ich habe im November 2010 mir einen Wagen gekauft, der auf die Firma läuft und wende die 1% Regelung an. Abschreibung habe ich auf 5 Jahre festgelegt, da es ein Jahreswagen war.
Nun ist es aber so, dass uns der Wagen zu klein ist und wir einen anderen leasen werden.
Der jetzige Wagen wird wahrscheinlich in Zahlung genommen.
Wie muss ich dann das Ganze im ECT buchen?
Der Wagen hat 19500,- € Brutto gekostet, also Netto 16386,55 €, Abschreibung auf 5 Jahre werden pro Jahr 3277,31 pro Jahr abgeschrieben.
Wenn ich den Wagen nun im November verkaufe, hatte ich ein Jahr Abschreibung.
Angenommen, ich bekomme vom Händler für den Wagen 15000,- € Brutto, Netto 12605 €. Wie muss ich das alles buchen? Wie den PKW vorzeitig aus ECT rausnehmen?
Muss ich als Einnahme dann 1/5 von 12605 € buchen, da ja erst auch 1/5 abgeschrieben wurde? Wenn ja, wie?
Wie mache ich das dann mit der Ust. von den 12605,- €, wenn ich wahrscheinlich nur 1/5 als Einnahme buchen soll? Es muss ja bestimmt die ganze Ust. von 2395 € abgeführt werden, wie anfangs beim Kauf als Umst.voranmeldung (nur da hab ich sie bekommen).
Ich stehe auf einen großen Schlauch und hoffe, mir kann jemand helfen.
Das mit den 1/5 als Einnahme buchen ist schonmal gar nicht richtig. Gegenfrage, hattest du den vollen MWSt-Ausweis in der Rechnung des Händlers bei deinem Jahreswagen und warst du im Zeitpunkt des Kaufes schon umsatzsteuerpflichtig?
joey geschrieben:
Das mit den 1/5 als Einnahme buchen ist schonmal gar nicht richtig. Gegenfrage, hattest du den vollen MWSt-Ausweis in der Rechnung des Händlers bei deinem Jahreswagen und warst du im Zeitpunkt des Kaufes schon umsatzsteuerpflichtig?
Ja, volle Mwst. in Höhe von 3113,45 € ausgewiesen und auch dann vom Finanzamt per Umsatzsteuervoranmeldung bekommen. Ich war also bereits umsatzsteuerpflichtig zu dem Zeitpunkt.
Meine Überlegung war: 1/5 bis jetzt abgeschrieben, dann Verkauf, also 1/5 vom Verkaufspreis als Einnahme buchen. Jedoch volle Mwst. vom Verkaufspreis abführen, da ich auch volle Mwst. beim Kauf zurück bekommen habe. Wäre für mich halt logisch, aber was ist bei dem für mich komplizierten Steuersystem schon logisch.
Hallo,
richtig ist es die Einnahme zzgl. MWSt zu 100 % als Betriebseinnahme zu buchen und die 4/5 noch nicht in Anspruch genommene AfA auch in voller Höhe als Betriebsausgabe zu erfassen, ist doch eigentlich auch sehr logisch oder? Konten dafür sind ja ausreichend vorhanden.
Ob du das geleaste Fahrzeug dann selbst abschreiben musst oder nur die Leasingraten als Betriebsausgabe abziehst hängt von der Art des Leasingvertrages ab und davon ob du wirtschaftlicher Eigentümer wirst oder nicht, da muss man den Leasing-Erlass der Finanzverwaltung zu Rate ziehen.
joey geschrieben:
Hallo,
richtig ist es die Einnahme zzgl. MWSt zu 100 % als Betriebseinnahme zu buchen und die 4/5 noch nicht in Anspruch genommene AfA auch in voller Höhe als Betriebsausgabe zu erfassen, ist doch eigentlich auch sehr logisch oder? Konten dafür sind ja ausreichend vorhanden.
D.h. die 4/5 noch nicht in Aspruch genommene AfA dann noch 2011 in voller Höhe als Ausgabe buchen? In meinem Fall 13109,24 € (4/5 von 16386,55 €) als Ausgabe und als Einnahme den Verkaufspreis?
Wie mache ich das dann in ECT? Wie kann ich die AfA von 5 Jahre so verändern, dass im Jahr 2011 4/5 als Betriebsausgabe gebucht wird?
Und der Verkaufserlös als Einnahme? Welches Konto?
Zitat
Ob du das geleaste Fahrzeug dann selbst abschreiben musst oder nur die Leasingraten als Betriebsausgabe abziehst hängt von der Art des Leasingvertrages ab und davon ob du wirtschaftlicher Eigentümer wirst oder nicht, da muss man den Leasing-Erlass der Finanzverwaltung zu Rate ziehen.
Das wird wohl so sein, dass ich nicht der wirtschaftliche Eigentümer sein werde, d.h. nach x-Monaten wird das Auto zurück gegeben und ich hab damit nichts mehr zu tun.
Gut wenn es so ist, aber in der Regel ist es nicht so einfach, die Frage des wirtschaftlichen Eigentums, das muss durchgeprüft werden, entweder von einem StB, auf die Mitarbeiter der Leasinggesellschaft kann man sich da in der Regel nicht verlassen oder man subsumiert selbst den Leasingerlass, das ist aber keine leichte Übung.
Für die Buchung des Restbuchwertes des alten Autos braucht man lediglich ein Betriebsausgabenkonto, das mit dem Feld 35 der Anlage EÜR verknüft ist, für den umsatzsteuerpflichtigen Verkauf des Autos ein Einnahmekonto das mit den Felder 10 "umsatzsteuerpflichtige Einnahmen" und 14 "Umsatzsteuer" verknüpft ist.
Das Abschreibungsverzeichnis musst du stornieren, das brauchst du nicht mehr.
Bearbeitet von joey am 13.10.2011 18:10:52
Bis jetzt hatte ich noch gar keinen Steuerberater, bin aber nun auf der Suche.
Schöne Grüße
Gery
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mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.
mielket
04.10.2025 11:09:47
nicht ganz: Das Problem war, dass der Fehler nicht in der EC&T-Software an sich steckte, sondern in der Windows-Simulation der Firma Codeweavers drum herum.
Thomas R
04.10.2025 07:48:12
@thomas_stahl Wenn du auf das Icon des Button "Plugin" klickst geht dein Wunsch in Erfüllung.
thomas_stahl
03.10.2025 20:43:01
Version 3.4. hat meine Druck-Probleme gelöst! Danke
thomas_stahl
03.10.2025 20:37:06
Warum gibt es keinen Button "Update" wo ich einfach die neueste version einfach Installieren kann?