sein. Nun hab ich aber UST eingenommen, die noch nicht an das FA gebucht wurde. Ist mein Gewinn/Verlust nicht verfälscht, wenn die Zahlung von Dezember fehlt?
Ich habe keine Ahnung, wie das bei größeren Betrieben mit Bilanzen oder auch nur bei Sollversteuerern ist, bei uns (?) kleinen Ist-Versteuerern ist die Sache bzgl. der UmsSt. eigentlich ganz einfach.
Zahlungen vom FA an Dich sind Deine Einnahmen.
Zahlungen von Dir ans FA sind Deine Ausgaben.
Gleichzeitig ist Deine Formel richtig. Auch die Annahme, daß im Ergebnis Null steht/stehen muß. Aber der Zeitpunkt des Ergebnisses deckt sich halt nicht mit Deinem Wirtschaftsjahr (= Kalenderjahr normalerweise).
Und Dein Gewinn/Verlust ist _nicht_ verfälscht, da Du die Vorsteuer ja ausgegeben bzw. von Dir berechnete MwSt. eingenommen hast. Befindet sich auf Deinem Konto bzw. in Deiner Kasse.
Daß Du Dir klar machen mußt, daß das Geld nicht für Dich plan-/nutzbar ist, sondern früher oder später dem FA überwiesen werden muß (oder das FA Dir irgendwann Geld überweisen muß, ist eine andere Sache.
Bei den Zahlungen zwischen Dir und dem FA handelt es sich ja noch nicht abschließend um die UmsSt., sondern lediglich um die Vorauszahlung (und deren Verrechnung). Abschließend wird ja erst mit der eigentlichen UmsSt.- Erklärung geschaut, was gab es für Zahlungen hin und her, wer muß letztlich noch was ausgleichen, Du oder das FA.
Von daher schleppt sich immer eine Verschiebung mit. Kannst Du auch nicht verhindern.
Stell Dir vor, Du hättest als Geschäftsjahr 1.07--30.06. ... dann hättest Du mit Dez./Jan. kein Problem, die Jan.-Buchung würde für Dich nichts verfälschen. Aber das Problem würde dann zwangsläufig im Sommer auftauchen.
Auf die tatsächliche _NULL_ in Deiner Formel kommst Du nur, wenn Du die gesamte Betriebszeit rechnest; Aufnahme der Tätigkeit bis zur ersatzlosen Auflösung eines Betriebes.
Bearbeitet von robert wiegner am 10.01.2006 14:18:02
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen -- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.
Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.
sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ??
Grüße aus Berlin
Sternkieker
hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima!
mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!
mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.
mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.
hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!
thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...
thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll- PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...
BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen...
Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen.
mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.
Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe.
mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.