§13b / Reverse Charge Fremdrechnungen verbuchen -- die ultimative Anleitung
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maishof |
Geschrieben am 20.08.2020 07:36:43
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ich fürchte, ich habe den Fehler gefunden - im Schritt 10 der Anleitung oben steht, dass eine Verknüpfung mit Feld 1186 erfolgen soll - im Screenshot steht allerdings 1185 und ich vermute jetzt mal 1185 ist korrekt und ich hatte mich an den text gehalten. Allerdings hatte ich alle Buchungen durchgeführt bevor ich den Fehler bemerkt habe - was kann ich tun ohne alle Buchungen erneut vorzunehmen? |
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mielket |
Geschrieben am 20.08.2020 15:27:10
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Rechte Maustaste auf die Buchung und "Buchung ändern".
Den Tippfehler oben habe ich jetzt korrigiert. |
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JensF |
Geschrieben am 30.08.2020 13:39:47
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Jetzt habe ich eine Frage zu Thema in Verbindung mit der reduzierten USt.:
Wie ich anderswo lesen konnte, reduziert sich ja auch die Phantom-Steuer durch die temporäre USt-Senkung. Im Ausgabenteil ist das auch problemlos in ECT umsetzbar, aber im Einnahmenbereich ergibt sich folgender Fehler, den ich nicht ändern konnte (klick ins Bild):

Im Einnahmenbereich gibt es nichts für sonstige Steuersätze (oder ich habe es nicht gefunden).
Meine Idee wäre jetzt, die Phantomsteuer einfach bei 19% zu belassen, es hebt sich am Ende ja eh auf. Ist halt die Frage, was das FA dazu sagt.
Gibt's da irgend eine Einstellung, die ich übersehen habe?
Bearbeitet von JensF am 30.08.2020 18:16:28
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mielket |
Geschrieben am 31.08.2020 12:35:32
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Lösche einfach die Buchung auf Feld 1189. Du hast es ja schon richtig in Feld 98 drin.
Kleiner Hinweis: Das Finanzamt freut sich, wenn Du vom auf ganzen Euro abgerundeten Nettobetrag ausgehst. Dann wären es 4,16 € statt 4,23 €. Es weiß dann genau, dass der Steuersatz 16% betrug. |
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JensF |
Geschrieben am 24.09.2020 21:35:04
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Jetzt hatte ich noch einmal etwas Zeit, mich dem Thema zu widmen.
Das eingekreiste Feld bezieht den Wert aus der Einnahmenseite ("Innergem. Erwerbe zu 19% (Steuer-Anteil)"). Andere Steuersätze sind da nicht vorgesehen. <-- Buchung gelöscht, Feld leer, soweit optisch schonmal schön.
Mit Feld 98 ist aber eine Ausgabe verknüpft. Das in Kombination verwirrt mich gerade.
Und Feld 61 bleibt natürlich auch leer, wenn Feld 98 genutzt wird. Also kein Abziehen der Vorsteuer?!?
Entweder ich habe mich komplett verrannt mit der Konfiguration oder der Teufel steckt im Quelltext. |
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marcel77 |
Geschrieben am 27.09.2020 13:22:52
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Hallo zusammen,
kann es sein, das für innergemeinschaftliche Erwerbe noch was an den Formularen geändert werden muss? So wie ich es verstanden habe, muss die Umsatzsteuer für die innergemeinschaftlichen Erwerbe in Feld 98 eingetragen werden. Ich habe dafür ein neues Konto angelegt. In den Einstellungen kann ich aber Feld 98 nur bei Ausgaben auswählen und nicht bei Einnahmen.
Gruß Marcel |
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mielket |
Geschrieben am 28.10.2020 12:12:50
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Sorry, hatte den Thread aus den Augen verloren. Ein anderer Nutzer hat mich noch mal darauf hingewiesen.
Die 2019er und 2020er USt.-Formulare sind jetzt korrigiert und über das Formular-Archiv verfügbar. |
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EugenK |
Geschrieben am 30.01.2021 19:38:48
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Hallo, hab meine Amazon Rechnung im Konto als Reverse Charge Leistungen netto verbucht und die mwst unter Konto Reverse Charge Leistungen VST verbucht.
Dies wird leider im EÜR Formular nicht angezeigt, wie soll das Verbucht werden damit das als Ausgabe angezeigt wird.
(Kleinunternehmenregellung) |
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mielket |
Geschrieben am 31.01.2021 16:03:17
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Und die neu angelegten Konten wurden, genau wie in der Anleitung beschrieben, mit den entsprechenden Feldern der Formulare verknüpft? |
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Dr_Big_Man |
Geschrieben am 30.05.2021 11:52:11
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mielket schrieb:
Zurück zum eigentlichen Vorgang: Der reverse charge Vorgang kann nun durch drei einfache Buchungen repräsentiert werden:
Was mir hier immer einen Knoten im Gehirn macht: "Amazon Werbekostenerstattung". Es handelt sich doch um eine Ausgabe, d.h. ich habe € 100,- an Amazon gezahlt, weil Amazon für mich Werbung gemacht hat, richtig? Das würde ich jetzt intuitiv erstmal nicht als "Erstattung" ansehen - kann mir aber eine Sicht konstruieren, wo ich das als Erstattung meines eigenen Unternehmens an Amazon für deren Leistung bezeichne. Für mich etwas verknotet - aber so ist es halt oft im Steuerrecht, no worries... 
Den nächsten Knoten im Gehirn macht dann aber der Titel von §13b "Leistungsempfänger als Steuerschuldner". Wenn Amazon mir eine Rechnung über € 100,- sendet, dann bin ich doch der Leistungsempfänger (Amazon hat für mich Werbeleistungen erbracht). D.h. in dem Fall müsste ich die € 100,- an Amazon überweisen und die dafür fällige Umsatzsteuer direkt an das deutsche Finanzamt abführen - oder bin ich jetzt völlig auf dem Holzweg? 
Wenn das bis hierhin doch alles so stimmen sollte, dann würde ich jetzt gerne den umgekehrten Fall verstehen - also Verbuchung von Google AdSense Einnahmen mit ECT. Dazu habe ich den Thread https://www.easyc...ad_id=4112 begonnen und werde versuchen dort die korrekte Vorgehensweise zu beschreiben.
Bearbeitet von Dr_Big_Man am 30.05.2021 12:01:02
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mielket |
Geschrieben am 30.05.2021 12:51:10
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Dr_Big_Man schrieb:
Was mir hier immer einen Knoten im Gehirn macht: "Amazon Werbekosten erstattung". Es handelt sich doch um eine Ausgabe, d.h. ich habe € 100,- an Amazon gezahlt, weil Amazon für mich Werbung gemacht hat, richtig? 
Nein, ich hatte mal Affiliate-Links zu Steuerliteratur hier auf der Seite. (Irgendwann hat Amazon aber spitz gekriegt, dass ich den Spionage-Pixel gelöscht hab und hat mir gekündigt.) Das war also tatsächlich eine Provision, die mir Amazon überwiesen hatte.
Wenn das bis hierhin doch alles so stimmen sollte, dann würde ich jetzt gerne den umgekehrten Fall verstehen - also Verbuchung von Google AdSense Einnahmen mit ECT. Dazu habe ich den Thread https://www.easyc...ad_id=4112 begonnen und werde versuchen dort die korrekte Vorgehensweise zu beschreiben.
Hab in Deinem anderen Thread geantwortet. |
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Dr_Big_Man |
Geschrieben am 30.05.2021 13:41:34
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mielket schrieb:
Dr_Big_Man schrieb:
Was mir hier immer einen Knoten im Gehirn macht: "Amazon Werbekosten erstattung". Es handelt sich doch um eine Ausgabe, d.h. ich habe € 100,- an Amazon gezahlt, weil Amazon für mich Werbung gemacht hat, richtig? 
Nein, ich hatte mal Affiliate-Links zu Steuerliteratur hier auf der Seite. (Irgendwann hat Amazon aber spitz gekriegt, dass ich den Spionage-Pixel gelöscht hab und hat mir gekündigt.) Das war also tatsächlich eine Provision, die mir Amazon überwiesen hatte.
Danke für die super prompte Antwort, einfach toll - Kudos
Aber aus dem Knoten im Hirn ist jetzt ein Doppelknoten geworden: wenn es eine Provision ist, die Du von Amazon erhalten hast - wieso verbuchst Du die dann als "Ausgabe" - oder musstest Du die Provision wg. gelöschtem Spionage-Pixel zurückzahlen?
Bearbeitet von Dr_Big_Man am 30.05.2021 13:55:12
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mielket |
Geschrieben am 30.05.2021 14:59:37
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Seiten Administrator
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Dr_Big_Man schrieb:
Aber aus dem Knoten im Hirn ist jetzt ein Doppelknoten geworden: wenn es eine Provision ist, die Du von Amazon erhalten hast - wieso verbuchst Du die dann als "Ausgabe" - oder musstest Du die Provision wg. gelöschtem Spionage-Pixel zurückzahlen?
Ist wohl einfach ein schlecht gewählter Buchungstext. Wahrscheinlich hatte ich beim Schreiben der Anleitung selbst noch einen Restknoten im Hirn.  |
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Dr_Big_Man |
Geschrieben am 31.05.2021 16:25:43
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mielket schrieb:
Dr_Big_Man schrieb:
Aber aus dem Knoten im Hirn ist jetzt ein Doppelknoten geworden: wenn es eine Provision ist, die Du von Amazon erhalten hast - wieso verbuchst Du die dann als "Ausgabe" - oder musstest Du die Provision wg. gelöschtem Spionage-Pixel zurückzahlen?
Ist wohl einfach ein schlecht gewählter Buchungstext. Wahrscheinlich hatte ich beim Schreiben der Anleitung selbst noch einen Restknoten im Hirn. 
Dann bin ich wenigstens froh, dass ich nicht der Einzige bin, der von Buchhaltung & Steuern manchmal Knoten im Hirn bekommt. Aber bei mir sind jetzt alle Knoten gelöst - vielen Dank nochmal.  |
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Kai Ramming |
Geschrieben am 20.03.2022 15:15:43
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Moin,
ich muss diesen Thread noch einmal aktivieren, da ich es nicht verstehe bzw. meine UST-Voranmeldung nicht korrekt ausgefüllt bekomme.
Im Gegensatz zum obigen Beispiel schreibe ich eine Rechnung in das EU-Ausland als Reverse Charge, die ich beim Empfang als Einnahme verbuche, ohne Haken bei MwSt%.
Ich buche die Einnahme auf das Feld 1103: Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinahmen.
Ich buche den (fiktive) Ust-Betrag auf Feld 1140: Vereinnahmte Umsatzsteuer und den (fiktive) Vorsteuer-Betrag auf Feld 1186: An das Finanzamt gezahlte und ggf. verrechnete Umsatzsteuer.
Wenn ich mir das USt-Voranmeldungsformular dann anschaue, steht der Netto-Rechnungsbetrag in Feld 47 statt Feld 46. DIe beiden Steuer-Buchungen sind überhaupt nicht zu sehen.
Was mache ich falsch? Könnte mir bitte jemand helfen? |
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mielket |
Geschrieben am 20.03.2022 17:29:05
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Beiträge: 2411
Registriert am: 08.02.2005
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Wenn Du selbst die reverse charge Rechnung schreibst ist der Fall doch trivial. Dann bezahlt der Rechnungsempfänger die Umsatzsteuer in seinem Land.
Eine einzelne Buchung auf ein mit EÜR-Feld 1103 und USt.-VA. Feld 43 (für den Fall, dass es sich um eine Lieferung handelte) tut es hier. |
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Kai Ramming |
Geschrieben am 20.03.2022 19:41:01
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Das denke ich eigentlich auch, stand ja weiter oben genau so. Allerdings sieht es bei mir immer noch so aus, dass der Rechnungsbetrag netto im Feld 47 der USt-Anmeldung erscheint. (Kann hier leider keinen Screenshot einfügen, wie geht das?). Außerdem erhalte ich beim Aufruf des Elster-Plugins div. Fehlermeldungen, sodass das zum Monatsanfang wohl nicht funktionieren wird.
Außerdem fürchte ich, dass mein Finanzamt, das bisher monatliche UST-Vorauszahlungen in 4-stelliger Höhe gewohnt ist, gerne wissen möchte, warum dem nicht mehr so ist. Deshalb dachte ich daran, die fiktiven USt/VSt-Beträge auszuweisen. |
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mielket |
Geschrieben am 21.03.2022 12:35:07
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Seiten Administrator
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Registriert am: 08.02.2005
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Kai Ramming schrieb:
Das denke ich eigentlich auch, stand ja weiter oben genau so. Allerdings sieht es bei mir immer noch so aus, dass der Rechnungsbetrag netto im Feld 47 der USt-Anmeldung erscheint.
Klick Dir ein Konto dafür: https://www.easyc...ticle_id=9
(Kann hier leider keinen Screenshot einfügen, wie geht das?). https://www.flick... wäre eine Idee -- oder jeder beliebige andere freie Imagehoster, die URL dann in img bbcode setzen.
Außerdem erhalte ich beim Aufruf des Elster-Plugins div. Fehlermeldungen, sodass das zum Monatsanfang wohl nicht funktionieren wird.
Außerdem fürchte ich, dass mein Finanzamt, das bisher monatliche UST-Vorauszahlungen in 4-stelliger Höhe gewohnt ist, gerne wissen möchte, warum dem nicht mehr so ist. Deshalb dachte ich daran, die fiktiven USt/VSt-Beträge auszuweisen.
Das wäre ein Fall für einen neuen Thread hier. |
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Kai Ramming |
Geschrieben am 23.03.2022 10:21:11
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So, ich habe es jetzt hinbekommen.
Mein Fehler/Problem war, dass ich bei der Zuordnung des Kontos den Filter der Dropdown-Box auf "E/Ü-Rechnung" stehen hatte. Mit dem Filter auf "Umsatzsteuer-Voranmeldung März 2022" konnte ich dann unten das "Feld 60: Steuerpflichtige Umsätze im Sinne des §13b" zuordnen. Nun stimmt auch die Voransicht des USt-Voranmeldungsformulars.
Die fiktiven USt/VSt-Beträge werde ich doch nicht ausweisen, denn durch den Rechnungsbetrag im Feld 60 sollte das Finanzamt den Sachverhalt erkennen.
VIelen Dank für die prompte Hilfe |
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starter08 |
Geschrieben am 30.07.2022 13:06:48
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Hallo Ich habe auch eine Frage zu Reverse Charge
Das ist die Ausgangslage:
-ich kaufe Waren von einem dt. Händler ohne MwSt. nach §13...
-einen Teil der Waren verkaufe ich an Endkunden und erstelle natürlich eine Rechnung mit MwSt.
-einen anderen Teil der Waren verkaufe ich weiter an dt. Wiederverkäufer auch ohne MwSt. nach 13§....
-ich erstelle KEINE Umsatzsteuervoranmeldung sondern nur 1x die Umsatzsteuererklärung
Fragen:
Brauche ich dann überhaupt die virtuellen UST/VST Werte?
Reicht es nicht den Wareneinkauf mit 0% MwSt zu buchen und den Verkauf an privat als "umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme" und den Verkauf an Wiederverkäufer als "umsatzsteuerfreie Betriebseinnahme" der dann in Feld 877 Umsatzsteuererklärung erscheint?
Danke |
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