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Wie umgehen mit reverse charge / §13b Rechnungen in der EÜR?
mielket
Ein echter Dauerbrenner, was die Supportanfragen angeht -- was auch kein Wunder ist, so kontraintuitiv, wie reverse charge ist. Ich würde das Thema gern ein für allemal klären -- und sei es mit einem Knopf im Buchen-Dialog.

Der Netto-Betrag von USt-Voranm.-Feld 46 kommt in der EÜR auf ein mit Feld (1)110 (bei Leistungen) oder (1)100 (bei Waren) verknüpftes Konto. So weit, so klar.

Die Frage, die mir eben in den Sinn kam: Müssen die beiden sich neutralisierenden Luft-Buchungen auf die USt-Voranm.-Felder 47 und 67 überhaupt eine Entsprechung in den USt und VSt-Feldern EÜR finden? Immerhin bin ich Ist-Versteuerer und habe diese USt überhaupt nicht 'vereinnahmt'. Eigentlich müsste ich auch ein extra Bestandskonto für solche virtuellen Beträge machen, wenn ich es ganz ernst nehmen würde.

Wenn die Feld 47/67-Luftbuchungen überhaupt nicht in der EÜR repräsentier sein müssen, könnte ich diese beiden Felder eigentlich automatisch aus Feld 46 berechnen (vorausgesetzt ich kenne den Steuersatz -- wenn ich Lebensmittel importiere, müsste ich ja nur mit 7% versteuern, oder?)
Bearbeitet von mielket am 20.05.2016 11:09:34
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
mielket
Ich habe jetzt erst einmal eine sehr ausführliche Anleitung verfasst:

https://www.easyct.de/forum/viewthrea...ad_id=2738
Bearbeitet von mielket am 11.03.2017 10:12:20
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
Thomas R
Danke, auch wenn ich hoffe, dass nie gebrauchen zu müssen;

Ergänzt Du gelegentlich noch die Doku, falls der Artikel sich mal später auf den Seiten 2ff verschiebt?
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
 
https://pr-riemann.de
mielket
Das verschiebt sich nicht. Keine Sorge!
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
bodopio
Hallo,

ich bin Deiner Anleitung gefolgt.

Die ersten beiden Konten konnte ich erfolgreich anlegen.

Bei Reverse Charge Leistungen UST
Umstazsteuervoranmeldung: hatte ich kein Feld 47, aber 46 mit gleichem Text, das ich ausgewählt habe.
E/Ü-Rechnung: hier habe ich kein Feld 1140 und auch kein Feld, mit gleichlautendem Text.
Kann ich diese Feld selber Anlegen? Wenn Ja wie????

Vielen Dank im Voraus
 
mielket
Du bist dann wohl nicht ganz genau nach der Anleitung vorgegangen. Feld 47 ist ein Einnahmen-Feld, Feld 46 ist ein Ausgaben-Feld. Einnahmen bzw. Ausgaben muss oben links richtig angewählt sein.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
bodopio
Hallo,

vielen Dank, das war es.

Ich nutze Dein tolles Programm schon länger. Es erspart mir sehr viel Zeit und Ärger. Seit kurzem schreibe ich schwarze Zahlen.

Deshalb werde ich mich mit einer Spende bei Dir bedanken. Die Überweisung sollte nächste Woche auf Deinem Konto sein.

Nochmals herzlichen Dank und weiter so.

Beste Grüße
 
yooyoo
Im Bezug zur Anleitung:
Ich verstehe bei der Anleitung nicht warum die Werbekostenerstattung als
Ausgaben gebucht wird. Eigentlich fällt die Amazon Werbekostenerstattung ja unter Einnahmen. Wie verhält sich das Reverse Charge verfahren, wenn es als einnahmen gebucht werden soll?

Mfg Yooyoo
 
yooyoo
wenn ich es richtig verstanden habe, bucht man einnahmen wo das reverse charge verfahren anwendung findet
unter : Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13 b UStG schuldet.

diese tauchen dann in der umsatzsteuervoranmledung / umsatzsteuererklärung nicht auf? ist das so korrekt?
 
mielket
Der Einnahmen-Fall ist ja trivial -- ist ja nur eine einzige Buchung mit 0%. Das dafür benutzte Konto muss mit EÜR Feld (1)193 und mit dem USt-VA-Feld 68 verknüpft sein.

[Edit: Feld 68 ist nur für Mobiltelefone, die man reverse charge ins EU-Ausland verkauft. Alles andere muss auf Feld 60 gebucht werden!]
Bearbeitet von mielket am 09.04.2017 15:48:54
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
HappyCarb
Hallo, ich bin auch aktuell dabei mich mit dem Thema Reverse Charge zu beschäftigen. Leider wirft der Link oben mit der ausführlichen Anleitung einen 404-Fehler. Gibt es eine weitere Möglichkeit die Anleitung zu lesen. Dankeschön. Grüße Bettina
 
mielket
Hab den Link jetzt verbessert.

Seit dem Forums-Update müssen Links auf Foren-Themen mit .../forum/... statt mit .../fusion_forum/... geschrieben werden.
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
dm490nj

Zitat

mielket schrieb:

Der Einnahmen-Fall ist ja trivial -- ist ja nur eine einzige Buchung mit 0%. Das dafür benutzte Konto muss mit EÜR Feld (1)193 und mit dem USt-VA-Feld 68 verknüpft sein.


Wieso 68? Müsste es nicht 21 sein?

Für was ist 68 überhaupt? Mobiltelefone?
 
mielket

Zitat

Wieso 68? Müsste es nicht 21 sein?

Für was ist 68 überhaupt? Mobiltelefone?


Du hast recht. Ich hatte das "i.V.m." überlesen...

Das ist im Formular ja unglücklich layoutet: zuerst das Feld mit der absoluten Ausnahme zu bringen und dann erst das allgemeine Feld...

Feld 21 hat wohl "innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmte sonstiger Leistungen" nichts mit reverse charge zu tun. Stattdessen Feld 60 benutzen!
Bearbeitet von mielket am 09.04.2017 15:49:41
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
dm490nj

Zitat

Feld 21 hat wohl "innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmte sonstiger Leistungen" nichts mit reverse charge zu tun. Stattdessen Feld 60 benutzen!


Ich steige da zwar kaum hinter, aber wenn ich mich hier so umsehe
https://www.google.de/webhp?sourceid=chrome-instant&ion=1&espv=2&ie=UTF-8#q=amazon+google+%22%C2%A7+18b+Satz+1+Nr.+2+UStG%22

würde laut diesen Seiten bei der Amazon-Werbekostenerstattung und Adsense Einnahmen § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG greifen.

Der irre Abs. 5 des § 13b bezieht sich doch nur auf die in Abs. 2 genannten Fälle oder lese ich da was falsch. Kann ja kaum jemand verstehen.

Und § 18b Satz 1 Nr. 2 UStG nimmt Bezug auf § 3a Absatz 2 und erwischt damit doch jede sonstige Leistung von den Ausnahmen abgesehen, oder?
 
mielket

Zitat

Der irre Abs. 5 des § 13b bezieht sich doch nur auf die in Abs. 2 genannten Fälle oder lese ich da was falsch. Kann ja kaum jemand verstehen.


i.V.m. heißt "in Verbindung mit" -- also nur, wenn es dabei um § 13b Abs. 2 Nr. 10 "Lieferungen von Mobilfunkgeräten, Tablet-Computern und Spielekonsolen sowie von integrierten Schaltkreisen vor Einbau in einen zur Lieferung auf der Einzelhandelsstufe geeigneten Gegenstand, wenn die Summe der für sie in Rechnung zu stellenden Entgelte im Rahmen eines wirtschaftlichen Vorgangs mindestens 5 000 Euro beträgt; nachträgliche Minderungen des Entgelts bleiben dabei unberücksichtigt" geht.

Soweit so klar.

Theoretisch muss alles andere §13b Betreffende darunter in Feld 60 eingetragen werden. Mit §13b Betreffendes meine ich alles, was unter Abs. 2 Nr 1-11 Fallende. In Abs. 1 steht explizit drin, dass alle anderen sonstige Auslandsleistungen nicht unter §13b fallen. Diese müssen dann in Feld 21 eingetragen werden. § 3a Abs. 2 definiert nur den Ort der Leistungserbringung, wenn nicht ganz klar ist, ob es In- oder Ausland ist, z.B. Gaslieferung. § 13b legt eher den Zeipunkt des Auftretens der Steuerschuld fest. §18b legt nur fest, dass man die Bemessungsgrundlage bei der (Vor)Steuererklärung angeben muss.

Wenn ich meinen Sachbearbeiter beim Finanzamt mal ärgern wollen würde, würde ich ihn anrufen und bitten allgemein zu erklären, wann man Feld 21 und wann man Feld 60 benutzt. Smile
 
http://am3.notify.live.net/throttledthirdparty/01.00/AQGwcKFTwqFdQoAAdm9TTl6zAgAAAAADEwAAAAQUZm52OjE3QjlBNEFEQTU4QzU2ODAFBkxFR0FDWQ
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mielket
12.01.2026 13:32:16
@sternkieker Nein, ich lass mir Zeit damit. Die Frist bis 10. gilt überigens nur für USt.-Voanmeldungen
-- die USt.-Erklärung kannst Du locker auch im Sommer machen.

Thomas R
07.01.2026 18:40:16
@Sternkieker Die USt-Erklärung 2025 sind im Grunde ja nur 2 Zahlen. Das kannst du schon elektronisch über Elster vornehmen.

sternkieker
07.01.2026 17:22:09
Besteht die Möglichkeit, dass das Formular Umsatzsteuererklär
ung 2025 bis zum 10.1.26 online ist ?? Grüße aus Berlin Sternkieker

hhoffmann
06.01.2026 20:33:25
@mielket Danke für die Info. Prima! Wink

mielket
05.01.2026 12:08:57
Ein gutes Neues wünsche ich euch auch!

mielket
05.01.2026 12:07:59
@thomas_stahl schick mir mal einen screenshot. Wegen Datensicherungsopt
ionen: Ist normal -- wähle einfach eine der Optionen; die drückt dann automatisch auf OK.

mielket
05.01.2026 12:05:10
@hhoffmann Im Verlaufe des Januar kommt das Formular-Update. Benutze bis dahin provisorisch das EÜR2024.

hhoffmann
04.01.2026 17:15:08
Hallo, ist die EÜR 2025 online oder sehe ich die nicht? Danke für Tipp!

thomas_stahl
03.01.2026 21:31:24
Und bei dem Fenster Datensicherungsopi
onen ist nur der Button Abbrechen sichtbar, sonst nichts...

thomas_stahl
03.01.2026 21:30:28
Hallo, ich bekomme immer die Meldung: Sorry, konnte das Übergabeprotokoll-
PDF nicht öffnen...habe Acrobat und Reader aber installiert...

BernhardT
01.01.2026 13:12:45
Dem kann ich mich nur anschließen... Wink

Thomas R
31.12.2025 21:23:11
Allen hier ein gutes, erfolgreiches und gesundes 2026 und Dir mielket zusätzlich weiterhin die Kraft EC&T weiter zu pflegen. Smile

mielket
14.10.2025 10:40:17
Naja, wäre EC&T nativ für MacOS entwickelt worden und man bräuche einen Mac-Emulator drumrum, damit es auf Windows läuft, gäbe es auch Reibungsverluste.

Thomas R
04.10.2025 11:39:18
Danke, ich weiß schon, warum ich lieber in der Win-Welt lebe. Wink

mielket
04.10.2025 11:12:27
Der Plugin-Manager kann nur EC&T updaten, nicht das Crossover, das im EasyCT4Mac.zip Paket enthalten ist.

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