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GoBD Vorschriften ab 2016 - unveränderbare Buchungssätze
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| easymueller |
Geschrieben am 04.01.2016 17:55:10
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Beiträge: 2
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Hallo,
lt. unserem Steuerberater muß ab 2016 gewährleistet sein das die Buchungssätze nicht mehr veränderbar sind, sobald die USt.-VA ans Finanzamt gegangen ist.
Wird es dazu noch ein Programm-Update geben?
M f g.
K. Müller
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| Thomas R |
Geschrieben am 04.01.2016 21:48:47
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Hm. Nur mal am Rande vermerkt. EC&T ist ein Hilfsmittel der "Papier-Buchhaltung" Sie elektronisch Rechtssicher zu machen, d.h. auch Buchungssätze nicht mehr korrigierbar, mag nicht jedem gefallen.
Und nur mal wie ich heute ein Problem aus 2015 lösen mußte. Ich buche den eigenen PKW, kleiner 50% Fahrtkosten und daher variabel, in der Regel pro Monat mit 30 Cent pro Kilometer. Eine Vergleichsrechnung hat jetzt ergeben, dass die echten anteiligen Betriebskosten aufgrund hoher Reparaturkosten günstiger sind.
Also die 12 Monatswerte - die ja ohne USt sind - rasch auf 0 gesetzt und die beiden Buchungssätze, 1x mit 19% und 1x mit 0% USt eingebucht.
Wären die Buchungssätze nicht mehr änderbar, hätte ich 12 vollständige Korrekturbuchungen schreiben müssen, was aufwändiger ist.
Im übrigen macht der Hinweis, dass die Sätze nach absenden der VSt nicht mehr geändert werden dürfen nicht viel Sinn. Hätte man eine Änderung, weil etwas vergessen, dann muß ich die VSt-Meldung eh korrigieren. Ansonsten würde ja meine ganze Buchhaltung nicht mehr stimmen - was dann auch dem "dümmsten" Prüfer sofort auffallen würde - gerade bei der USt.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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| mielket |
Geschrieben am 09.01.2016 19:55:35
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Ich rate immer ein offizielles Backup auf CD-R zu machen. Damit sind die Sätze tatsächlich physisch nicht mehr änderbar.
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| maier-muc |
Geschrieben am 07.01.2017 15:58:19
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Ich denke gerade darüber nach, ob ich wegen den unveränderbare Buchungssätze bzw. der Nachvollziehbarkeit ein GIT repository (wie es bei SW-Entwicklung üblich ist) erstelle.
Dann würede ich jedes Monat bei der Umastzsteuervoranmeldung ein Backup ziehen und dies dann bei GIT 'commiten' ...
Ich denke dann wären alle Forderungen erfüllt.
Was hält Ihr von dieser Idee ?
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| mielket |
Geschrieben am 09.01.2017 10:30:08
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Ich glaube nicht, dass ein Buchprüfer eine Git-Schulung macht, um so ein Branch-Geflecht nachvollziehen zu können. Und letztendlich ist ein Git-Repo auch nur eine Datenbank, die beliebig neukonstruiert werden kann.
Wenn man es ernst nehmen würde mit der Veränderungssicherheit, müsste man jede Buchung über einen Zertifizierungsserver jagen. Im Prinzip kann man die Buchhaltung dann auch gleich auf einem Server der Finanzverwaltung machen.
Bis wir in diesem Dystopia ankommen, rate ich alles nicht so heiß zu essen, wie es in irgendwelchen Richtlinien gekocht wird und das mir dem angstgetriebenen vorauseilenden Gehorsam nach Möglichkeit einzudämmen.
Ihr könnt euch darauf verlassen, dass, sollten mir Fälle zu Ohren kommen, bei denen es Ärger gibt mit EC&T-gestützten Buchhaltungen, ich darauf schnell reagieren werde -- dafür ist der Newsletter da.
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| maier-muc |
Geschrieben am 09.01.2017 10:58:48
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Branches wären wohl nicht notwendig. Ich gebe dir aber recht, das ein lokales repro verändert werden könnte. Nutze ich aber ein privates repository bei einem online Anbieter wie z.B. Bitbucket dann bleibt alles nachvollziehbar.
Besondere GIT Kenntnisse sind meiner Meinung nach nicht erforderlich. Mann kann sehr schön bei Bitbucket erkennen ob und was sich verändert hat...
Ich suche halt eine alternative zu der 'CD brennen Methode'.
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| mielket |
Geschrieben am 09.01.2017 11:48:11
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Auch bei Bitbucket kannst Du das komplette Repo noch einmal neu hochziehen.
Am ehesten kommst Du dem nahe, wenn Du Deine Archivkopien regelmäßig mit timestamps von einem externen provider versiehst, z.B. soetwas hier:
https://www.forensicnotes.com/validat...ertificate
Ein höheres Maß an Plausibilität ist bei einer Archivierung auf einem lokalen System nicht so gut möglich.
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| mielket |
Geschrieben am 26.11.2024 13:22:51
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Matthias Bühlmann hat Git mal unter dem veränderungssicheren Archivierungs-Aspekt unter die Lupe genommen und ist zu dieser Lösung mit git hooks gekommen ( GitHub-Repo).
Ich arbeite gerade an einer kleinen mobile app für GoBD, die auch auf RFC3161 Timestamps basiert.
Bearbeitet von mielket am 26.11.2024 13:29:01
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| mielket |
Geschrieben am 17.12.2024 18:19:08
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Bearbeitet von mielket am 14.01.2025 17:13:05
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| mielket |
Geschrieben am 22.01.2025 13:32:14
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| Thomas R |
Geschrieben am 22.01.2025 17:43:38
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Vielleicht ein Hinweis für die Windows-Nutzer. Wenn als Ergebnis "Verarbeitung abgebrochen, could not find ... timestamp00001.sha256" als letzte Zeile auftaucht, liegt dies an den Windows Sicherheitseinstellungen, da die Datei geblockt wird, da hilft auch eine Installation unter Adminrechten nicht.
Die Lösung: Zahnrad Einstellungen > Datenschutz und Sicherheit > Windows Sicherheit > klicken > Kontoschutz anklicken >dann links auf letzte Einstellung "Schutzverlauf" klicken. Im Schutzverlauf selber sollte es der oberste Punkt "Zugriff auf geschützten Ordner" sein. Auf den öffnen Pfeil rechts klicken und dann dort unten auf "Einstellungen für den Ordnerzugriff" > in der Liste dann "GoBDify.exe" freigeben.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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| mielket |
Geschrieben am 23.01.2025 11:56:59
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Aber eigentlich sollte die App datensparsam funktionieren, d.h. in der App-Sandbox laufen und nur Zugriff auf die Ordner haben, die man mit dem Ordnerauswahl-Dialog auswählt.
Zugriff auf geschützte Ordner sollte man überhaupt nicht brauchen, es sei denn man hat die extrem schlechte Wahl getroffen, seine Dokumente im Windows-Systemorder oder einem Programmverzeichnis abzulegen.
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| Thomas R |
Geschrieben am 24.01.2025 17:51:39
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Hm. Natürlich installiert sich das Programm problemlos auf C:\. Meine Daten, also auch die Buchungsordner, liegen auf D:\... . Die Partition ist mit dem Windows Kontenschutz geschützt, daher lies sich vermutlich der Timestamp dort nicht ohne weiteres ablegen.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
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| EugenK |
Geschrieben am 21.12.2025 10:43:36
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Ist es GoBD konform wenn ich meine Ein-Ausgangsrechnungen(PDF) auf einen Server(WEBHOSTING) hochlade. Nach dem ich Sie über einen Anbieter wie Billbee erstellt habe? Zu dem drucke ich alle Buchungsjornale(PDF) im EasyCash aus und lade die ebendsfalls alle auf den Server hoch.
Bearbeitet von EugenK am 21.12.2025 11:08:51
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| mielket |
Geschrieben am 27.12.2025 17:14:51
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Zitat EugenK schrieb:
Ist es GoBD konform wenn ich meine Ein-Ausgangsrechnungen(PDF) auf einen Server(WEBHOSTING) hochlade. Nach dem ich Sie über einen Anbieter wie Billbee erstellt habe? Zu dem drucke ich alle Buchungsjornale(PDF) im EasyCash aus und lade die ebendsfalls alle auf den Server hoch.
Hat Billbee eine Funktion, um die Veränderungssicherheit zu garantieren? Also eine Art von digitaler Signatur?
Das Hochladen auf einen mutmaßlich ungeschützten Webserver ist datenschutztechnisch eher nicht so eine gute Idee, insbesonder wenn es um Rechnungen an Privatpersonen geht.
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| EugenK |
Geschrieben am 28.12.2025 10:40:17
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Zitat mielket schrieb:
Zitat EugenK schrieb:
Ist es GoBD konform wenn ich meine Ein-Ausgangsrechnungen(PDF) auf einen Server(WEBHOSTING) hochlade. Nach dem ich Sie über einen Anbieter wie Billbee erstellt habe? Zu dem drucke ich alle Buchungsjornale(PDF) im EasyCash aus und lade die ebendsfalls alle auf den Server hoch.
Hat Billbee eine Funktion, um die Veränderungssicherheit zu garantieren? Also eine Art von digitaler Signatur?
Das Hochladen auf einen mutmaßlich ungeschützten Webserver ist datenschutztechnisch eher nicht so eine gute Idee, insbesonder wenn es um Rechnungen an Privatpersonen geht.
Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Mit Billbee kann ich nur Rechnungen in PDF sowie E-Rechnungen erstellen ohne digitaler Signatur.
Dann wäre es also besser Rechnungen und co. auf eigener Festplatte zu speichert oder auf eigenem Server.
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| mielket |
Geschrieben am 31.12.2025 14:32:58
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Zitat EugenK schrieb:
Mit Billbee kann ich nur Rechnungen in PDF sowie E-Rechnungen erstellen ohne digitaler Signatur.
Dann wäre es also besser Rechnungen und co. auf eigener Festplatte zu speichert oder auf eigenem Server.
Ja, wenn sichergestellt ist, dass die Daten auf der Festplatte nicht verändert wurden.
Es gibt Teure Datenträger für Kassensysteme, wo man nur neu drauf schreiben kann, aber nicht löschen. Ansonsten empfehle ich dieses kleine Tool hier, das ich einmal geschriben habe.
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