorsteuerbeträge als Einkommen?...


Die Frage verstehe ich nicht so recht. In der EÜR stellst Du die Ausgaben den Einnahmen gegenüber. Die Differenz ist Dein Gewerbegewinn bzw. -verlust. Im Idealfall gilt: Einnahmen > Ausgaben Wink

HTH,
Hans.
 
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

33,282,206 eindeutige Besuche