die Porto Geschichte
|
theblade |
Geschrieben am 08.04.2006 11:46:17
|

Mitglied
Beiträge: 24
Registriert am: 07.03.2005
|
wenn ich Waren verkaufe, nehme ich ja auch vom Besteller das Porto (meißtens Dt. Post)
da aber bei der Post die Beträge steuerfrei sind, würde ich das wie folgt buchen (eingeben mein ich damit):
warenbetrag an warenverkauf
portobetrag an steuerfreie umsätze
Wäre das so richtig? |
|
|
|
robert wiegner |
Geschrieben am 09.04.2006 19:54:36
|

Mitglied
Beiträge: 552
Registriert am: 12.02.2005
|
Ich habe dann immer einen Posten "Porto u. Versand" (da ja auch Versandmaterial, -zeit u. -arbeit anfällt), der dann natürlich -- als von mir erbrachte Leistung -- mehrwertsteuerpflichtig ist.
Natürlich steht es Dir frei, nur das reine Porto zu nehmen, gleichsam als durchlaufenden Posten, bin mir aber nicht sicher, ob Du als Gewerbetreibender überhaupt nicht-umsatzsteuerpflichtige Rechnungsposten haben darfst. FAler fragen? |
|
|
|
Thomas R |
Geschrieben am 10.04.2006 21:31:46
|

Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
|
Wenn du das reine Porto auf der Rechnung ausweist, dann mit = 0% USt, halte ich für kompliziert.
Mache es doch so wie robert oder kalkuliere das Porto einfach in den Preis mit ein.
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
|
|
|
|
theblade |
Geschrieben am 14.05.2006 01:21:32
|

Mitglied
Beiträge: 24
Registriert am: 07.03.2005
|
das wäre aber dann nicht mehr korrekt. Da die Beträge der Dt. Post umsatzsteuerfrei sind (anderes ist es bei den privaten ala dpd)
ich habe bei anderen schon öfters gesehen das diese das porto (der dt p) mitreingerechnet haben, "verfälscht" doch aber dann die Endsumme!?
also wäre es im prinzip so schon korrekt auf meiner rechnung die ware mit MwSt zu berechnen und das porto extra (also mit 0% MwSt) |
|
|
|
Thomas R |
Geschrieben am 15.05.2006 11:56:25
|

Mitglied
Beiträge: 1435
Registriert am: 07.03.2005
|
Da, die Antworten von Robert und von mir sind korrekt. Denn du muß zwischen deinen Einnahmen und Ausgaben auch im Kopf trennen. Dass auf Briefmarken keine USt erhoben wird hat einen geschichtlichen Hintergrund (der sich sicherlich im Zuge der EU-Harmonisierung mal ändern wird ) und hat auf deine gewerbliche Leistung keinen Einfluß.
Wie du deine USt Leistung kalkulierst, bleibt alleine dir überlassen. Der "Wert" dieser Leistung ist aber immer Umsatzsteuerpflichtig. Damit kannst du die Briefmarke in deine umsatzsteuerpflichtige Leistung "ohne schlechtes Gewissen" mit einfliessen lassen.
Natürlich kannst du die Briefmarke auch als "weiterverrechneten Aufwand" getrennt auf der Rechnung ausweisen und so buchen, wie du derzeit glaubst.
In meinen Beratungsleistungen, z.B. Sichten und Auswahl von Bewerbern, habe ich die Portokosten in den Preis/Stück - natürlich umsatzsteuerpflichtig - mit eingerechnet.
Aber es ist deine Entscheidung, was du mit unseren Lösungen anfängst .
Mit besten Grüßen vom Ammersee
Thomas
Personalmanagement Thomas Riemann
|
|
|
|
mac27 |
Geschrieben am 16.05.2006 23:22:34
|

Mitglied
Beiträge: 8
Registriert am: 26.03.2006
|
Mann kann es auch anders ausdrücken, du nimmst mehr als Versandbetrag da ja Verpackung, Rechn.Druck etc. alles auf eine Versandpauschale geht, ist der Versandbetrag meist auf den Rechnungen eigentlich höher als das Porto überhaupt kostet. Deswegen, verkaufter Artikel + Versand + Mwst (z.Z. noch 16%) in deinen Fall = Endbetrag.
Ich benutze z.B. Stampit also PC Frankierung, da bekommst du die Rechnung, halt wenn du deine Portokasse auffüllst auch ohne MWST.
Also ganz einfach gesagt, der Nachweis jeder einzelnen Briefmarke oder so ist Quatsch, nur falls das noch kommt. Das habe ich mal in einen anderen Forum gelesen, das ist dann buchhalterisch ein bissel viel.
Betse Lösung, halt man hat einen Anbieter der alles für dich versendet, da bekommst die Rechnung halt in der Regel Monatlich oder bei Kleinartikel, so wie ich das mache, meist Grossbrief, Maxibrief, National wie International halt von unser post das Stampit benutzen.
gruss rene
Bearbeitet von mac27 am 16.05.2006 23:24:26
|
|
|
|
karink |
Geschrieben am 31.05.2006 14:18:11
|

Mitglied
Beiträge: 1
Registriert am: 04.01.2006
|
Mein Steuerberater hat mich wie folgt informiert:
Die Nebenleistung teilt das Schicksal der Hauptleistung, bedeutet, daß man auch für vereinnahmtes Porto Umsatzsteuer abführen muß.
Wenn man Lieferungen mit Umsatzsteuer 16% und 7% gleichzeitig liefert, wird der Steuerbetrag für die Portokosten angesetzt, welcher dem größeren Teil der Hauptleistung entspricht.
Beispiel:
Warenlieferung 16% = 100,00 Euro
Warenlieferung 7% = 20,00 Euro
Umsatzsteuer für Porto wird mit 16% veranschlagt.
Beispiel:
Warenlieferung 16% 10,00 Euro
Warenlieferung 7% 30,00 Euro
Umsatzststeuer für Porto wird mit 7% veranschlagt.
Portokosten müssen auf der Rechnung extra ausgewiesen werden (ggfls. als Nebenleistung).
War für mich anfangs auch nicht zu verstehen, aber was will man sich ärgern und vielleicht noch Streß mit dem Finanzamt riskieren.
Wer mit 0% bucht, sollte vorsichtshalber nochmal einen Fachmann anfragen.
Am besten die Steuern in die Portokosten mit einkalkulieren (und für die Vergangenheit als Verluste sehen). |
|
|