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§ 4 Nr. 21a (bb) Umsatzsteuergesetz (UStG)
fischej
Guten Tag,

meine Betriebseinnahmen werden bisher als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ohne Umsätze aus § 19 Abs. 3 Nr. 1 und 2 verbucht.
Ab 2019 müsste ich grundsätzlich Umsatzsteuer zahlen, da die 17500 € in 2018 überschritten sind. Ich habe allerdings ab dem 01.01.2019 einen Grundlagenbescheid vorliegen, so dass ich nach § 4 Nr. 21a ,bb Umsatzsteuergesetz (UStG) wg. berufliche Bildungsmaßnahmen hiervon befreit sein werde.

Meine Fragen hierzu:
1. Wo verbuche ich künftig die MItgliedsbeiträge.
2. Was ist mit den Trainingsanzügen und anderweitiger Ausstattung die ich in diesem Zusammenhang verkaufe, da der Jahresbetrag relativ gering ist und niemals die 17500 € Grenze überschreiten würde. Fallen diese Einnahmen ebenfalls unter § 4 Nr. 21a, bb UStG oder weiterhin unter die Kleinunternehmerregelung. Oder muss ich ggf. für diese eher geringen Einnehmen eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen.
 
mielket

Zitat

fischej schrieb:
Meine Fragen hierzu:
1. Wo verbuche ich künftig die MItgliedsbeiträge.

Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Wenn es aber eine direkte Gegenleistung gibt, wie Kursgebühren, unterliegen die normalerweise der USt, aber wegen Deiner Befreiung wohl nicht.

Nimmst Du das Feld "ust-freie Betriebseinnahmen" (EÜR 103).

Zitat


2. Was ist mit den Trainingsanzügen und anderweitiger Ausstattung die ich in diesem Zusammenhang verkaufe, da der Jahresbetrag relativ gering ist und niemals die 17500 € Grenze überschreiten würde. Fallen diese Einnahmen ebenfalls unter § 4 Nr. 21a, bb UStG oder weiterhin unter die Kleinunternehmerregelung. Oder muss ich ggf. für diese eher geringen Einnehmen eine Umsatzsteuervoranmeldung durchführen.

Das ist eine sehr spezielle Frage und wahrscheinlich sind hier Details wichtig. Hier würde ich bei Unsicherheit wirklich mal den Steuerberater fragen.

Nur soviel: Die 17500 € Kleinunternehmergrenze kommt nach Deiner Schilderung für 2019 ja sowiewo nicht in Betracht. Die Befreiung nach § 4 Nr. 21a bb ist für Dich aber auch viel wertvoller, weil Du die USt. auf Kursmaterialien vom Finanzamt erstattet bekommst.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
fischej
Hallo,

habe heute (20.12.2018) nochmal mit dem Finanzamt gesprochen:

Die Einnahmen, die neben dem Grundlagenbescheid anfallen (als da z.B. wären, Sponsoreinnahmen, Verkaufte Artikel und Prüfungsgebühren) werden bei den Steuerpflichtigen Einnahmen eingesetzt. Da im Jahr 2018 die 17500 € Grenze überschritten wird, sind diese Einnahmen natürlich im Jahr 2019 umsatzsteuerpflichtig. Dafür darf dann aber 2019 auch Vorsteuer geltend gemacht werden.

Welche Ausgaben Vorsteuerabzugsberechtigt und welche Einnahmen Umsatzsteuerpflichtig sind, ist mir auch nach aktueller Anfrage beim FA nicht ganz klar, so dass ich im neuen Jahr wohl einen Steuerberater einschalten muss. Allerdings hab ich dafür dann etwas Zeit, da 2019 dann das 3. Jahr ist und die Umsatzsteuererklärung lt. telef. Auskunft FA dann auch erst im Rahmen der Einkommenssteuererklärung und EüR abgegeben werden muss, also nicht monatlich oder vierteljährlich.
Bearbeitet von fischej am 20.12.2018 12:17:35
 
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

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