Firmen PKW in Privatvermögen überführen
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IKG |
Geschrieben am 09.04.2024 09:27:43
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Mitglied
Beiträge: 13
Registriert am: 01.05.2015
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Moin alle,
habe mir jetzt dank guter Suchfunktion viele Threads zum Thema Firmenwagen durchgelesen. Bitte um kurze Einschätzung ob ich das so richtig verstanden und auch so buchen würde:
Alter Firmenwagen mit Vst. gekauft, steht noch mit 5000€ in den Büchern.
Neues Auto ist bestellt, den alten Wagen möchte ich in das Privatvermögen überführen, da ich sonst beim Verkauf als gewerblicher 2 Jahre Gewährleistung auf das Auto geben muss.
Ich würde den Händlerankaufspreis des Firmenwagens als MwSt-pflichtige Einnahme buchen, den Restwert als Ausgabe (KFZ Kosten oder übrige Betriebsausgaben? Über das richtige Konto bin ich mir noch nicht schlüssig). Oder hat der Restwert keinen Einfluss auf die Buchung?
Dann den Wagen aus der AfA nehmen. Somit gehört er nicht mehr zum Firmenvermögen und ist in das Privatvermögen überführt.
Neues Auto wie gehabt buchen, Abschreibung auf 6 Jahre, ich nutze ein elektronisches Fahrtenbuch und versteuere die Privatnutzung dann am Ende des Jahres.
Bingo oder gruselicher Denkfehler?  |
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mielket |
Geschrieben am 09.04.2024 13:58:28
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Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
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Nach meinem Laienverständnis machst Du da zwei schritte in einem. Ich würde das Auto kurz vor dem Verkauf auflösen, also rechte Maustaste -> Anlagengut ausscheiden lassen, womit die Buchung in eine einfache Ausgabenbuchung über den Restbuchwert umgewandelt wird. Dann würde ich mit selbem Datum eine Einnahmen-Buchung über denseben Betrag machen -- zu dem nach meinem Verständnis aber auch die MWSt kommen müsste (es sei denn, Du kannst Netto-Differenzbesteuerung machen, wovon ich mal nicht ausgehe).
Daraus folgt: Wenn Du das Auto über dem Buchwert und an einen Privatkäufer verkaufen kannst, lohnt sich dieses Vorgehen in zwei Schritten, weil Du USt. "sparst". Wenn der Erlös wahrscheinlich darunter liegt und Du es an eine umsatzstuerpflichtige Entität verkaufst, lohnt sich der gewerbliche Verkauf eher (einmal abgesehen von der Gewährleistung).
(ohne Gewähr auf Richtigkeit, nur gesunder Menschenverstand -- habe ich jetzt nicht quergegooglet) |
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IKG |
Geschrieben am 10.04.2024 11:42:05
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Mitglied
Beiträge: 13
Registriert am: 01.05.2015
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So, mit dem Steuerberater gesprochen. Die Antwort würde ich gerne teilen, falls jemand mal selbst diese Frage hat:
Den Audi aus der AfA Liste Anlagevermögen mit Restwert über „Anlagegut ausscheiden lassen“ entfernen.
Womit die Buchung in eine einfache Ausgabenbuchung über den Restbuchwert umgewandelt wird.
Dann den reellen Wert des Fahrzeugs auf "Veräußerung oder Entnahme von Anlagevermögen“ mit 19% MwSt buchen.
Damit wäre der Audi aus den Büchern, der Restwert verrechnet und die Entnahme protokolliert.
Einem privaten Verkauf steht somit nichts mehr im Wege.
Tipp: Man sollte einen reellen Wert, am besten durch Gutachten, ansetzen, da das FA so was gerne überprüft. |
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mielket |
Geschrieben am 10.04.2024 14:01:45
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Seiten Administrator
Beiträge: 2684
Registriert am: 08.02.2005
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Zitat IKG schrieb:
Tipp: Man sollte einen reellen Wert, am besten durch Gutachten, ansetzen, da das FA so was gerne überprüft.
Aber der Listenwert würde zur Not auch gehen? |
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Thomas R |
Geschrieben am 10.04.2024 15:51:07
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Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
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Solange der erzielte Privatverkaufpreis höher als der dokumentierte Restwert und die dokumentierten Angebote der zahlreichen kommerziellen Auto-Ankäufern liegt, dürfte das FA keine Probleme sehen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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BernhardT |
Geschrieben am 11.04.2024 10:30:59
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Registriert am: 06.02.2020
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Vielen Dank für diesen Thread!!! Ich stehe aktuell vor demselben Problem und somit ist es gelöst!
Munterbleiben... Bernhard
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