Entnahme von Anlagevermögen
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NobodyNo |
Geschrieben am 01.06.2011 20:03:19
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Beiträge: 1
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Evtl. kann mir jemand einen Hinweis zu den "ECT-Konten" geben. Und zwar geht es um eine Privatentnahme von Anlagevermögen. Die Suche hier im Forum hat mich leider nicht weitergebracht
Ich möchte ein Kamera-Objektiv aus dem Anlagevermögen entnehmen. Dazu habe ich den Teilwert, d.h. den Marktwert mit Hilfe von eBay etc. bestimmt.
Sagen wir mal 500,- Euro (brutto).
Die Buchung muß meiner Meinung aus 2 Teilen bestehen (=>EÜR)
a ) Buchung als Einnahme von 500,- Euro (19% Steuer) auf das Konto "Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen".
b ) Der Restbuchwert (350,- Euro) des Objektives zum Zeitpunkt der Entnahme wird als Betriebsausgabe angesetzt.
Aber auf welches Konto? "Übrige Betriebsausgaben" oder "Sonstige abziehbare Betriebsausgaben".
Der Restbuchwert aus der Afa ist ja ohne MwSt. Welchen Betrag muß ich da buchen?
Und wie bekomme ich das Objektiv aus der Afa-Auflistung?
Oder kann ich einfach den Datensatz des Objektivs nehmen und das "Konto in E/Ü-Rechn." ändern? Was mache ich dann mit den da eingestellten Abschreibungsjahren und der eingestellten "monatsgenauen Afa"?
So richtig klar ist mir das nicht....
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Vogelfrei |
Geschrieben am 07.06.2011 19:00:31
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Beiträge: 21
Registriert am: 14.01.2008
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Hallo NobodyNo!
Habe zwar selbst noch nie Anlagevermögen entnommen, doch ich denke Dein Ansatz ist schon richtig.
Buchung a dürfte richtig sein.
Buchung b würde ich auf "Übrige Betriebsausgaben" buchen.
Der dritte Schritt ist mir allerdings auch unklar.
Um Prinzip muss der Buchungssatz erhalten bleiben, da ja die Abschreibung der Vorjahre durch Lösung des Datensatzes auch weg wären.
Habe mir mal so einen Afa-Datensatz angesehen, aber keine Möglichkeit gefunden den aktuellen Jahres-Abschreibungsbetrag auf einen anteiligen Betrag (Jahres-Afa / 12 * Monate im Firmenbesitz - also bis zur Entnahme) zu reduzieren.
Da können wir nur auf einen Tipp vom Entwickler hoffen.
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Vogelfrei |
Geschrieben am 07.06.2011 19:24:58
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Beiträge: 21
Registriert am: 14.01.2008
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Ach ja, noch ein Nachtrag:
Vergleiche: http://goo.gl/v2PrS |
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SchroedersKater |
Geschrieben am 21.12.2012 14:08:17
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Beiträge: 5
Registriert am: 29.07.2010
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Ich wäre auch für eine Antwort sehr dankbar, denn ich muss auch eine Abschreibung beenden, weil ich das entspr. Gerät verkauft habe und ich habe wirklich keine Ahnung, wie ich das mache.
Puh, warum darf ich meine Zeit nicht mit sinnvolleren Dingen verbringen? Z.B. lange schlafen ;-) |
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nonreturntozero |
Geschrieben am 18.01.2013 00:17:46
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Registriert am: 02.02.2011
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Zitat NobodyNo geschrieben:
Evtl. kann mir jemand einen Hinweis zu den "ECT-Konten" geben. Und zwar geht es um eine Privatentnahme von Anlagevermögen. Die Suche hier im Forum hat mich leider nicht weitergebracht
Ich möchte ein Kamera-Objektiv aus dem Anlagevermögen entnehmen. Dazu habe ich den Teilwert, d.h. den Marktwert mit Hilfe von eBay etc. bestimmt.
Sagen wir mal 500,- Euro (brutto).
Die Buchung muß meiner Meinung aus 2 Teilen bestehen (=>EÜR)
a ) Buchung als Einnahme von 500,- Euro (19% Steuer) auf das Konto "Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen".
b ) Der Restbuchwert (350,- Euro) des Objektives zum Zeitpunkt der Entnahme wird als Betriebsausgabe angesetzt.
Aber auf welches Konto? "Übrige Betriebsausgaben" oder "Sonstige abziehbare Betriebsausgaben".
Der Restbuchwert aus der Afa ist ja ohne MwSt. Welchen Betrag muß ich da buchen?
Und wie bekomme ich das Objektiv aus der Afa-Auflistung?
Oder kann ich einfach den Datensatz des Objektivs nehmen und das "Konto in E/Ü-Rechn." ändern? Was mache ich dann mit den da eingestellten Abschreibungsjahren und der eingestellten "monatsgenauen Afa"?
So richtig klar ist mir das nicht....
Ich lasse die Abschreibung immer für das Kalenderjahr, in dem die Entnahme oder Veräußerung stattfindet weiterlaufen, mit dem Kommentar nicht in das Folgejahr übernehmen, und lösche sie dann manuell im Folgejahr. Den Restbuchwert am Anfang des Folgejahres buche ich im Vorjahr als Ausgabe auf Restbuchwert der im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr ausgeschiedenen Anlagegüter. Den Verkauferlös dann als Einnahme auf das Konto Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen mit Umsatzsteuer.
Wenn ich das richtig sehe, müsste der Restbuchwert korrekterweise nur bis zum Ende des Monats berechnet werden, in dem das Anlagegut tatsächlich ausscheidet? Gibt es dafür eine Funktion in EC&T?
Bearbeitet von nonreturntozero am 18.01.2013 00:22:09
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mielket |
Geschrieben am 18.01.2013 07:24:48
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Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
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Nein, ist schon richtig so: Einnahmebuchung mit dem 'Verauesserungserloes', Ausgabenbuchung mit dem Restwert, dann die urspruengliche AfA-Buchung loeschen.
Ggf. muss der Abgang im Anlagenverzeichnis vermerkt werden. |
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take02 |
Geschrieben am 30.06.2013 23:56:57
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Beiträge: 44
Registriert am: 16.11.2009
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Zitat mielket geschrieben:
Nein, ist schon richtig so: Einnahmebuchung mit dem 'Verauesserungserloes', Ausgabenbuchung mit dem Restwert, dann die urspruengliche AfA-Buchung loeschen.
Ggf. muss der Abgang im Anlagenverzeichnis vermerkt werden.
Auch wenn es schon ein paar Tage her ist, man könnte noch hinzufügen, nur damit keine Irrtümer entstehen:
"Einnahmebuchung mit dem 'Verauesserungserloes', Ausgabenbuchung mit dem Restwert zum Zeitpunkt der Entnahme, dann die urspruengliche AfA-Buchung des laufenden Jahres (das Jahr der Entnahme) loeschen. |
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freetax |
Geschrieben am 29.01.2017 14:35:26
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Beiträge: 6
Registriert am: 18.07.2011
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Okay und wie genau geht das?
Die Frage wurde ja auch bereits in der Eingangsfrage gestellt:
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