Frage zu ausländischer Umsatzsteuer in EÜR
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payday |
Geschrieben am 07.04.2018 19:36:24
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Registriert am: 02.12.2013
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Hallo,
ich habe einige wenige Umsätze die im Ausland steuerbar sind. Kennt sich hier zufällig jemand mit dem verbuchen von ausländischer Umsatzsteuer aus?
Ist das Feld 140 in der Anlage EÜR (Vereinnahmte Umsatzsteuer sowie Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben) nur für deutsche Umsatzsteuer gedacht oder muss da auch die ausländische Umsatzsteuer mit rein?
Zum Beispiel wenn ich eine Rechnung über 120 EUR brutto mit 20% österreichischer USt. ausstelle, kann ich dann den kompletten Brutto-Betrag von 120 EUR einfach in das Feld 103 (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) buchen oder muss der Netto-Betrag von 100 EUR in das Feld 112 (oder 103) und der Umsatzsteueranteil von 20 EUR in das Feld 140?
Viele Grüße
payday |
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Thomas R |
Geschrieben am 07.04.2018 21:24:59
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Mitglied
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Sorry, aber hast du in dt. ein dt. Unternehmen? Dann kannst du keine Rechnung mit ausländischer USt ausstellen. Oder verstehe ich deine Frage falsch?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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payday |
Geschrieben am 10.04.2018 13:27:13
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Ja, ich habe in Deutschland ein deutsches Unternehmen und verkaufe Waren über das Internet. Normal stelle ich meine Rechnungen natürlich mit deutscher Ust. aus, aber ich bin auch in Österreich umsatzsteuerlich registriert und muss bestimmte Rechnungen mit österreichischer USt. ausstellen. Das liegt daran, dass ich einen Lieferanten in Österreich habe, der Waren direkt an meine Kunden in Österreich versendet. Die Lieferung ist also innerhalb Österreichs und deshalb auch dort steuerbar. Es gibt natürlich auch noch einige andere Fälle, wo man Rechnungen mit ausländischer Umsatzsteuer ausstellen muss, wie zum Beispiel beim Überschreiten der Lieferschwelle in ein Land. |
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Thomas R |
Geschrieben am 10.04.2018 15:08:09
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Sorry, da kann ich dir nicht helfen. Ist vielleicht eher etwas für einen Steuerberater.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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mielket |
Geschrieben am 11.04.2018 10:32:17
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Seiten Administrator
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Zitat payday schrieb:
Zum Beispiel wenn ich eine Rechnung über 120 EUR brutto mit 20% österreichischer USt. ausstelle, kann ich dann den kompletten Brutto-Betrag von 120 EUR einfach in das Feld 103 (Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen) buchen oder muss der Netto-Betrag von 100 EUR in das Feld 112 (oder 103) und der Umsatzsteueranteil von 20 EUR in das Feld 140?
Ich glaube, so ist es gedacht. |
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Thomas R |
Geschrieben am 11.04.2018 15:07:30
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Also wenn, dann wäre es die Lösung 1, denn m.W. kommt in das Feld 140 nur die deutsche Umsatz bzw. Vorsteuer.
Ich würde trotzdem dringend zu einer Beratung durch einen Steuerberater raten, denn bei der Umsatzsteuer spaßen weder Österreich noch Deutschland. Denn es ist mir schon ein Rätsel, wie du österreichische Umsatzssteuer, die du dort schuldest, über ein deutsches Vorsteuer- bzw. EÜR Formular abführen willst. Denn eigentlich ist, ab bestimmten Beträgen dafür http://www.bzst.de/DE/Steuern_Interna..._node.html zuständig.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
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payday |
Geschrieben am 12.04.2018 20:17:17
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Vielen Dank für die Antworten. Ich will natürlich keine österreichische Umsatzsteuer über ein deutsches Vorsteuer- bzw. EÜR Formular abführen, dafür nutze ich natürlich das österreichische USt-Formular bzw. das österreichische FinanzOnline. Nichtsdestotrotz ist natürlich die österreichische USt genauso wie die deutsche USt eine ganze normale Einnahme die ich in der deutschen EÜR auch anzugeben habe. Die Frage war halt blos in welchem Feld.
Ich habe jetzt noch einmal einen Steuerberater gefragt und dieser meinte auch es ist Lösung 1, da in das Feld 140 nur die deutsche Umsatzsteuer kommt. War übrigens gar nicht so leicht einen Steuerberater zu finden, der sich mit sowas auskennt. Selbst beim Finanzamt habe ich nachfragt und die konnten mir das nicht wirklich beantworten.
Bearbeitet von payday am 12.04.2018 20:23:55
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