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Kleinunternehmer, Frage zu UStVA, ZM und EÜR
kristian
Hallo zusammen,
ich habe mich nun einige Tage hier im Forum belesen und viel in der Software ausprobiert. Damit ich nun alles richtig eistellen kann, hätte ich ein diese abschließenden Fragen für einen Kleinunternehmer in Deutschland (Online-Sprachunterricht):

UStVA

Das Finanzamt hat eine Steuer-ID und eine Steuer-Nr. zugeteilt und auf die Notwendigkeit zur Abgabe einer UstVA zum 10. des Quartals hingewiesen.

In den Rechnungen an einen polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.
> Diese Einnahmen werden in der UstVA in Feld 21 "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" angegeben. Korrekt?

In den Rechnungen an einen deutschen Leistungsempfänger wird der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) gegeben.
> Diese Einnahmen sind in der UstVA nicht anzugeben. Korrekt?


ZM

Das BZSt hat eine UStID-Nr. zugeteilt und auf die Notwendigkeit zur Abgabe einer ZM zum 25. des Quartals hingewiesen.
In den Rechnungen an den polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.

> Da die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 UStG) angewendet wird, ist nach § 18a Abs. 4 UStG jedoch keine ZM abzugeben. Korrekt?



EÜR

In den Rechnungen an einen polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.
> Diese Einnahmen werden in der EÜR in Feld 103 "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen … für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet“ angegeben. Korrekt?

In den Rechnungen an einen deutschen Leistungsempfänger wird der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) gegeben.
> Diese Einnahmen werden in Feld 111 „Betriebseinnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)“ angegeben. Korrekt?


Vielen Dank für eure Mühe,
Kristian
 
mielket

Zitat

kristian schrieb:
UStVA

Das Finanzamt hat eine Steuer-ID und eine Steuer-Nr. zugeteilt und auf die Notwendigkeit zur Abgabe einer UstVA zum 10. des Quartals hingewiesen.

In den Rechnungen an einen polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.
> Diese Einnahmen werden in der UstVA in Feld 21 "Nicht steuerbare sonstige Leistungen gemäß § 18b Satz 1 Nummer 2 UStG" angegeben. Korrekt?

Fällt die Leistung denn unter die Absätze 3 bis 8 des §3a UStG?

Zitat

In den Rechnungen an einen deutschen Leistungsempfänger wird der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) gegeben.
> Diese Einnahmen sind in der UstVA nicht anzugeben. Korrekt?

Kleinunternehmer dürfen i.d.R. keine Umsatzsteuer ausweisen. Deshalb bin ich jetzt verwirrt, warum eine USt.-Voranmeldung gemacht wird...

Zitat

ZM

Das BZSt hat eine UStID-Nr. zugeteilt und auf die Notwendigkeit zur Abgabe einer ZM zum 25. des Quartals hingewiesen.
In den Rechnungen an den polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.

> Da die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 UStG) angewendet wird, ist nach § 18a Abs. 4 UStG jedoch keine ZM abzugeben. Korrekt?

... und weil sich die ZM meiner Meinung nur auf gelieferte Gegenstände und nicht Leistungen bezieht.

Zitat

EÜR

In den Rechnungen an einen polnischen Leistungempfänger wird die UstID-Nr. angegeben und ein Hinweis auf Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gegeben.
> Diese Einnahmen werden in der EÜR in Feld 103 "Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen … für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet“ angegeben. Korrekt?

Sofern für den Rechnungsaussteller tatsächlich die Kleinunternehmerregel gilt, muss alles in Feld 111. Das geht nicht, dass Du das je nach Fall aussuchst. Aber Kleinunternehmerregel beißt sich hier ein bisschen damit, dass eine USt.-Voranmeldung gemacht wird. Ein Fall, wo das tatsächlich trotz Kleinunternehmerstatus nötig sein könnte, wäre wenn Du hier der Rechnungsempfänger der §13b reverse charge invoice wärst.

Zitat

In den Rechnungen an einen deutschen Leistungsempfänger wird der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) gegeben.
> Diese Einnahmen werden in Feld 111 „Betriebseinnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)“ angegeben. Korrekt?

Ja. Aber vielleicht lohnt sich bei Dir doch mal der Termin beim Steuerberater. Ich kenne Deine genauen Umstände nicht. Z.B. wechselst Du während des laufenden Jahres in den Kleinunternehmerstatus und hast entsprechend bis zu einem gewissen Zeitpunkt Rechnungen mit MWSt. und ab einem gewissen Zeitpunkt ohne MWSt. mit §19-Hinweis drauf? Ich würde zumindest mal beim Finanzamt anrufen.
 
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kristian

Zitat

Zitat

In den Rechnungen an einen deutschen Leistungsempfänger wird der Hinweis auf § 19 Abs. 1 UStG (Kleinunternehmer-Regelung) gegeben.
> Diese Einnahmen werden in Feld 111 „Betriebseinnahmen als steuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Abs. 1 UStG)“ angegeben. Korrekt?

Ja. Aber vielleicht lohnt sich bei Dir doch mal der Termin beim Steuerberater. Ich kenne Deine genauen Umstände nicht. Z.B. wechselst Du während des laufenden Jahres in den Kleinunternehmerstatus und hast entsprechend bis zu einem gewissen Zeitpunkt Rechnungen mit MWSt. und ab einem gewissen Zeitpunkt ohne MWSt. mit §19-Hinweis drauf? Ich würde zumindest mal beim Finanzamt anrufen.


Danke für deine Hinweise, Thomas.

Ich starte das Unternehmen erst, habe noch keine Rechnung ausgestellt.

Ich stelle nur Reverse Charge Rechnungen. Ich verkaufe aus DE Onlineunterricht an eine Schule in PL. Also Paragraf 3a Abs. 3 (a) UStG, oder?

Weitere Rechnungen an deutsche Schüler mit dem Verweis auf die KU-Regelung sowie keine UStVA und dies alles in Feld 111 der EÜR. Das ist soweit klar.

Schwierigkeiten habe ich nur bei der Zuordnung der Rechnungen nach PL zu UStVA und EÜR.


Kristian
 
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Thomas R
26.07.2025 18:26:06
@kkoefteg Steuernummer ohne Querstriche eingetragen?

kkoefteg
25.07.2025 18:02:09
Hallo, Ich bekomme die Fehlermeldung "Die Steuernummer in ECT-Einstellung ist ungültig", wenn Ich ÜER 2024 über "Elster Export" an das Finanzamt übertragen möchte. Kennt ihr das

Thomas R
15.07.2025 14:19:20
@Suza Welcher Button genau. In der Regel kann man das durch klicken auf den kleinen Pfeil im Button dann einstellen.

Suza
14.07.2025 16:07:07
Hallo, Mein Saldo Buttom zeigt nur 2 Quartale, wie kann ich das ändern?

mabuse
09.07.2025 16:47:41
@mielket deutsches Tastaturlayout. Allerdings englisches MacOS System. Hab ne Lösung gefunden, schreib ich ins Forum

mielket
07.07.2025 10:08:00
@mabuse Nein, nicht bekannt. EC&T benutzt den Dezimaltrenner des Betriebssystems. Ist es vielleicht ein Mac mit englischen Sprache?

mabuse
05.07.2025 21:15:20
Ist bekannt, dass auf Mac ein Komma in einer Buchung ignoriert wird? 12,30 = 1230 Stattdessen muss ich einen Punkt angeben. Version 3.4, MacOS 15.5

mielket
13.06.2025 12:29:06
@Palindrom nein, muss immer noch manuell gemacht werden gem. https://www.easyct
.de/forum/viewthre
a...ad_id=2738

mielket
13.06.2025 12:27:26
@mycomeu ansonsten macht eine summen- und saldenliste nur sinn in einer doppelten buchführung.

Thomas R
12.06.2025 16:16:51
@mycomeu Da der Anfangsbestand in der EUR immer 0,00€ ist geht das über Button Journal > Sortierung nach Konten oder über Button Konto.

Palindrom
12.06.2025 14:22:43
Werden mittlerweile für Reverse Charge RE automatisch Buchungssätze für die Steuer (USt/VSt) erstellt?

mycomeu
12.06.2025 09:02:59
gibt es eine summen und saldenliste im programm

mielket
11.06.2025 10:44:47
Nein, Neuinstallations- Voodoo hilft hier wohl nicht, nur ein vernünftiges Datenverzeichnis einzurichten hilft.

oekolog
10.06.2025 14:51:03
danke für die Nachricht kann ich durch eine Neuinstallation mit einem neuen Buchungsdatei wieder anfangen?

mielket
10.06.2025 14:25:14
Mein Verdacht: Datenverzeichnis falsch eingestellt und das Programm versucht die Buchungsdatei im von Windows geschützten Programmverzeichni
s zu speichern.

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