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Gemischte Umsatzsteuern
Impi
Ich stehe vor dem Problem, dass ich eine Rechnugn geschrieben habe auf der ich die übliche Umsatzsteuer (19%) auf meine Leistungen berechne, aber auch eine Hotelübernachtung ohne Verpflegung (7%) weiterreichen darf und Verpflegungspauschalen (umsatzsteuerfrei, wenn ich es richtig verstehe) geltend machen darf.

1. Ist die Annahme zur Verpflegungspauschale korrekt?
2. Ist es richtig, Hotel und Verpflegungspauschale sowhl als Einnahme als auch als Ausgabe mitzuverbuchen oder lasse ich beides als Durchleitungsposten ganz außen vor?
3. Muss ich die Rechnungen in drei Einnahmenbuchungen splitten, um sie in ECT zu erfassen oder was schlagt Ihr vor?

Danke!
 
mielket
Wenn verschieden besteuerte Leistungen in die eigene Rechnung einfließen, wird der für die Leistung übliche Steuersatz verwendet. Nur wenn Du Deinem Kunden die Rechnungen direkt weiterleitest und er die bezahlt, kann er vom reduzierten Steuersatz profitieren -- vorausgesetzt er ist nicht umsatzsteuerpflichtig, ansonsten macht es für ihn keinen Unterschied. Die Verpflegungspauschale kannst Du natürlich nicht weitergeben.

Ja, bei verschiedenen Sätzen müssen extra Buchungen angelegt werden (so lange ich die seit Ewigkeiten geplanten Buchungsschablonen noch nicht realisiert habe).
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Grundsätzlich teil die Nebenleistung steuerlich die Hauptleistung.

Hier ist aber gedanklich ein anderer Ansatz zu bedenken, da Deine Leistung an den Unternehmer nichts mit Deinem betrieblichen Aufwandung zu tun hat.

Die Hotelrechnung, Originalrechnung bleibt bei Dir, geht in Deine Ausgaben mit der entsprechenden USt ein - die Du als VSt ja ertattest bekommst, die Verpflegungspauschale natürlich nur als Brutto=Netto.

In der Rechnung an das Unternehmen tauchen dann 3 Nettobeträge auf (Dienstleistung, Hotel, Verpflegungspauschale) die am Ende mit 19% USt berechnet werden. Diese USt ist ja auch für das Unternehmen VSt, die sie erstattet bekommt.

Als Freiberufler berechne ich persönlich die Verpflegungspauschale nicht extra - sieht blöd aus - sondern habe sie in meinem Stunden- bzw. Tagessatz mit eingerechnet.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
Impi

Zitat

mielket schrieb:

Wenn verschieden besteuerte Leistungen in die eigene Rechnung einfließen, wird der für die Leistung übliche Steuersatz verwendet. Nur wenn Du Deinem Kunden die Rechnungen direkt weiterleitest und er die bezahlt, kann er vom reduzierten Steuersatz profitieren -- vorausgesetzt er ist nicht umsatzsteuerpflichtig, ansonsten macht es für ihn keinen Unterschied.


Danke schonmal. Aber bist Du sicher, dass der Kunde die Rechnugn bezahlen muss, damit das Weitergeben der niedrigen Hotel-USt funktioniert? Ich gebe zwar die Rechnung weiter, zahle sie bislang aber selbst.
 
Thomas R
Es gibt hier zwei Fälle.
- Behälst Du die Rechnung, dann ziehst Du die gezahlte USt (ggf. 19% und 7% in zwei Teilbuchungen) als Vorsteuer und reichst dann nur die Nettosumme in der Rechnung weiter, die dann insgesamt mit deiner Dienstleistung mit 19% beaufschlagt wird - die ist ja für das Unternehmen zu ziehende Vorateuer. Alle beide bezahlt also nur die Nettobeträge.

- Reichst Du die Original-Hotelrechnung zum begleichen beim Kunden ein, dann ist der Fall für dich da erledigt, vorausgesetzt er bezahlt sie direkt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
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BernhardT
13.03.2026 11:36:50
Problem gelöst?

kkoefteg
11.03.2026 13:50:05
Vielen Dank.

BernhardT
11.03.2026 12:32:41
Stimmt der Pfad zum Datenverzeichnis?
Links oben auf das Programm-Icon klicken und dann ggf. das richtige Verzeichnis auswählen. Besser einen Thread im Forum eröffnen.

kkoefteg
10.03.2026 22:06:14
Nach dem Update bekomme ich die Meldung „Software neu installiert“. Die Software springt sofort zu Buchungsjahr und Währung. Die Felder Unternehmen, Finanzamt usw. sind leer. Die angelegten Konten

mielket
26.02.2026 18:29:38
Bei meinem kleinen GoBD-Tool war das Software-Signatur-
zertifikat abgelaufen. Ich habe es auf der Download-Seite aktualisiert.

mielket
11.02.2026 14:10:50
Tut mir Leid, wenn immer noch nicht alle den Newsletter bekommen haben aber mein neuer Webspace-Provider hat den EMail-Versand auf 60 pro Stunde gedrosselt. Kann also noch bis zum Wochenende dauern...

fantes11
03.02.2026 11:48:14
Es funktioniert sehr gut. Wie immer. Danke.

mielket
30.01.2026 18:10:58
Kleines Update: Es fehlen nur noch die deutschen USt.-Erkl.- Formulare 2025 und 2026...

mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

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