Ich stehe vor dem Problem, dass ich eine Rechnugn geschrieben habe auf der ich die übliche Umsatzsteuer (19%) auf meine Leistungen berechne, aber auch eine Hotelübernachtung ohne Verpflegung (7%) weiterreichen darf und Verpflegungspauschalen (umsatzsteuerfrei, wenn ich es richtig verstehe) geltend machen darf.
1. Ist die Annahme zur Verpflegungspauschale korrekt?
2. Ist es richtig, Hotel und Verpflegungspauschale sowhl als Einnahme als auch als Ausgabe mitzuverbuchen oder lasse ich beides als Durchleitungsposten ganz außen vor?
3. Muss ich die Rechnungen in drei Einnahmenbuchungen splitten, um sie in ECT zu erfassen oder was schlagt Ihr vor?
Wenn verschieden besteuerte Leistungen in die eigene Rechnung einfließen, wird der für die Leistung übliche Steuersatz verwendet. Nur wenn Du Deinem Kunden die Rechnungen direkt weiterleitest und er die bezahlt, kann er vom reduzierten Steuersatz profitieren -- vorausgesetzt er ist nicht umsatzsteuerpflichtig, ansonsten macht es für ihn keinen Unterschied. Die Verpflegungspauschale kannst Du natürlich nicht weitergeben.
Ja, bei verschiedenen Sätzen müssen extra Buchungen angelegt werden (so lange ich die seit Ewigkeiten geplanten Buchungsschablonen noch nicht realisiert habe).
Grundsätzlich teil die Nebenleistung steuerlich die Hauptleistung.
Hier ist aber gedanklich ein anderer Ansatz zu bedenken, da Deine Leistung an den Unternehmer nichts mit Deinem betrieblichen Aufwandung zu tun hat.
Die Hotelrechnung, Originalrechnung bleibt bei Dir, geht in Deine Ausgaben mit der entsprechenden USt ein - die Du als VSt ja ertattest bekommst, die Verpflegungspauschale natürlich nur als Brutto=Netto.
In der Rechnung an das Unternehmen tauchen dann 3 Nettobeträge auf (Dienstleistung, Hotel, Verpflegungspauschale) die am Ende mit 19% USt berechnet werden. Diese USt ist ja auch für das Unternehmen VSt, die sie erstattet bekommt.
Als Freiberufler berechne ich persönlich die Verpflegungspauschale nicht extra - sieht blöd aus - sondern habe sie in meinem Stunden- bzw. Tagessatz mit eingerechnet.
Wenn verschieden besteuerte Leistungen in die eigene Rechnung einfließen, wird der für die Leistung übliche Steuersatz verwendet. Nur wenn Du Deinem Kunden die Rechnungen direkt weiterleitest und er die bezahlt, kann er vom reduzierten Steuersatz profitieren -- vorausgesetzt er ist nicht umsatzsteuerpflichtig, ansonsten macht es für ihn keinen Unterschied.
Danke schonmal. Aber bist Du sicher, dass der Kunde die Rechnugn bezahlen muss, damit das Weitergeben der niedrigen Hotel-USt funktioniert? Ich gebe zwar die Rechnung weiter, zahle sie bislang aber selbst.
Es gibt hier zwei Fälle.
- Behälst Du die Rechnung, dann ziehst Du die gezahlte USt (ggf. 19% und 7% in zwei Teilbuchungen) als Vorsteuer und reichst dann nur die Nettosumme in der Rechnung weiter, die dann insgesamt mit deiner Dienstleistung mit 19% beaufschlagt wird - die ist ja für das Unternehmen zu ziehende Vorateuer. Alle beide bezahlt also nur die Nettobeträge.
- Reichst Du die Original-Hotelrechnung zum begleichen beim Kunden ein, dann ist der Fall für dich da erledigt, vorausgesetzt er bezahlt sie direkt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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mielket
11.06.2026 19:55:06
Ich habe auch schon mit Flatpac experimentiert. Sieht vielversprechend aus...
mielket
09.06.2026 12:32:34
@dschuhmann EC&T ist speziell angepasst, um mit Wine problemlos zu laufen, insofern: ja, ist was dran.
dschuhmann
06.06.2026 23:07:23
Elster zeigt auf der Softwareseite für Linux auch Easy cash & tax an. Ist da was dran?
mielket
03.06.2026 11:38:55
Würde mich interessieren: Sind hier sonst noch Hardcore- Alphatester unterwegs, die die v4 nicht nur installiert haben, um sich nur mal anzuschauen wie es aussieht?
mielket
03.06.2026 11:33:38
v4.0.8 patch: Dauerbuchungen ausführen stürzte ab und Zugriff auf bestimmte Einstellungen von Plugins aus war nicht möglich. Damit habe ich eben die USt.-Voranmeldung für das 1. Quartal übertragen.
mielket
02.06.2026 14:10:10
v4.0.7 patch: Anfangssaldo und Filtern bei WPF-Bestandskonten -Journal sowie ein Out-Of-Memory Crash repariert.
mielket
29.05.2026 16:30:06
v4.0.6 patch verfügbar; u.a. funktioniert das CSV-Import-Plugin jetzt mit der v4. Viele andere Bugs sind gefixt.
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